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Steuerfahnder vs. Banken – alle Macht den Banken

Steuerfahnder vs. Banken – alle Macht den Banken.
Die Banken werden bereits vor der Durchsuchung daüber informiert, daß eine Durchsuchung stattfindet. Steuerfahnder Rudolf Schmenger packt aus! Mit Gerechtigkeit gegenüber dem Bürger hat dies nichts mehr zu tun! Fragwürdig erscheint, ob und wie weit die Steuergesetze überhaupt noch greifen können bzw. dürfen. So werden die Bürger hinters Licht geführt.

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Keine Steuern ans Finanzamt zahlen. Tipps und Tricks für Unternehmer.

So geht man mit Finanzämtern um. Was Sie als Unternehmer in der Bundesrepublik in Deutschland unbedingt beachten sollten, selbst wenn Sie der Meinung sind, unbedingt Steuern bezahlen zu wollen bzw. müssen:

1. Verlegen Sie Ihr Firmenkonto unbedingt ins Ausland!

Die sogenannten hoheitlichen Rechte der Finanzämter reichen nicht bis nach Liechtenstein, Spanien, Gibraltar oder der Schweiz.
Grundsätzlich pfänden die Finanzämter heute ohne zu zögern in ihr deutsches Geschäfts- bzw. Privatkonto. Dies befindet sich bei den meisten Unternehmern „um dicke Ecke“ bei irgendeiner
Sparkasse oder Volksbank – natürlich der einfachheit halber. Warum tun Sie das? Weil Sie so konditioniert sind. Ändern Sie etwas daran und gestalten Sie Ihr Leben und die
Liquidität Ihres Unternehmens sicherer. Es ist nicht verboten, seine Konten im Ausland zu führen! Auch nicht in der Schweiz oder sonstwo.

2. Enteignen Sie sich selbst, bevor es andere für Sie tun!

Das bedeutet, schaffen Sie Firmenkonstrukte, die Sie aus der perönlichen Haftung bringen in Form von Kapitalgesellschaften. Vorher gründen Sie eine Stiftung beziehungsweise
eine stiftungsähnliche Einrichtung / Gesellschaft, die wiederum diese Kapitalgesellschaft(en) gründet! Damit sind Sie komplett aus der privaten Haftung raus. Stitungsanteile können weltweit nicht gepfändet werden.
Die klassische Stiftung finden Sie noch in Schottland. Wer weniger Kapital hat, erhält bereits für knapp 1.000,- € eine anonyme stiftungsähnliche Gesellschaft, die ebenso unpfändbar ist. Hier fragen Sie einfach per Email nach auf info@deme.info. Geeignete Kapitalgesellschaften sind englische Limiteds (1 Pfund Kapitalisierung), eine spanische SL (3004 Euro Kapitalisierung), GmbH (25.000 Euro Kapitalisierung), eine GmbH & Co KG, UG etc.

3. Wie Sie Steuerzahlungen vornehmen sollten!

Nahezu alle Unternehmer sind der Meinung, sie müssen in der Bundesrepublik in Deutschland Steuern bezahlen. An dieser Stelle möchten wir jedoch inhaltlich darauf gar nicht eingehen. Auf diesem Blog finden Sie genügend Hinweise und Beweise dafür, warum Stuerzahlungen sogar illegale Tributzahlungen sind.
Bei einigen Selbständigen gestaltet sich jedoch die Steuerzahlung als ziemlich schwierig, da teileiwe seine Liquidität zu diesem Zeitpunkt einfach nicht vorhanden ist. Hier gibt es einen, wir
behaupten mal, unglaublichen Trick, wie Sie zwar Ihre vermeintliche Steuerschuld nicht loswerden, diese jedoch auch nicht bezahlen müssen.

Es ist ganz einfach: Sie schreiben ihr „zuständiges“ Finanzamt mal an und fragen nach, wann Sie das Geld bei denen direkt vor Ort in der Finanzkasse bezahlen dürfen. Sie werden einen Brief
zurück erhalten, in dem steht, daß eine Bargeldzahlung nicht möglich sei und Sie bitte das Geld überweisen möchten. Dies wiederum haben Sie ja dann schriftlich! Draufhin schreiben Sie das Finanzamt an und teilen denen mit, daß Sie auf Barzahlung bestehen werden und berufen / beziehen sich auf den § 14 Bundesbankgesetz. Im Zweifel drohen Sie mit einer Feststellungsklage, die Sie in jedem Gerichtssaal in der Bundesrepublik in Deutschland gewinnen werden, da der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel ist, welches nicht nur nicht abgehnt werden darf, sondern mit dem bezahlt werden muß! Ihnen kann niemand vorschreiben, wie Sie ihre Verbindlichkeiten zu bezahlen haben. Mit dieser Maßnahme bekommen Sie Luft und Ihr Finanzamt tobt, kann jedoch nichts dagegen unternehmen. Das müssen Sie dann aber auch tun, denn die Drohung alleinen schafft keine Abhilfe!
Einfach formuliert: Sie bezahlen mit Real- statt mit Giralgeld! Sie können gewiss sein, daß die Finanzämter es wohl kaum darauf ankommen lassen werden, diesen Prozeß vor Gericht zu verlieren, denn dies würde eine Lawine in Bewegung setzen, welche das gesamte Finanzsystem lähmen würde.

Wann greifen die Bürger oder Unternehmer zu solchen Maßnahmen? Wenn’s weh tut – immer nur dann – niemals zuvor. Warum auch immer, tun Sie etwas, beugen Sie vor, bevor es für Sie zu spät ist.
Wann hören DIE auf – auf, Sie zu enteignen, Sie zu belügen, zu betrügen? Ganz einfach: Wenn dieses Unterfangen mehr kostet als es einbringt – erst dann hören DIE auf, Sie zu belästigen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) schreibt dazu:
Darf die Annahme von Bargeld verweigert werden?
Auf Euro lautende Banknoten sind einziges „unbeschränktes“ gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Insoweit ist jedermann kraft öffentlichen Rechts gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren. Einschränkungen der Akzeptanz von Euro-Banknoten sind lediglich über das Vertragsrecht möglich.

Ist beispielsweise ein Tankstellenpächter nicht bereit, 500-Euro-Banknoten zu akzeptieren (z. B. auf Grund der Reduzierung des Kassenbestandes) und weist er mittels eines Hinweisschildes bereits an der Zapfsäule – vor Inanspruchnahme der Leistung – darauf hin, so ist diese Vorgehensweise statthaft.

Bei Euro-Münzen handelt es sich um ein „eingeschränktes“ Zahlungsmittel. Aus diesem Grund müssen Münzen beim Bezahlvorgang nicht in unbegrenzter Menge akzeptiert werden.

Hier geht es zum Link des BKA.

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Zum Dursuchungsbeschluss:
Lass Dich hier von niemanden in die Irre leiten. Wichtig ist immer, dass der originale Durchsuchungsbeschluss vom Richter mit Vor- und Nachname in der Akte unterzeichnet sein muss. Sind dort nur „Paraphen“ zu sehen, gilt dies als formeller Fehler und ist nicht gültig. Findet man auch im Signaturgesetz.

Viel wichtiger ist jedoch, zu prüfen, ob das Grundstück im Beschluss mit aufgeführt ist 😉

Ich habe bisher keinen Beschluss gesehen, wo es aufgeführt war. Denn: Wer in Dein Haus möchte, muss auch auf Dein Grundstück! Ist das nicht angegeben, ist das Hausfriedensbruch. Du kannst sofort ein Hausverbot erteilen. (Wissen nur die wenigsten).

zu 2: Meist nehmen sie alles mit, was sie finden können. Doch dies sind Zufallsfunde und dürfen für eine Beweisführung nicht genutzt werden!

zu 3: Von den Bereinigungsgesetzen wollen Behörden nichts wissen, obwohl sie sehr wohl Kenntnise darüber haben. Beziehe dich einfach auf Artikel 13 Grundgesetz. Ihr Verfassungsrecht steht über allem und sie leisten ihren Eid darauf. Besser noch, man sucht sich den passenden Artikel aus der Landesverfassung des jeweiligen Bundesland raus. Denn der Bund hat ja die Rechte auf die Länder übertragen.

Aufhebung der Pfändung seitens des Finanzamtes Stuttgart

Zitat Dr. Matthes Haug:
…ich hatte nach langem Ringen erreicht, daß das Finanzgericht Stuttgart anerkennt, daß die Besatzung weiterin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt. Danach sind Pfändungen seitens der Behörden nach Art. 46 HLKO nicht zulässig. Seither wurde ja meine Steuernummer vom FA Tübingen gestrichen und mich gibt es deshalb nicht mehr.
Ein Mitbürger wurde nun wieder gepfändet. Er ist mit der selben Argumentation wie ich damals vorgegangen. Siehe da: Nach einer Turboschnellzeitbearbeitung kam nach bereits weniger als 4 Wochen folgende Post vom FA Stuttgart (vgl. Anhang): Aufhebung der Pfändung!!

Hier einmal ein Bericht mit dem AZ des FA Stuttgart aus Focus online:
laut Finanzamt IV Stuttgart ist unter Az.: D 97175/50002 eine Steuerpfändung nicht rechtens. Damit wurde folgender Antrag bestätigt: Es gilt immer noch die Haager Landkriegsordnung (HLKO), eben weil wir – immer noch — Besatzungsrecht ( siehe Grundgesetz etc.) haben. Und gemäß HLKO ist gemäß Art 46 die Beschlagnahme von Privatvermögen verboten. Wer es nicht glaubt, mag es nachlesen und das bestätigende Finanzamt fragen.

Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht in Steuerstrafverfahren:
Probleme Akteneinsicht

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