Archiv für den Monat: April 2015

Kriegsgefangenenpost/3 Cent Porto in der BRiD

Kriegsgefangenenpost/3 Cent Porto in der BRiD

Briefe für 3 Cent verschicken

keiner weiß es, aber nach immer noch gültigen Weltpostvertrag können Briefe bis 20 g für 3 Cent verschickt werden. Wichtig: unter der Briefmarke unbedingt Datum und Unterschrift. Eigentlich sollte die PLZ in eckige Klammern gesetzt werden, aber mein Brief kam auch so ohne Nachberechnung an.

Siehe Punkt 6 im Weltpostvertrag: http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/1145517132.pdf

Es gibt hier auch ein Gerichtsurteil:

1. Die Berufungsbegründungsschrift ist wirksam unterzeichnet, wenn sie von einem – selbst zum Kreis der postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten der berufungsführenden Partei gehörenden Rechtsanwälte mit dem Zusatz „Diktiert von Rechtsanwalt Dr. L….. und in seiner Abwesenheit unterzeichnet“ unterschrieben wird.

2. Art. 25 § 3 Satz 1 WPV 1994 gewährt ebenso wie die wortgleiche Bestimmung des Art. 43 § 3 Satz 1 WPV 1999 der Bestimmungsverwaltung einen selbständigen Zahlungsanspruch auf die Inlandsgebühren, der in erster Linie gegen den Absender gerichtet ist und für den Fall, dass der Absender nicht in Anspruch genommen werden kann, gegen die Einlieferungsverwaltung geltend gemacht werden kann.

3. Dieser Zahlungsanspruch der Bestimmungsverwaltung steht nicht unter der Voraussetzung, dass der Absender und die Einlieferungsverwaltung vor Weiterleitung der betreffenden Postsendungen unter angemessener Fristsetzung fruchtlos zur Zahlung der Inlandsgebühren aufgefordert worden sind.

4. Der Begriff der „Inlandsgebühren“ in Art. 25 § 3 Satz 1 WPV 1994 und Art. 43 § 3 Satz 1 WPV 1999 ist gemeinschaftsrechtskonform dahin auszulegen, dass die Bestimmungsverwaltung lediglich das um die Endvergütung verminderte Inlandsporto verlangen kann.

5. Die deutsche Bestimmungsverwaltung nutzt ihre marktbeherrschende Stellung auf dem Briefzustellmarkt im Sinne von Art. 82 Abs. 1 lit. a) EG missbräuchlich aus, wenn sie für die Zustellung eingehender grenzüberschreitender Briefpost die Inlandsgebühren in voller Höhe fordert, sofern diese die durchschnittlichen Kosten für das Weiterleiten und Zustellen grenzüberschreitender Briefsendungen einschließlich einer angemessenen Gewinnspanne um 20 % übersteigen.

6. Dem Vorwurf des Preismissbrauchs kann nicht mit Erfolg entgegen halten, dass die Höhe der Inlandsgebühren durch die zuständige Regulierungsbehörde genehmigt worden ist.

7. Der Verstoß gegen Art. 82 Abs. 1 lit. a) EG führt gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit der in Rede stehenden Inlandstarife. Nach dem Grundsatz der effektiven Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchsverbots beschränkt sich die Unwirksamkeitsfolge allerdings auf den missbräuchlich überhöhten Entgeltbetrag. Im Wege der Vertragsanpassung ist das Inlandsporto auf das zulässige Maß herabzusetzen.
BGH – Urteil, I ZR 273/02 vom 03.03.2005

Die Haftung der Deutschen Post AG beim Verlust eines bei ihr aufgegebenen Wertpakets, das für einen Empfänger in einem anderen den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins beigetretenen Staat bestimmt ist, ist der

Höhe nach auf den vom Absender angegebenen Wert beschränkt (Ergänzung zu BGHZ 153, 327 ff.).

Quelle: http://informisten.de/m/newsinfos/view/Briefe-für-3-Cent-verschicken

Weitere Infos:

http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27bgbl202023.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D’bgbl202023.pdf’%5D__1400235335321

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de jure / de facto

De jure (in der klassischen lateinischen Form de iure) ist ein lateinischer Ausdruck für „laut Gesetz, rechtlich betrachtet (nach geltendem Recht), legal, offiziell, amtlich“;[1]
de facto ist der lateinische Ausdruck für „nach Tatsachen, nach Lage der Dinge, in der Praxis, tatsächlich“ (vgl. in praxi), auch als faktisch („in Wirklichkeit“) bezeichnet.[2]

Mit de facto wird ein Umstand benannt, der als weit verbreitet und allgemein anerkannt gilt, auch wenn er nicht durch entsprechende Institutionen formal als de jure festgelegt ist: de jure bezeichnet den rechtlichen Soll-Zustand, de facto den tatsächlichen Ist-Zustand.

Diese beiden Bezeichnungen bilden ein antonymes Begriffspaar, das heißt, wenn auch nur einer der beiden Begriffe in einem Satz verwendet wird, hat die Aussage eine „zwar …, aber …“-Struktur und deutet das (bisweilen unausgesprochene) Vorhandensein des jeweilig anderen an. Als Begriffspaar werden die beiden Formeln häufig zur Beschreibung juristischer, hier vor allem völkerrechtlicher, und politikwissenschaftlicher Sachverhalte verwendet. Beispielsweise kann eine Regierung de jure im Amt sein, also sie wurde nach geltendem Recht eingesetzt. Eine De-facto-Regierung (siehe auch De-facto-Regime) hingegen hat keine rechtliche Anerkennung. Zum Beispiel ist Somaliland ein de facto, jedoch nicht de jure anerkannter Staat. Im Gegensatz dazu ist Somalia zwar international ein de jure anerkannter, de facto jedoch nicht existenter Staat.

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Wird Österreich Ende Juni 2015 aus der EU austreten?


Inge Rauscher im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. Ein Austritt Österreichs aus der EU? Vor wenigen Jahren und selbst heute noch unvorstellbar aber dennoch vielleicht bald Realität. Eine Realität, welche in einem Umfeld von unzufriedenen Bürgern, Brüsseler Irrsinn, ausufernder Bürokratie und Abbau von Demokratie ihren Nährboden hat und schnell einen Dominoeffekt auslösen könnte, der zu einem EU-Austritt weiterer Mitgliedsstaaten führt. (Der Unmut ist überall derselbe.)

Man möge es kaum glauben, aber der Austritt aus der Europäischen Union ist in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV rechtlich abgesichert. Darin heißt es in Abs. 1: „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.“

Für die regierenden Politiker und Parlamente der Mitgliedsstaaten und des Europarlamentes in Brüssel galten die frühzeitigen EU- und Euroskeptiker stets als Querulanten und Dauernörgler, die dieses „tolle“ Projekt der Europäischen Union kaputt reden wollen. Mittlerweile hat sich die Situation etwas geändert, da sich die Argumentation und frühzeitigen Warnungen inzwischen allesamt Realität wurden ja von dieser deutlich an Negativem übertroffen werden.

Politik und Volk haben sich mittlerweile völlig entfremdet, der EURO und die sogenannten „Rettungspakete“ führen zu heftigen Debatten, ja teilweise zu Haß der Mitgliedsstaaten untereinander. Die Vorgänge in Brüssel sind für den Bürger völlig intransparent, und sie interessieren die Bürger auch gar nicht mehr.

Auch Österreich hat mit dem Eintritt in die EU und der Einführung des EURO eine wenig erfreuliche Entwicklung genommen. Der Kaufkraftverlust ist für jedermann deutlich spürbar und beträgt seit Einführung des EURO etwa 50%. Steigende Arbeitslosigkeit und Verarmung von Teilen der Bevölkerung war in Österreich vor einigen Jahren ein vollkommen unbekanntes Phänomen. Doch nicht nur die schlechte wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch wachsende Demokratiedefizite, fehlende Freiheit und Selbstbestimmung, EURO-Bankenrettung und die unsäglichen Geheimverhandlungen um die Freihandelsabkommen zwischen Europa und der USA führen in Österreich zu einem immer größer werdenden Unmut in der Bevölkerung.

Nicht selten schaut man neidisch auf seinen westlichen Nachbarn in der Schweiz, nach dessen Demokratiemodell und der Neutralitätspolitik auch viele Österreicher gerne leben möchten. Für Österreich bietet sich in wenigen Monaten die einmalige Chance, aus der EU auszutreten. In der Woche vom 24. Juni bis zum 1.Juli findet ein überparteiliches Volksbegehren statt. Was bedeutet dies konkret? In dieser Zeichnungswoche muß es den Initiatoren gelingen, ausreichend Unterschriften für das eigentliche und dann verbindliche Volksbegehren zu sammeln. Sollte dies gelingen, wäre der erste Schritt getan und der Ball an den Nationalrat weitergegeben, der dann eine bindende Volksabstimmung über den Verbleib in der EU durchführen müßte.

Im Gespräch mit Michael Vogt erläutert eine der Initiatoren des Volksbegehrens, Inge Rauscher, den aktuellen Fortschritt und Stand des Volksbegehrens. Sie liefert außerdem unzählige Argumente, welche letztendlich jedem klar denkenden Bürger bewußt werden lassen sollten, welche einmalige und gute Chance sich für Österreich mit dem EU-Austritt böte. Vielleicht werden die Österreicher in einigen Monaten dann nicht mehr neidisch auf ihren westlichen Nachbarn schauen, sondern mitleidig auf ihren nördlichen Nachbarn.

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Der rechtsungültige Einigungsvertrag

Der rechtsungültige Einigungsvertrag

Die Aufhebung des Artikel 23 GG wurde mit Gesetz/Verordnung vom 23.9.90 am 29.9.1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 30.9.1990, rechtswirksam. Ab diesem Zeitpunkt hatte das Grundgesetz keinerlei Geltungsbereich.

Der Artikel 23 in der Fassung vom 23. Mai 1949:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

war ab dem 30.9.1990 rechtsunwirksam. Es ist daher unmöglich das die DDR mit dem Einigungsvertrag dem Gebiet des Grundgesetzes am 3.10.1990 beitreten kann.

Der Einigungsvertrag der am 31.08.1990 durch Schäuble [-BRD-] und Krause [ -DDR- ] unterschrieben wurde, trat erst am 03.10.1990 rechtswirksam. Jedoch rechtswirksam mit einem Land das vortäuschte ein Staat zu sein.

Es ist zudem zweifelhaft ob zu diesem Zeitpunkt eine Verbreitung des Bundesgesetzblattes überhaupt für das Staatsgebiet der DDR realisiert werden konnte, wie das rechtsstaatlich vorgesehen ist.

Die BRD wurde von den Alliierten mit der Unterschrift zum 2+4 Vertrag am 18. Juli 1990 aufgehoben.

Darin wurde u.a. der Artikel 23 des Grundgesetzes aufgehoben, das den Geltungsbereich des

Grundgesetzes regelt.

Dieser Vertrag wurde von Deutschland am 13. Oktober 1990 und von den Alliierten am 15. März 1991

endgültig ratifiziert.

Dies wurde am 12. September 1990 in Moskau von Hans Dietrich Genscher (BRD) und Lothar de Maizière (BRD) unterschrieben, am 1. Oktober 1990 haben sie sich in New York getroffen und folgendes hinzugefügt.

Sie erklären das die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten der Besatzer vom Zeitpunkt der Einigung bis zur Ratifizierung ausgesetzt wurden.

Sie erklären sie NICHT für erloschen, sondern nur für ruhend.

Und das wurde am 13. Oktober 1990 in Bonn von dem Bundespäsidenten Weizäcker für ganz Deutschland ratifiziert, also nach dem Einigungsvertrag.

D.h. die vollständige Souveränität war bis zur Ratifizierung nie gegeben, die Besatzungsrechte

waren nur ausgesetzt.

Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) zum 03.10.1990 nicht möglich. Die waren ja aufgehoben.

Damit ist klar das die Verfassung der DDR weiterhin gültig blieb, unzwar inkl. der Aufhebung von Reisebeschränkungen, der Wiederherstellung der Pressefreiheit und der Aufhebung der Vorherrschaft der SED, die hier einsehbar ist: http://antilobby.wordpress.com/ostdeutschland/letzte-gultige-verfassung-der-ddr/

Artikel 5 Absatz 3 der DDR-Verfassung:

Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehen Organe staatliche Macht ausüben.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Der Einigungsvertrag ist nichtig und das bestätigen BRD-Verfassungsgerichte am 7.Februar 1991 z.b. hier.

Demnach hat der Bundesminister der Justiz Klaus Kinkel höchstpersönlich am 24.April 1991

das Gesetz vom 23. September zu dem Vertrag vom 31. August 1990 – den Einigungsvertrag –

für nichtig erklärt.

Begründung: Da das Gesetz nicht mit dem Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes vereinbar ist und somit nichtig ist.

Die Entscheidungsformel hat gemäß Artikel 31 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Gesetzeskraft.

Ausgefertigt Bonn am 10. Mai 1991, Tag der Ausgabe 11. Juni 1991

Ladungsfähige Anschrift:

Rechtsanwalts Dr. Klaus Kinkel

Sonnenrain 4653757St. Augustin

Telefon: 02241/342600 Fax 336376

BVerfG, 07.02.1991 – 2 BvL 24/84

Das bestätigt übrigens auch Müntefering:

Es habe nie wirklich eine Wiedervereinigung gegeben, die DDR sei vielmehr der Bundesrepublik “zugeschlagen worden”, so Franz Müntefering im Handelsblatt am 12.04.2009

Laut Wiedervereinigungsparagraph des Deutschen Grundgesetzes hätte Deutschland über eine gemeinsame Verfassung abstimmen müssen.

http://www.handelsblatt.com/politik/international/skepsis-bei-manchen-ostdeutschen-muentefering-regt-gesamtdeutsche-verfassung-an/3154346.html

Die Gesetze der DDR sind niemals ausser Kraft gesetzt worden, sie gelten, bis ihre Staatsbürger

darüber entscheiden, wie es in unserem Lande weiter geht. Die Bundesregierung ist und war zu

keinem Zeitpunkt befugt, den souveränen Staat der Deutschen Demokratischen Republik aufzulösen

oder ihre Gesetze ausser Kraft zu setzen.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR. Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet der DDR stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

Welche Folgen ergeben sich daraus?

Die Bürger der DDR einschliesslich ihrer Nachkommen sind somit keine Bundesbürger, auch wenn das die Bundesregierung noch so behauptet.

Auf dem Gebiet der DDR darf kein Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, dies ergibt sich aus Artikel 20 Abs.3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden)

Allen vermeintlichen BRD-Behörden auf dem Gebiet der DDR fehlt jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln, sie handeln illegal und rechtswidrig. Sie brechen DDR-Gesetze.

Die DDR war ein SOUVERÄNER DEUTSCHER STAAT, gemäß ihrer VERFASSUNG von 1949 und der

“Erklärung der Regierung der UdSSR über die Gewährung der Souveränität an die Deutsche

Demokratische Republik” vom 25. März 1954, in der es heißt:

“1. Die Sowjetunion nimmt mit der Deutschen Demokratischen Republik die gleichen Beziehungen

auf wie mit anderen souveränen Staaten.”

und weiter:

“3. Die Überwachung der Tätigkeit der staatlichen Organe der Deutschen Demokratischen Republik,

die bisher vom Hohen Kommissar der Sowjetunion in Deutschland wahrgenommen wurde, wird aufgehoben.”

Die BRD dagegen stand unter Besatzungsrecht der Westalliierten und war zu keinem Zeitpunkt seit ihrer Gründung ein souveräner Staat und wollte es auch nie sein! Und das bis zum heutigen Tage!

Voraussetzung zur Erlangung der Souveränität sind Friedensverhandlungen und Schaffung eines VERFASSUNGsrechtlichen Staates. Jedoch zu den 4+2 Verhandlungen ließ Hans-Dietrich Genscher namens der Bundesregierung am 17. Juli 1990 im Dokument Nr. 354 B zu Protokoll geben, “…daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind.”, womit die Bundesregierung also an ihrer Rolle festhielt, weiterhin Kriegs- und Besatzungsrecht gegen das deutsche Volk im Auftrag feindlicher Mächte auszuüben.

Da am 17.07.1990 die sozialistische Verfassung der DDR von 1968 durch Eduart Schewardnadse aufgehoben worden ist, existiert bis auf den heutigen Tag als anerkanntes Völkerrechtssubjekt die Deutsche Demokratische Republik nach der gesamtdeutschen Verfassung vom 30.05.1949 (inkraftgetreten am 07.10.1949), da diese nie aufgehoben wurde.

Desweiteren ist zu bezweifeln das Eduart Schewardnadse überhaupt eine Legitimation dazu hatte,

denn niemand aus dem DDR-Volk hatte ihn jemals dazu berechtigt.

Die DDR war jedoch am 17.07.1990 nicht gemäß der 49er-Verfassung in Bundesstaaten/-länder gegliedert, was die Folge der jetzt aufgehobenen sozialistischen Verfassung war, welche die DDR in Regierungsbezirke gliederte, und somit ihre Verfassungsmäßigkeit in Frage stellte. Am 22. Juli 1990 wurde das Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der DDR – Ländereinführungsgesetz – beschlossen und verabschiedet, das am 14.10.1990 in Kraft treten sollte. Das hätte spätestens am 14.10.1990 die Wiederherstellung eines verfassungsmäßigen deutschen Staates DDR bedeutet, dem sich die dann grundgesetzlose Westzone (BRD) (gemäß Artikel 146 Grundgesetz) hätte anschließen müssen und nicht umgekehrt wie im Einigungsvertrag (Beitrittserklärung) gemäß der 4+2 Verhandlungen.

Der Vollzugstermin 03.10.1990 – “Tag der deutschen Einheit” – wurde somit bewußt gewählt,

um die Ausführung des Ländereinführungsgesetz der DDR zu vereiteln!

Nun wurde die DDR am 03.10.1990 von der Bundesregierung durch Täuschung in Tätergemeinschaft mit der “ersten frei gewählten Regierung der DDR” administrativ im Auftrag der Westmächte besetzt, und das unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (“Einigungsvertrag” unter Verheimlichung der Vereinbarung mit den Drei Mächten vom 27./28. 09.1990, die erst am 09.11.1990 im BGBl veröffentlicht wurde und worin steht: “Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß sie sämtliche angemessene Maßnahmen ergreifen wird, um sicherzustellen, daß die weiterhin gültigen Bestimmungen des Überleitungsvertrages (Besatzungsrecht) auf dem Gebiet der gegenwärtigen Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin nicht umgangen werden.”) , was die “freiwillige” Aufgabe der staatlichen Souveränität der DDR also des vereinten DEUTSCHLAND bedeutete.

Es war also, nachweisbar belegt, eine mit Kriegslist, zusammenführende Besetzung der Westalliierten und ausschließlich mit dem Auftrag, die Einhaltung fortgeltenden Besatzungsrechts im Deutschland zu garantieren.

Mit der massiven Missachtung und arglistigen Aushebelung der weiterhin gültigen DDR-Verfassung und ihrer verfassungsmäßigen Gesetze (Ländereinführungsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz etc.) kriminalisierte sich jedoch die BRD-Regierung, selbst nach dem geltenden Bundesrecht, denn die Durchführung der “Einheit” um im Endergebnis ein vereinigtes Besatzungsgebiet anstatt einen deutschen Staat zu erhalten, erfüllt im mindesten den Tatbestand des schweren Betrugs am deutschen Volk nach §263 StGB:

§263 StGB

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht…

Es steht jedem Bürger und jedem deutschem Bundesland frei sich souveränen Staaten wie z.b. der DDR

anzuschliessen. Niemand zwingt ihnen das auf.

Wir betrachten uns als parteilose Bürgerrechtler und informieren euch hiermit über diesen Rechtsanspruches,

damit ihr diese Rechte auch wahrnehmen könnt.

Wir wissen nicht, was die Zukunft bringt, aber wir haben die Schauspieltruppe der Politiker gründlich satt und erwarten den Tag an dem sie “gegangen” werden.

Wir können auch nicht sagen, wie die zukünftige Gesellschaft auszusehen hat, aber wir wollen, das sich die Menschen wieder frei und ohne Fremdbestimmung als Bürger, Besitzer und Souverän dieses Landes verstehen und frei über ihre eigene Zukunft und aufgrund ihrer Erfahrungen entscheiden und abstimmen. Und wenn sie dazu jeden einzelnen befragen muss, finden wir das gut.

Uns ist durchaus klar, das sie hier schon seit langem Wahlbetrug begehen.

Bewiesen: Wahlfälschung im vereinten Deutschland normal

Berechnung der Wahlfälschung bei über 24,55% und realer Wahltrend

Wir haben Fehler gemacht, aber wir können das auf dieser völkerrechtlichen Basis korrigieren. Dies ist unser Land. Die Deutsche Demokratische Republik ist und war niemals Rechtsfolger der BRD oder eines Nazideutschlands und wir bezahlen daher auch nicht ihre Schulden die sie mittlerweile angehäuft haben.

Unser Ziel nicht nicht die Wiederherstellung eines deutschen Reiches in den damaligen Grenzen. Wir beschränken uns lediglich auf das Staatsgebiet der DDR. Aber die DDR ist völkerrechtlich durchaus Rechtsfolger des deutschen Reiches. Die DDR hat ihre Reparationskosten zum 2. Weltkrieg vollständig abgeleistet.

Die BRD ist und war nie Rechtsfolger der DDR. Sie hat den Einigungsvertrag und Vorspiegelung falscher Tatsachen eingefädelt, damit sämtliche DDR-Bürger getäuscht und hat diesen Vertrag nie eingehalten. Sie ist eine kriminelle verlogene Besatzungsmacht, die die DDR-Bürger bestohlen hat.

Laut der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik haben unsere Staatsbürger und deren Nachkommen das Recht zu entscheiden, was in ihrem Land gilt, wo und wie sie leben wollen und sie haben ab dem 18. Lebensjahr das Recht, dies höchstpersönlich zu bestimmen, vorrausgesetzt sie sind geistig selbst dazu in der Lage.

Sollte also der internationale Gerichtshof in Den Haag die Souveränität des deutschen Reiches anerkennen und/oder die Unsouveränität der BRD zum Zeitpunkt des Einigungsvertrages bestätigen, muss sie automatisch die Souveränität der DDR und seine Verfassung anerkennen.

Damit steht der völkerrechtlichen Wiederherstellung der DDR nichts im Wege. Wir können dann beschliessen, was immer unser Volk will und das ohne Bevormundung von Besatzern.

Sollte andersrum die Bundesrepublik aus welchen Gründen auch immer handlungsunfähig, zahlungsunfähig oder entmachtet werden, gelten ebenfalls die Gesetze der DDR.

Es steht den DDR-Bürgern frei sich bürgerrechtlich zu engagieren, sofern sie dabei die Gesetze der DDR und die Menschenrechts-Charta der UN sowie das Völkerrecht befolgen.

Wir fordern alle Beamte und Behörden sowie Militär, Bundeswehr und Polizei auf, die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik auf unserem Staatsgebiet zu respektieren, zu schützen und zu befolgen. Solange sie sich auf dem Gebiet der DDR befinden, unterliegen sie den Gesetzen der DDR!

Sie können darüber lächeln – noch. Mal sehen wer am Schluss lächelt.

Da bliebe noch die Frage: Was genau war die BRD seit diesem Zeitpunkt?

Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde das Gebiet der drei Siegermächte durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)

Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 eine Finanzverwalter in wessen Auftrage auch immer, wir haben schlichtweg keine Ahnung wer davon profitiert, das Volk offensichtlich nicht.

BRD, DDR und deren Souveränität

Auf der Ebene der Vereinten Nationen ist die Meinungsfreiheit in Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährleistet:

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

GG, Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Wir sehen leider nicht, das die Einheit Deutschlands vollendet wurde. Es war wohl eher eine einseitige Umbesetzung, nämlich von Westbeamte und Westpolitiker in den Osten unzwar in alle Schlüsselpositionen einschliesslich Schulen, Kultureinrichtungen, Behörden, Armee, Polizei.

Das das deutsche Volk, speziell jedoch die DDR Bürger dies frei beschlossen haben, ist falsch, denn das Volk wurden mehr oder weniger überfahren, desinformiert und sogar belogen.

Eine Einheit kann auch nicht durch Mehrheit von westdeutschen Bundesbürgern im Bundestag oder Bundesrat hergestellt werden. Erst recht nicht in einem Land das eine Republik des Volkes, eine Volksrepublik ist. Es verstößt gegen die Verfassung der DDR und gegen das Völkerrecht.

Die Kenntnisse der DDR-Bürger über den Rechtszustand der BRD und den Rechtsstatus der BRD waren und sind mehr als mangelhaft. Zudem existiert bis zum heutigen Tage in der Bundesrepublik keine Verfassung und vermutlich war und ist die BRD noch nicht mal ein souveräner Staat. Sie wäre damit nie vertragsberechtigt gegenüber dem souveränen Staat der Deutschen Demokratischen Republik, die übrigens auch eine echte eigene Verfassung hat.

Ist die Bundesrepublik Deutschland (BRD) überhaupt ein souveräner Staat?

Wir wissen es nicht, die Bundesregierung hat bis heute keine Erklärung abgegeben was sie überhaupt ist. Aber wir Bürger der DDR sind über den wahren Status der Bundesrepublik vorsätzlich getäuscht worden. Man erfährt mehr über die Aktivitäten der Regierung wenn man sich im Internet umschaut, als das man eine vernünftige Antwort von einem Richter bekommt. Nach unserer Meinung hat sie ihre Legitimation sowieso durch ihre unsoziale Gesetzgebung längst verwirkt.

Dazu kommen die unglaublich vielen Grundgesetzänderungen. In der gleichen Zeit hat die DDR nur 1968 ihre Verfassung angenommen, 1974 angepasst und 1990 infolge der Proteste der Bevölkerung erneut etwas geändert.

Grundgesetz der BRD mit allen Änderungen

Aber schauen wir doch mal an wie die UNO das sieht. Lustigerweise ist die BRD dort als BUND als NGO, also als Nicht-Regierungs-Organisation aufgeführt unzwar bis heute.

bund1

Grundgesetz

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 – 146)

Artikel 133

Der BUND tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Interessant, nicht wahr, eine NGO tritt also in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes ein, nur steht das nirgends im Einigungsvertrag. Hier nochmal zum Angucken als Video und mit Link.

Link nur UNO: UNO-Eintrag BUND als NGO, Abruf 14.02.2013

Da die BRD keine gültige Verfassung hat und auch das sogenannte Grundgesetz nach der Haager Landkriegsordnung auch keinen Geltungsbereich mehr hat, habe ich den Namen des höchsten Privatgerichtes der Firma BRD D-U-N-S Nummer 341611478 (BVFG D-U-N-S® Nummer 332619956 bei Dun & Bradstreet) gefunden.

Es ist eine Täuschung im Rechtsverkehr wenn man als Volk davon ausgeht das der Deutsche Bundestag eine Volksvertretung ist. Der Deutsche Bundestag ist auch bei Dun & Bradstreet mit der D-U-N-S® Nummer 332620814 als Unterabteilung der Bundesrepublik Deutschland eingetragen. Welche Geschäftsbeziehungen hat die BRD mit der Crown Corporation registriert in der City of London die als Muttergesellschaft für die United States Corporation fungiert und eine entsprechende D-U-N-S® Nummer von Geschäftspartner fordert ? Dies sind seriöse Anzeichen von Hochverrat am Deutschen Volke und von mir zutiefst abzulehnen.

Dun & Bradstreet Geschäftspartnersuche

http://www.upik.de

Der Strafgerichtshof in Den Haag (ISTGH) sprach am 3.2.2012 auch mit live Übertragung internationales Recht.

Desweiteren gibt es dazu folgende Urteile mit Referenz-ID: OTP-CR-G 85/09, OTP-CR 307/10, OTP-CR 3/11. Damit sagt er 2011, das die Bundesrepublik zwar die Immunität des Völkerrechts besitzt, aber kein nationaler souveräner Staat ist.

Die Bundesrepublik kann daher aus Sicht des ISTGH rechtlich gesehen, nicht national Staat gegen Staat (in dem Fall gegen Italien) klagen und wenn sie nicht Staat gegen Staat klagen kann, kann sie auch nicht den souveränen Staat DDR mit dem unsouveränen Land Bundesrepubik Deutschland vereinigen. Logisch, oder?

Der Beitritt beider deutscher Staaten zur UNO 1973 machte die Anerkennung der souveränen DDR als Subjekt des Völkerrechts durch die Bundesrepublik Deutschland notwendig – wobei eine hiervon unabhängige völkerrechtliche Anerkennung aber stets verwehrt wurde und damit lediglich die staatsrechtliche bestätigt wurde – von der Bundesrepublik Deutschland erforderlich, welche aber schon im Moskauer Vertrag von 1970 die Souveränität und den Status quo der DDR bekräftigte.

Die BRD erkannte also bereits 1970 die Souveränität der DDR an, indem sie der staatsrechtlichen

Anerkennung zustimmte. Somit hat die BRD die staatsrechtliche Souveränität der DDR anerkannt.

Der Status der DDR ist also international unbestreitbar souverän gewesen.

Behauptungen der BRD die das bestreiten sind falsch.

Publikation des ICC

Aber ist das wirklich ein eindeutiger Beweis dafür das die Bundesrepublik kein souveräner Staat ist, auch wenn sie seit 1955 international anerkannt wird und somit völkerrechtliche Immunität genießt?

Die DDR dagegen, auch wenn sie international nicht überall anerkannt wurde, war unstrittig durchaus seit 1949 ein eigenständiger souveräner Staat mit einer gültigen Verfassung die das eigene Volk ordentlich beschlossen hat und besaß ebenso wie die BRD eine völkerrechtliche Immunität die lediglich von den drei Westmächten und der BRD als Staatsrechtlich Anerkennung der Souveränität umdefiniert wurde.

Sie hat sich für souverän erklärt und den Souverän als Volk definiert.

Was sie später daraus gemacht hat, ist daher erstmal völlig belanglos.

Also werfen wir doch mal ein Blick ins Grundgesetz.

Artikel 25 des Grundgesetzes

„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor…“

Zu diesem Grundgesetzartikel hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. BverfGE 23, 309[363]) entschieden: „Artikel

25 GG bewirkt, daß die allgemeinen Völkerrechtsregeln ohne ein Transformationsgesetz, also unmittelbar, Eingang in die deutsche Rechtsordnung finden und dem innerstaatlichen Recht vorgehen.“

Klingt das nach vollständiger Souveränität?

Die DDR-Bürger hatten sicher zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung noch nicht mal die Grundgesetze gesehen, da es schlichtweg keine Ausgaben des Grundgesetzes der BRD innerhalb der DDR gab.

Sie wurden also weder über den Status der BRD aufgeklärt noch kannten sie dessen Grundgesetz und ahnten daher wohl auch nichts von der Existenz eines solchen Artikels.

Video Url wurde nicht gefunden Staatsfeindlich Zensur

http://www.youtube.com/watch?v=FCRrBZVIKcU

Das Urteil des ISTGH Den Haag vom 03.02.2012 publiziert von einer dubiosen Organisation namens zds-dzfmr

Wenn es eine Staatsgründung namens “Bundesrepublik Deutschland” nicht gegeben hat, wäre der Rechtszustand der Bundesrepublik gegenüber der Bevölkerung insbesondere aber der DDR-Bevölkerung vorgetäuscht.

Die Anfechtung des souveränen bundesdeutschen „Staates“ wäre damit für alle Deutschen eine legitime

Chance, auf rechtlicher Basis den Kurswechsel herbeizuführen und wieder selbst zu entscheiden,

wie die Zukunft auszusehen hat.

http://unslavedmedia.net/unslavedmedia/player/embed_player.php?vid=4504&width=300&height=250&autoplay=no

Die BRD könnte dann eine Fortsetzung der Verwaltung der Alliierten Bundesrepublik nach Artikel 48 der Haager Landkriegsordnung sein, das können wir schlichtweg nicht einschätzen.

Und existiert ab dem 18.07.1990 das besatzungsrechtliche Provisorium namens Bundesrepublik Deutschland nicht mehr? Was genau existiert denn dann? Hat sich die BRD mit der Vereinbarung der Zwei+Vier-Verträge am 17./18. Juli 1990 in Paris aufgehoben?

Der Vertrag wurde jedenfalls erst am 15. März 1991 ratifiziert, nach der Einigung.

Ein vereinigtes Deutschland kann es aber bis heute nicht geben, da der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 S. 2 GG a. F. nicht erfolgt ist.

Demzufolge war die Ratifizierung durch die Bundesrepublik ungültig. Aus diesem Grunde ist der 2+4-Vertrag bis heute nicht in Kraft getreten.

Damit hat auch der Inhalt des Art. 7 keine Rechtswirksamkeit erlangt.

Die Aufhebung des Artikel 23 GG wurde mit Gesetz/Verordnung vom 23.9.90 am 29.9.1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 30.9.1990, rechtswirksam. Es ist zweifelhaft ob zu diesem Zeitpunkt eine Verbreitung des Bundesgesetzblattes überhaupt für das Staatsgebiet der DDR realisiert werden konnte.

Davon abgesehen wurden in nur 6 Monaten mehr als 1000 Gesetze und Verordnungen durchgepeitscht, was deren Wahrnehmung doch sehr zweifelhaft erscheinen lässt.

Aber was bedeutet aber diese Aufhebung des Art 23 GG? Nichts mehr als das der Verwaltung BRD Ihre durch die SHAEF Proklamation Nr.: 2 gebildeten Verwaltungsgebiete entzogen wurden und sie ab diesem Zeitpunkt kein Gebiet mehr hatte, auf dem sie ihre Verwaltungsarbeiten ausführen konnte. Sie konnte nur noch sich selbst also ihre Bediensteten verwalten und weil sie kein Verwaltungsgebiet mehr hatte, konnte sie demzufolge, rechtlich auch nicht mehr auf das Deutsche Volk zugreifen und in Zwang verwalten.

Dies gilt um so mehr für das Staatsgebiet der DDR, für das sie ja vom Volk der DDR zu diesem Zeitpunkt garnicht autorisiert war.

Zwar war man auf dem Weg der Einheit, aber die Volksvertreter der DDR hatten keine Ahnung das die Bundesrepublik garnicht selbstständig war. Nur indem ihnen dieser Fakt vollständig vorenthalten wurde, glaubten sie sich einem Rechtsstaat anzuschliessen, der sich letztlich als Unrechtsstaat entpuppte.

Kopie der Live Übertragung vom 21.06.1990 der 16. Sitzung der Volkskammer inkl. Protokolle

Die „BRD“-Regierung autorisierte sich gewissermaßen selbst, und hier beginnen die Völker- und Menschenrechtsverletzungen. Denn ab diesem Zeitpunkt unterlag das Deutsche Volk nur noch den Völker- und Menschenrechten, da das deutsche Recht vorhanden aber mangels Organisation des Deutschen Reiches nicht anwendbar war und die DDR lediglich durch einen russischen Aussenminister ohne Rechtsbefugnis aufgehoben wurde.

Das Volk der DDR hat weder die DDR als Staat, noch die Verfassung der DDR noch ihre Mitgliedschaft

in der UN aufgehoben.

Und da die DDR mit einer wie auch immer gearteten Verwaltung BRD kaum eine “Einheit Deutschlands” d.h. einen völkerrechtlich verbindlichen Einigungsvertrag schliessen konnte, stellt die Verfassung der DDR ab diesem Zeitpunkt die einzige von den Bürgern selbst beschlossene souveräne Verfassung dar, deren Gültigkeit auf das souveräne Staatsgebiet der DDR beschränkt ist.

Diese mag zwar mangels Organisation und Täuschung der DDR-Bürger nicht mehr angewendet worden sein, aber das liegt wiederum an der Vortäuschung einer Rechtstaatlichkeit der BRD.

Die BRD war damit nie zu einem Einigungsvertrag befugt. Ihre Rechtstaatlichkeit über das Staatsgebiet der

DDR war damit nie rechtens gewesen. Damit ist sie illegal auf dem Staatsgebiet des souveränen Staates

der DDR.

Einigungsvertrag

Ueberleitungsvertrag

Mit dem Grundgesetz ist kein neuer Staat “Bundesrepublik Deutschland” entstanden (Schreiben des Bundesinnenministerium aus 2004)

Wir wissen nicht was die BRD nun eigentlich ist, aber eine souveräne Staatsgründung gab es in ihr nicht, jedenfalls keine die wir erlebt haben.

Das Urteil des ICC bestätigt auch die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2/1973 und das Restitutsionsgericht der Amerikaner vom 25.01.1951 und so wird deutlich wie die Rechtslage wirklich ist.

Die Bundesrepublik ist demnach kein souveräner Staat, auch wenn sie völkerrechtlich Immunität genießt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1973 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Hohheitsbereich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Ohne diese Beschränkung hätte das Grundgesetz in ganz Deutschland, also auch in der DDR, gegolten.

Zitat des Bundesverfassungsgericht: “Das Deutsche Reich besaß und besitzt weiterhin die ununterbrochene Rechtsfähigkeit ist allerdings als Gesamtstaat nur dann handlungsfähig, wenn eine institutionalisierte Organisation vorhanden ist.”

“Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überstanden hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.”

Bundesverfassungsgericht und andere bundesdeutsche Gerichte u.a. mit den Urteilen 2 Bvl. 6/56, 2 BvF 1/73,2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); (319ff); 5.85 ( 126 ); 6, 309, 336 und 363.

Diese Urteile sind zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden.

Und so kommt es das Ministerpräsident Althaus 2004 die Rechtslage und die Staatsbürgerschaft für Bürger des deutschen Reiches in einem Schreiben an Martina Pflock anerkennt.

Wegfal der Kommunalabgaben für alle Staatsbürger des deutschen Reiches mit Datum 18.06.2004

Nur wenige Monate später kam folgende Meldung:

MARTINA PFLOCK von http://www.abwasser-abzocke.de ist tot!

Mit Auto am Dienstag, den 02.11.2004 gegen Baum geprallt!? Mutter und Tochter tot

Fragen zum Tod der Martina Pflog

Besonders fraglich ist die Souveränität seit der Veröffentlichung in “der Zeit” vom 14.05.2009.

Dort wird vom ehemaligem Vertrauten zweier Bundeskanzler Egon Bahr persönlich berichtet, das dem damaligem Bundeskanzler Willy Brand 3 Briefe von den Hochkommissaren der Alliierten vorgelegt wurden, in dem er als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland die Souveränität Deutschlands an die Alliierten abgab. Diese Schreiben so berichtete Brand dem Staatssekretär wurden seit Adelnauer von jedem Bundeskanzler unterschrieben und wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Wörtlich schreibt Egon Bahr was ihm Willy Brandt berichtete:

“Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Artikel 23 zählte die Länder auf, in denen das Grundgesetz »zunächst« gelten sollte, bis es in anderen Teilen Deutschlands »nach deren Beitritt« in Kraft zu setzen sei.

Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet….

Er schloss: »Also habe ich auch unterschrieben« – und hat nie wieder davon gesprochen.”

Als Bahr die Kanzlerbriefe einmal gegenüber dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erwähnte, habe dieser erstaunt reagiert. „Er hatte von ihnen nichts gewusst”, schreibt Egon Bahr.

Egon Bahr, von 1972 bis 1990 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit 1969 wurde er Staatssekretär im Bundeskanzleramt und zugleich Bevollmächtigter der Bundesregierung in Berlin. In dieser Funktion wirkte er als Unterhändler in Moskau und Ost-Berlin mit. Bahr wird daher bisweilen auch als „Architekt der Ostverträge“ bezeichnet. 1974 wurde er erneut von Bundeskanzler Helmut Schmidt als Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit erneut in die Bundesregierung berufen. Nach der Bundestagswahl 1976 schied er am 14. Dezember 1976 endgültig aus der Bundesregierung aus.

Auch Ex-kanzler H. Schmidt sprach im Fernsehen im Rahmen einer Talkshow davon, er habe seinem Nachfolger Herr Kohl (Bundeskanzler der “Einheit”) über drei Staatsgeheimnisse nur mündlich informiert. Es ist also anzunehmen das auch Kohl diese Unterwerfungsbriefe vorgelegt bekommen hat und sicher auch unterschrieb.

Bestätigt wird dies auch von Gerd-Helmut Komossa.

In seinem in Österreich erschienenen Buch »Die deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste« schreibt Gerd-Helmut Komossa, der ehemalige Amtschef des MAD (BND-Vorläufer):

»Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter „Strengste Vertraulichkeit“ eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein dürfte. Danach wurde einmal „der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien“ bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte „Kanzlerakte“ zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.«

zitiert aus Gerd-H. Komossa, Die deutsche Karte, Graz 2007, ISBN 978-3-902475-34-3, Seite 21 f.

“Deutschland war seit 08. Mai 1945 bis heute zu keinem Zeitpunkt souverän!’”

Zitat von Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen auf dem Bankenkongress am 18.11.2011 in Frankfurt am Main

Wenn Schäuble das schon selbst sagt und als Bundesfinanzminister sollte er das ja wissen, schliesslich hat er ja den Einigungsvertrag für die BRD ausgehandelt und unterschrieben und sollte daher genau über den gegenwärtigen Status Deutschlands Auskunft geben können. Ja was ist denn nun wahr?

Eine weitere Bestätigung der Existenz dieser 3 Briefe die auch unter dem Begriff Kanzlerakte bekannt sind, ist hier publiziert worden:

Seit Jahren wird über die Echtheit der «Kanzlerakte» und des «GeheimenStaatsvertrags», der neben dem Grundgesetz gültig sein soll, gerätselt. Diese Behauptungen hatte auch ein Prof. Dr. James Shirley 1999 im Hearst-Verlag in New York veröffentlicht. Nun nimmt der ehemalige Chef des Militärischen Abschirmdienstes MADund spätere Kommandant der 12. Panzerdivision der Bundeswehr, Generalmajor Gerd-Helmut Komossa, dazu Stellung. Er bestätigt in seinem nun erschienenen Buch «Diedeutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste» […] die seit 1999 kolportierten Meldungen. Dazu Generalmajor Komossa [Auszug, auf Seite 21 des Buches] ohne Gebrauch vom einschränkenden Konjunktiv zu machen:

»Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter ›Strengste Vertraulichkeit‹ eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein dürfte. Danach wurde einmal ›der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien‹ bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte ›Kanzlerakte‹ zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.«

Übrigens: Die deutschen Goldreserven im Umfang von 95 Millionen Unzen Feingold werden in den Kellern der Federal Reserve Bank (FED) in New York gelagert. Anträge deutscher Beamter, die Goldreserven kontrollieren zu dürfen, wurden immer abgelehnt.

Die sogenannte „Souveränität“ der „Bundesrepublik Deutschland“ wäre dann tatsächlich die Vorspiegelung

falscher Tatsachen unzwar auch gegenüber den Bundesbürgern.

Quelle: Gerd-Helmut Komossa, “Die deutsche Karte: Das versteckte Spiel der geheimen Dienste”, Ein Amtschef des MAD berichtet, Ares Verlag.

Erklärt die “Kanzlerakte” das merkwürdige Vorgehen in Sachen Euro-Rettung? Ist der Handlungsspielraum Deutschlands in Wahrheit begrenzt? fragt auch Dirk Weckerle in seinem Artikel vom 31.10.2011 bei den MMnews.

Er schreibt:

“Doch die Frage stellt sich: kann Deutschland überhaupt aus der EU austreten? Hat Deutschland überhaupt die Entscheidungsbefugnis tun und lassen zu können, was das Land und seine Bürger wollen? Wahrscheinlich nicht. Denn es gibt ein Geheimabkommen mit den Siegermächten, welche die Souveränität des Landes in Frage stellen. Denn offenbar muss jeder Kanzler erst mal ein Schreiben an die Siegermächte unterzeichnen, in dem die Souveränität Deutschlands eingeschränkt wird.“

Die Kanzlerakte

Sollte es sich dabei wirklich um Unterwerfung, also um diese geheime Abgabe oder Einschränkung der Souveränität der BRD handeln und diese wäre bis 2099 gültig, was warscheinlich ist, so wäre Deutschland zum Zeitpunkt der Einigung nicht souverän gewesen und hat dies auch dem Vertragspartner DDR vorsätzlich verschwiegen. D.h. kein einziger DDR-Bürger wurde vor dem Einigungsvertrag über den wahren Status der Unsouveränität der BRD oder deren Unterwerfung unter den Westmächten aufgeklärt. Die BRD wäre im Sinne der DDR kein souveräner Rechtspartner für eine Vereinigung gewesen. Auf diese Souveränität der BRD beruhten aber alle künftigen Gesetzesentscheidungen und Forderungen der DDR-Bürger die zur deutschen Wiedervereinigung führen sollten. Das hiesse man hätte ausnahmslos alle 16 Mio. DDR-Bürger getäuscht.

Laut der Zeitschrift “die Zeit” erlangte die Bundesrepublik erst am 15. März 1991 den Status der Souveränität, wobei fraglich ist ob das tatsächlich der Fall ist. Aber nehmen wir mal an, sie wäre am 15.03. 1991 souverän geworden, so war sie es weder zur letzten Volkskammerwahl am 18. März 1990 noch zum Zeitpunkt der Unterschrift des Einigungsvertrag am 3. Oktober 1990.

Der Rechtszustand der BRD wurde der rechtsunkundigen DDR-Bevölkerung komplett vorenthalten.

Das betrifft insbesondere auch die Abgeordneten der letzte Wahl zur Volkskammer der DDR am 18. März 1990. Alle Gesetze und Verträge dieser Volkskammer ab dem 13. März 1990 die ja grundsätzlich auf der Annahme eines souveränen Staates Bundesrepublik beruhen, wären ungültig. Dies gilt dann genauso für die Regierung von Lothar de Maizière der am 12. April 1990 neuer Ministerpräsident wurde und somit zum Verhandlungspartner wurde.

Der Einigungsvertrag der am 31.8.1990 durch Schäuble [-BRD-] und Krause [ -DDR- ]) unterschrieben wurde, trat erst am 3. Oktober 1990 in Kraft. Darin wurde u.a. der Artikel 23 des Grundgesetzes aufgehoben der den Geltungsbereich des Grundgesetzes regelt. Wir wissen nicht wo das Grundgesetz danach eigentlich galt, aber zu diesem Zeitpunkt stand kein Wort im GG, das es für das Gebiet der DDR gilt.

Die BRD wurde theoretisch von den Alliierten mit der Unterschrift zum 2+4 Vertrag aufgehoben. Dieser Vertrag wurde am 18. Juli 1990 verhandelt und am 15. März 1991 endgültig ratifiziert. Was genau war die BRD seit diesem Zeitpunkt? Es muss schon was dran sein wenn der internationale Gerichtshof eine Klage auf Basis einer Weimaer Verfassung annimmt. Und zweitens öffentlich feststellt, das die BRD nicht gegen einen Staat (Italien) klagen kann weil sie nicht souverän ist. Andererseits steht im 2+4 Vertrag vom 1. Oktober 1990,

Artikel 7, Absatz 2,

“(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.”

Artikel 8, Absatz 1

“(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.

Artikel 8, Absatz 2

(2) … Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland, die Französische Republik, das

Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen

Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung

der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.”

Dies wurde am 12. September 1990 in Moskau von Hans Dietrich Genscher (BRD) und Lothar de Maizière (BRD) unterschrieben, am 1. Oktober 1990 haben sie sich in New York getroffen und folgendes hinzugefügt.

Sie erklären das die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten der Besatzer vom Zeitpunkt der Einigung bis zur Ratifizierung ausgesetzt wurden. Sie erklären sie NICHT für erloschen, sondern nur für ruhend.

Und das wurde am 13. Oktober 1990 in Bonn von dem Bundespäsidenten Weizäcker für ganz Deutschland ratifiziert, also nach dem Einigungsvertrag. d.h. die vollständige Souveränität war bis zur Ratifizierung nie gegeben, die Besatzungsrechte waren halt nur ausgesetzt.

Die Souveränität war (wenn überhaupt) erst nach der Ratifizierung hergestellt.

Link: Orginaldokument 2+4 Vertrag vom 1. September, 1. Oktober 1990

zwei+vier-Vertrag vom 18. Juli 1990

Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der UdSSR Außenminister Eduard Schewardnadse dem DDR Außenminister Oskar Fischer mitgeteilt, daß die DDR per 18. Juni 1990 0,00 h aufgehört hat zu existieren. Nach diesem Zeitpunkt war keine Volkskammer mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Zeugen:

Eduard Schewardnadse

Markus Meckel

Am 17. Juli 1990 bei den 4+2 Verhandlungen in Paris hat der US Außenminister James Baker dem BRD Außenminister Hans Dietrich Genscher mitgeteilt, daß der Artikel 23 GG a.F. per 18. Juni 1990 0.00 h gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Zeugen:

James Baker

Hans Dietrich Genscher

Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris war bei beiden vorstehenden Vorgängen weiterhin der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend.

Zeuge :

Herr Skubiszewski

Zwar erklärte die Volkskammer der DDR am 23. 08. 1990 den Beitritt der “Deutschen Demokratischen Republik” zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 S. 2 GG a. F. mit Wirkung zum 03.10.1990.

Der Art. 23 GG a. F., die vermeintliche gesetzliche Grundlage dieser Beitrittserklärung, wurde jedoch bereits vor dem 03.10.1990 außer Kraft gesetzt.

Ich verweise insoweit auf Artikel 4 Ziffer 2 des “Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands” – “Einigungsvertrag” – (BGBI. II 1990 S. 889(890), wo es heißt: „Artikel 23 wird aufgehoben.“

Da der Einigungsvertrag – und damit auch die Aufhebung des Art. 23 GG a. F. – spätestens am 29.9.1990 in

Kraft trat (vgl. BGBI. II 1990 S. 1360), also vor dem 03.10.1990, konnte ein Beitritt der DDR zu diesem

Datum auf der Grundlage des Art. 23 a. F. gar nicht mehr erfolgen.

Der Art. 23 GG a. F war ja schon zum 18.07.1990 0.00 h aufgehoben. Der war also seit 1,5 Monaten ungültig.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Interessant ist, das man der DDR Bevölkerung die Auflösung ihres Staates erst Wochen später bekannt gab, nämlich nach ihrem Beitritt zum 3. Oktober 1990.

Damit wurde die letzte Volkskammer der DDR und der Staat DDR per Mitteilung vom russischen Außenminister Eduard Schewardnadse an den DDR-Außenminister 18. Juni 1990 aufgelöst. Nur war der russische Außenminister dazu niemals vom Volk der DDR autorisiert.

Ein russischer Außenminister kann nicht einfach hingehen und die DDR für aufgelöst erklären. Eine Auflösung kann nur vom Volk ausgehen. Aber auch dazu gab es keinerlei Volksentscheid. Nur eine verwirrte Volkskammer die sich über den unsouveränen Status der BRD nicht im Klarem war und offensichtlich auch von der BRD darüber im Unklaren gehalten wurde.

Soviel erstmal dazu.

Ein geheimes Abkommen?

Desweiteren haben wir folgende Hinweise für ein geheimes Abkommen als Ergänzung der 2+4-Verträge, dessen Existenz jedoch auch ein Fake sein könnte.

Beweisst das die Existenz zusätzlicher geheimer Verträge?

Beweisst das die Existenz zusätzlicher geheimer Verträge?

Auch beim Zusammenschluss der BRD mit der DDR wurde ein strenggeheimes Zusatzabkommen zum 2-Plus-4-Vertrag unterschrieben. Dieses ist nur einem sehr kleinen Personenkreis bekannt und muß durch die Medien unveröffentlicht werden. Es dürfte sich heute um eines der am meisten gehüteten Staatsgeheimnisse der BRD handeln.

Daraus einige Einzelheiten:

Die in der BRD verbleibenden Dienststellen der Siegermächte (England, Frankreich, die USA und die UdSSR – heute Russland), zivil und militärisch, wie Kasernen, Flugplätze, Funkstellen und weitere Liegenschaften, verbleiben weiterhin deren Hoheitsgebiet, was folgende Auswirkungen haben kann: Kein deutscher Ermittlungsbeamter, Staatsanwalt, Richter usw. darf in diesen Hoheitsgebieten tätig werden. Die Siegermächte behalten das Recht, jederzeit auf dem Territorium der BRD zeitlich begrenzte weitere Hoheitsgebiete ohne Zustimmung deutscher Stellen einzurichten und zu unterhalten, wenn sie es zum Schutze ihrer Interessen für notwendig halten.

Im Artikel 2 des Zusatzabkommens wurde festgeschrieben, dass die Siegermächte ihre Vorbehaltsrechte auf folgenden Gebieten uneingeschränkt behalten: allen elektronischen Medien, den Printmedien, Filme, Kultur und dem Erziehungs- und Bildungswesen. Die Rechte erstrecken sich auf Aufsicht, Kontrolle und Lenkung bis ins Jahr 2099.

Der bis heute ist ein einzige Beleg für die Existenz des ominösen geheimen Staatsvertrages nebst Kanzlerakte ist das lediglich in Ablichtung vorliegende Schreiben vom 14. September 1996 eines in den Diensten des Bundesnachrichtendienstes stehenden »Staatsministers Dr. Rickermann« an einen namenlosen Minister, von dem es allerdings auch zwei Versionen geben soll.

Der Nachname Rickermann wird gegenwärtig von über 500 Personen in Deutschland getragen. In der Politik der BRD hat es wohl niemals einen Staatsminister mit diesem Namen gegeben. Auf Bundesebene ist der Titel Staatsminister eine auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister vom Bundespräsidenten (gem. § 8 ParlStG) verliehene Bezeichnung an einen Parlamentarischen Staatssekretär des Bundes für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe, ohne daß damit eine größere Machtkompetenz verbunden wäre.

Staatsminister gibt es im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt. Besagter Dr. Rickermann soll aber gar nicht in einem Ministerium, sondern im Jahr 1996 im Bundesnachrichtendienst, Kontrollabteilung II/OP tätig gewesen sein!

Ein Beamter namens Dr. Rickermann fand allerdings noch niemand.

Wenn es einen Staatsminister im Bundesnachrichtendienst gäbe, würde dieser Politiker in der Rangordnung über dem Präsidenten des BND stehen. Wie aus dem »BND-Papier« zu entnehmen ist, ist besagter Rickermann jedoch der »Kontroll-Abt. II/OP« des BND zugeordnet. Damit wäre er aber lediglich ein Abteilungsleiter und kein Staatsminister. Darüber hinaus ist der Hinweis auf die »Kontrollabteilung II/OP« ominös. Der BND besteht aus 8 Abteilungen, eine eigene Kontrollabteilung ist in den offiziellen Dokumentationen nicht aufgeführt.

“Die VGP soll dieses Schreiben bereits 1998 veröffentlicht haben, allerdings mit einer anderen Datierung, nämlich den 02.09.1996. Also muss zumindest eins dieser beiden Schreiben gefälscht sein, denn der Brief, der uns vorliegt wurde ja schon am 14.08.1996 zu den Akten gelegt (z.d.A.). Leider ist auf dem Schreiben nicht zu sehen, wann der Brief geschrieben und erhalten wurde.

Andererseits, der BND spielt sich wie alle Nachrichtendienste weltweit nicht immer auf offizieller Ebene ab. Es ist durchaus anzunehmen das es auch hier Abteilungen gibt, die “öffentlich” nicht existieren.

Wenn wir allerdings davon ausgehen, das dies eine Fälschung ist, betrifft das lediglich eine geheime Zusatzvereinbarung des 2+4-Vertrages.

Das muss aber nicht zwangsläufig heissen, das es keine Kanzlerakte bzw. Unterwerfungsbriefe gibt, die mit Egon Bahr ja einen prominenten Kronzeugen hat.

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Gaby Simon-Schmidt ^ Ergänzung dazu: Das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen S 72 Kr 443/93) hat im Urteil einer Negationsklage vom 22.9.1993 festgestellt, dass der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 (BGBl. 1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.7.1990 aufgelöst worden ist.
29. August 2014 um 02:43 · 2
Gaby Simon-Schmidt Die Protokollerklärung zum Einigungsvertrag lautet:

„Beide Seiten sind sich einig, daß die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
29. August 2014 um 02:53 · 1

Ueberleitungsvertrag

Mit dem Grundgesetz ist kein neuer Staat “Bundesrepublik Deutschland” entstanden (Schreiben des Bundesinnenministerium aus 2004)

Wir wissen nicht was die BRD nun eigentlich ist, aber eine souveräne Staatsgründung gab es in ihr nicht, jedenfalls keine die wir erlebt haben.

Das Urteil des ICC bestätigt auch die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2/1973 und das Restitutsionsgericht der Amerikaner vom 25.01.1951 und so wird deutlich wie die Rechtslage wirklich ist.

Die Bundesrepublik ist demnach kein souveräner Staat, auch wenn sie völkerrechtlich Immunität genießt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1973 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Hohheitsbereich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Ohne diese Beschränkung hätte das Grundgesetz in ganz Deutschland, also auch in der DDR, gegolten.

Zitat des Bundesverfassungsgericht: “Das Deutsche Reich besaß und besitzt weiterhin die ununterbrochene Rechtsfähigkeit ist allerdings als Gesamtstaat nur dann handlungsfähig, wenn eine institutionalisierte Organisation vorhanden ist.”

“Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überstanden hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.”

Bundesverfassungsgericht und andere bundesdeutsche Gerichte u.a. mit den Urteilen 2 Bvl. 6/56, 2 BvF 1/73,2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); (319ff); 5.85 ( 126 ); 6, 309, 336 und 363.

Diese Urteile sind zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden.

Und so kommt es das Ministerpräsident Althaus 2004 die Rechtslage und die Staatsbürgerschaft für Bürger des deutschen Reiches in einem Schreiben an Martina Pflock anerkennt.

Wegfal der Kommunalabgaben für alle Staatsbürger des deutschen Reiches mit Datum 18.06.2004

Nur wenige Monate später kam folgende Meldung:

MARTINA PFLOCK von http://www.abwasser-abzocke.de ist tot!

Mit Auto am Dienstag, den 02.11.2004 gegen Baum geprallt!? Mutter und Tochter tot

Fragen zum Tod der Martina Pflog

Besonders fraglich ist die Souveränität seit der Veröffentlichung in “der Zeit” vom 14.05.2009.

Dort wird vom ehemaligem Vertrauten zweier Bundeskanzler Egon Bahr persönlich berichtet, das dem damaligem Bundeskanzler Willy Brand 3 Briefe von den Hochkommissaren der Alliierten vorgelegt wurden, in dem er als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland die Souveränität Deutschlands an die Alliierten abgab. Diese Schreiben so berichtete Brand dem Staatssekretär wurden seit Adelnauer von jedem Bundeskanzler unterschrieben und wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Wörtlich schreibt Egon Bahr was ihm Willy Brandt berichtete:

“Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Artikel 23 zählte die Länder auf, in denen das Grundgesetz »zunächst« gelten sollte, bis es in anderen Teilen Deutschlands »nach deren Beitritt« in Kraft zu setzen sei.

Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet….

Er schloss: »Also habe ich auch unterschrieben« – und hat nie wieder davon gesprochen.”

Als Bahr die Kanzlerbriefe einmal gegenüber dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erwähnte, habe dieser erstaunt reagiert. „Er hatte von ihnen nichts gewusst”, schreibt Egon Bahr.

Egon Bahr, von 1972 bis 1990 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit 1969 wurde er Staatssekretär im Bundeskanzleramt und zugleich Bevollmächtigter der Bundesregierung in Berlin. In dieser Funktion wirkte er als Unterhändler in Moskau und Ost-Berlin mit. Bahr wird daher bisweilen auch als „Architekt der Ostverträge“ bezeichnet. 1974 wurde er erneut von Bundeskanzler Helmut Schmidt als Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit erneut in die Bundesregierung berufen. Nach der Bundestagswahl 1976 schied er am 14. Dezember 1976 endgültig aus der Bundesregierung aus.

Auch Ex-kanzler H. Schmidt sprach im Fernsehen im Rahmen einer Talkshow davon, er habe seinem Nachfolger Herr Kohl (Bundeskanzler der “Einheit”) über drei Staatsgeheimnisse nur mündlich informiert. Es ist also anzunehmen das auch Kohl diese Unterwerfungsbriefe vorgelegt bekommen hat und sicher auch unterschrieb.

Bestätigt wird dies auch von Gerd-Helmut Komossa.

In seinem in Österreich erschienenen Buch »Die deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste« schreibt Gerd-Helmut Komossa, der ehemalige Amtschef des MAD (BND-Vorläufer):

»Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter „Strengste Vertraulichkeit“ eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein dürfte. Danach wurde einmal „der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien“ bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte „Kanzlerakte“ zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.«

zitiert aus Gerd-H. Komossa, Die deutsche Karte, Graz 2007, ISBN 978-3-902475-34-3, Seite 21 f.

“Deutschland war seit 08. Mai 1945 bis heute zu keinem Zeitpunkt souverän!’”

Zitat von Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen auf dem Bankenkongress am 18.11.2011 in Frankfurt am Main

Wenn Schäuble das schon selbst sagt und als Bundesfinanzminister sollte er das ja wissen, schliesslich hat er ja den Einigungsvertrag für die BRD ausgehandelt und unterschrieben und sollte daher genau über den gegenwärtigen Status Deutschlands Auskunft geben können. Ja was ist denn nun wahr?

Eine weitere Bestätigung der Existenz dieser 3 Briefe die auch unter dem Begriff Kanzlerakte bekannt sind, ist hier publiziert worden:

Seit Jahren wird über die Echtheit der «Kanzlerakte» und des «GeheimenStaatsvertrags», der neben dem Grundgesetz gültig sein soll, gerätselt. Diese Behauptungen hatte auch ein Prof. Dr. James Shirley 1999 im Hearst-Verlag in New York veröffentlicht. Nun nimmt der ehemalige Chef des Militärischen Abschirmdienstes MADund spätere Kommandant der 12. Panzerdivision der Bundeswehr, Generalmajor Gerd-Helmut Komossa, dazu Stellung. Er bestätigt in seinem nun erschienenen Buch «Diedeutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste» […] die seit 1999 kolportierten Meldungen. Dazu Generalmajor Komossa [Auszug, auf Seite 21 des Buches] ohne Gebrauch vom einschränkenden Konjunktiv zu machen:

»Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter ›Strengste Vertraulichkeit‹ eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein dürfte. Danach wurde einmal ›der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien‹ bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte ›Kanzlerakte‹ zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.«

Übrigens: Die deutschen Goldreserven im Umfang von 95 Millionen Unzen Feingold werden in den Kellern der Federal Reserve Bank (FED) in New York gelagert. Anträge deutscher Beamter, die Goldreserven kontrollieren zu dürfen, wurden immer abgelehnt.

Die sogenannte „Souveränität“ der „Bundesrepublik Deutschland“ wäre dann tatsächlich die Vorspiegelung

falscher Tatsachen unzwar auch gegenüber den Bundesbürgern.

Quelle: Gerd-Helmut Komossa, “Die deutsche Karte: Das versteckte Spiel der geheimen Dienste”, Ein Amtschef des MAD berichtet, Ares Verlag.

Erklärt die “Kanzlerakte” das merkwürdige Vorgehen in Sachen Euro-Rettung? Ist der Handlungsspielraum Deutschlands in Wahrheit begrenzt? fragt auch Dirk Weckerle in seinem Artikel vom 31.10.2011 bei den MMnews.

Er schreibt:

“Doch die Frage stellt sich: kann Deutschland überhaupt aus der EU austreten? Hat Deutschland überhaupt die Entscheidungsbefugnis tun und lassen zu können, was das Land und seine Bürger wollen? Wahrscheinlich nicht. Denn es gibt ein Geheimabkommen mit den Siegermächten, welche die Souveränität des Landes in Frage stellen. Denn offenbar muss jeder Kanzler erst mal ein Schreiben an die Siegermächte unterzeichnen, in dem die Souveränität Deutschlands eingeschränkt wird.“

Die Kanzlerakte

Sollte es sich dabei wirklich um Unterwerfung, also um diese geheime Abgabe oder Einschränkung der Souveränität der BRD handeln und diese wäre bis 2099 gültig, was warscheinlich ist, so wäre Deutschland zum Zeitpunkt der Einigung nicht souverän gewesen und hat dies auch dem Vertragspartner DDR vorsätzlich verschwiegen. D.h. kein einziger DDR-Bürger wurde vor dem Einigungsvertrag über den wahren Status der Unsouveränität der BRD oder deren Unterwerfung unter den Westmächten aufgeklärt. Die BRD wäre im Sinne der DDR kein souveräner Rechtspartner für eine Vereinigung gewesen. Auf diese Souveränität der BRD beruhten aber alle künftigen Gesetzesentscheidungen und Forderungen der DDR-Bürger die zur deutschen Wiedervereinigung führen sollten. Das hiesse man hätte ausnahmslos alle 16 Mio. DDR-Bürger getäuscht.

Laut der Zeitschrift “die Zeit” erlangte die Bundesrepublik erst am 15. März 1991 den Status der Souveränität, wobei fraglich ist ob das tatsächlich der Fall ist. Aber nehmen wir mal an, sie wäre am 15.03. 1991 souverän geworden, so war sie es weder zur letzten Volkskammerwahl am 18. März 1990 noch zum Zeitpunkt der Unterschrift des Einigungsvertrag am 3. Oktober 1990.

Der Rechtszustand der BRD wurde der rechtsunkundigen DDR-Bevölkerung komplett vorenthalten.

Das betrifft insbesondere auch die Abgeordneten der letzte Wahl zur Volkskammer der DDR am 18. März 1990. Alle Gesetze und Verträge dieser Volkskammer ab dem 13. März 1990 die ja grundsätzlich auf der Annahme eines souveränen Staates Bundesrepublik beruhen, wären ungültig. Dies gilt dann genauso für die Regierung von Lothar de Maizière der am 12. April 1990 neuer Ministerpräsident wurde und somit zum Verhandlungspartner wurde.

Der Einigungsvertrag der am 31.8.1990 durch Schäuble [-BRD-] und Krause [ -DDR- ]) unterschrieben wurde, trat erst am 3. Oktober 1990 in Kraft. Darin wurde u.a. der Artikel 23 des Grundgesetzes aufgehoben der den Geltungsbereich des Grundgesetzes regelt. Wir wissen nicht wo das Grundgesetz danach eigentlich galt, aber zu diesem Zeitpunkt stand kein Wort im GG, das es für das Gebiet der DDR gilt.

Die BRD wurde theoretisch von den Alliierten mit der Unterschrift zum 2+4 Vertrag aufgehoben. Dieser Vertrag wurde am 18. Juli 1990 verhandelt und am 15. März 1991 endgültig ratifiziert. Was genau war die BRD seit diesem Zeitpunkt? Es muss schon was dran sein wenn der internationale Gerichtshof eine Klage auf Basis einer Weimaer Verfassung annimmt. Und zweitens öffentlich feststellt, das die BRD nicht gegen einen Staat (Italien) klagen kann weil sie nicht souverän ist. Andererseits steht im 2+4 Vertrag vom 1. Oktober 1990,

Artikel 7, Absatz 2,

“(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.”

Artikel 8, Absatz 1

“(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.

Artikel 8, Absatz 2

(2) … Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland, die Französische Republik, das

Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen

Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung

der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.”

Dies wurde am 12. September 1990 in Moskau von Hans Dietrich Genscher (BRD) und Lothar de Maizière (BRD) unterschrieben, am 1. Oktober 1990 haben sie sich in New York getroffen und folgendes hinzugefügt.

Sie erklären das die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten der Besatzer vom Zeitpunkt der Einigung bis zur Ratifizierung ausgesetzt wurden. Sie erklären sie NICHT für erloschen, sondern nur für ruhend.

Und das wurde am 13. Oktober 1990 in Bonn von dem Bundespäsidenten Weizäcker für ganz Deutschland ratifiziert, also nach dem Einigungsvertrag. d.h. die vollständige Souveränität war bis zur Ratifizierung nie gegeben, die Besatzungsrechte waren halt nur ausgesetzt.

Die Souveränität war (wenn überhaupt) erst nach der Ratifizierung hergestellt.

Link: Orginaldokument 2+4 Vertrag vom 1. September, 1. Oktober 1990

zwei+vier-Vertrag vom 18. Juli 1990

Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der UdSSR Außenminister Eduard Schewardnadse dem DDR Außenminister Oskar Fischer mitgeteilt, daß die DDR per 18. Juni 1990 0,00 h aufgehört hat zu existieren. Nach diesem Zeitpunkt war keine Volkskammer mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Zeugen:

Eduard Schewardnadse

Markus Meckel

Am 17. Juli 1990 bei den 4+2 Verhandlungen in Paris hat der US Außenminister James Baker dem BRD Außenminister Hans Dietrich Genscher mitgeteilt, daß der Artikel 23 GG a.F. per 18. Juni 1990 0.00 h gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Zeugen:

James Baker

Hans Dietrich Genscher

Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris war bei beiden vorstehenden Vorgängen weiterhin der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend.

Zeuge :

Herr Skubiszewski

Zwar erklärte die Volkskammer der DDR am 23. 08. 1990 den Beitritt der “Deutschen Demokratischen Republik” zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 S. 2 GG a. F. mit Wirkung zum 03.10.1990.

Der Art. 23 GG a. F., die vermeintliche gesetzliche Grundlage dieser Beitrittserklärung, wurde jedoch bereits vor dem 03.10.1990 außer Kraft gesetzt.

Ich verweise insoweit auf Artikel 4 Ziffer 2 des “Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands” – “Einigungsvertrag” – (BGBI. II 1990 S. 889(890), wo es heißt: „Artikel 23 wird aufgehoben.“

Da der Einigungsvertrag – und damit auch die Aufhebung des Art. 23 GG a. F. – spätestens am 29.9.1990 in

Kraft trat (vgl. BGBI. II 1990 S. 1360), also vor dem 03.10.1990, konnte ein Beitritt der DDR zu diesem

Datum auf der Grundlage des Art. 23 a. F. gar nicht mehr erfolgen.

Der Art. 23 GG a. F war ja schon zum 18.07.1990 0.00 h aufgehoben. Der war also seit 1,5 Monaten ungültig.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Interessant ist, das man der DDR Bevölkerung die Auflösung ihres Staates erst Wochen später bekannt gab, nämlich nach ihrem Beitritt zum 3. Oktober 1990.

Damit wurde die letzte Volkskammer der DDR und der Staat DDR per Mitteilung vom russischen Außenminister Eduard Schewardnadse an den DDR-Außenminister 18. Juni 1990 aufgelöst. Nur war der russische Außenminister dazu niemals vom Volk der DDR autorisiert.

Ein russischer Außenminister kann nicht einfach hingehen und die DDR für aufgelöst erklären. Eine Auflösung kann nur vom Volk ausgehen. Aber auch dazu gab es keinerlei Volksentscheid. Nur eine verwirrte Volkskammer die sich über den unsouveränen Status der BRD nicht im Klarem war und offensichtlich auch von der BRD darüber im Unklaren gehalten wurde.

Soviel erstmal dazu.

Ein geheimes Abkommen?

Desweiteren haben wir folgende Hinweise für ein geheimes Abkommen als Ergänzung der 2+4-Verträge, dessen Existenz jedoch auch ein Fake sein könnte.

Beweisst das die Existenz zusätzlicher geheimer Verträge?

Beweisst das die Existenz zusätzlicher geheimer Verträge?

Auch beim Zusammenschluss der BRD mit der DDR wurde ein strenggeheimes Zusatzabkommen zum 2-Plus-4-Vertrag unterschrieben. Dieses ist nur einem sehr kleinen Personenkreis bekannt und muß durch die Medien unveröffentlicht werden. Es dürfte sich heute um eines der am meisten gehüteten Staatsgeheimnisse der BRD handeln.

Daraus einige Einzelheiten:

Die in der BRD verbleibenden Dienststellen der Siegermächte (England, Frankreich, die USA und die UdSSR – heute Russland), zivil und militärisch, wie Kasernen, Flugplätze, Funkstellen und weitere Liegenschaften, verbleiben weiterhin deren Hoheitsgebiet, was folgende Auswirkungen haben kann: Kein deutscher Ermittlungsbeamter, Staatsanwalt, Richter usw. darf in diesen Hoheitsgebieten tätig werden. Die Siegermächte behalten das Recht, jederzeit auf dem Territorium der BRD zeitlich begrenzte weitere Hoheitsgebiete ohne Zustimmung deutscher Stellen einzurichten und zu unterhalten, wenn sie es zum Schutze ihrer Interessen für notwendig halten.

Im Artikel 2 des Zusatzabkommens wurde festgeschrieben, dass die Siegermächte ihre Vorbehaltsrechte auf folgenden Gebieten uneingeschränkt behalten: allen elektronischen Medien, den Printmedien, Filme, Kultur und dem Erziehungs- und Bildungswesen. Die Rechte erstrecken sich auf Aufsicht, Kontrolle und Lenkung bis ins Jahr 2099.

Der bis heute ist ein einzige Beleg für die Existenz des ominösen geheimen Staatsvertrages nebst Kanzlerakte ist das lediglich in Ablichtung vorliegende Schreiben vom 14. September 1996 eines in den Diensten des Bundesnachrichtendienstes stehenden »Staatsministers Dr. Rickermann« an einen namenlosen Minister, von dem es allerdings auch zwei Versionen geben soll.

Der Nachname Rickermann wird gegenwärtig von über 500 Personen in Deutschland getragen. In der Politik der BRD hat es wohl niemals einen Staatsminister mit diesem Namen gegeben. Auf Bundesebene ist der Titel Staatsminister eine auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister vom Bundespräsidenten (gem. § 8 ParlStG) verliehene Bezeichnung an einen Parlamentarischen Staatssekretär des Bundes für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe, ohne daß damit eine größere Machtkompetenz verbunden wäre.

Staatsminister gibt es im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt. Besagter Dr. Rickermann soll aber gar nicht in einem Ministerium, sondern im Jahr 1996 im Bundesnachrichtendienst, Kontrollabteilung II/OP tätig gewesen sein!

Ein Beamter namens Dr. Rickermann fand allerdings noch niemand.

Wenn es einen Staatsminister im Bundesnachrichtendienst gäbe, würde dieser Politiker in der Rangordnung über dem Präsidenten des BND stehen. Wie aus dem »BND-Papier« zu entnehmen ist, ist besagter Rickermann jedoch der »Kontroll-Abt. II/OP« des BND zugeordnet. Damit wäre er aber lediglich ein Abteilungsleiter und kein Staatsminister. Darüber hinaus ist der Hinweis auf die »Kontrollabteilung II/OP« ominös. Der BND besteht aus 8 Abteilungen, eine eigene Kontrollabteilung ist in den offiziellen Dokumentationen nicht aufgeführt.

“Die VGP soll dieses Schreiben bereits 1998 veröffentlicht haben, allerdings mit einer anderen Datierung, nämlich den 02.09.1996. Also muss zumindest eins dieser beiden Schreiben gefälscht sein, denn der Brief, der uns vorliegt wurde ja schon am 14.08.1996 zu den Akten gelegt (z.d.A.). Leider ist auf dem Schreiben nicht zu sehen, wann der Brief geschrieben und erhalten wurde.

Andererseits, der BND spielt sich wie alle Nachrichtendienste weltweit nicht immer auf offizieller Ebene ab. Es ist durchaus anzunehmen das es auch hier Abteilungen gibt, die “öffentlich” nicht existieren.

Wenn wir allerdings davon ausgehen, das dies eine Fälschung ist, betrifft das lediglich eine geheime Zusatzvereinbarung des 2+4-Vertrages.

Das muss aber nicht zwangsläufig heissen, das es keine Kanzlerakte bzw. Unterwerfungsbriefe gibt, die mit Egon Bahr ja einen prominenten Kronzeugen hat.

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Gaby Simon-Schmidt ^ Ergänzung dazu: Das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen S 72 Kr 443/93) hat im Urteil einer Negationsklage vom 22.9.1993 festgestellt, dass der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 (BGBl. 1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.7.1990 aufgelöst worden ist.
29. August 2014 um 02:43 · 2
Gaby Simon-Schmidt Die Protokollerklärung zum Einigungsvertrag lautet:

„Beide Seiten sind sich einig, daß die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
29. August 2014 um 02:53 · 1

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Das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen S 72 Kr 443/93) hat im Urteil einer Negationsklage vom 22.9.1993 festgestellt, dass der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 (BGBl. 1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.7.1990 aufgelöst worden ist.

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Die Protokollerklärung zum Einigungsvertrag lautet:

„Beide Seiten sind sich einig, daß die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“

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Die ganze Konstruktion BRD ist aufgeflogen! Die Hochverräter leben im Paradoxon, denn auch 1990 konnte ein verfassungswidriges Parlament (siehe BVerfG-Urteil zum Wahlrecht!) weder das Grundgesetz, noch irgendwelche Grundrechte aufheben. Die Glaubensgemeinschaft „Betrugsopfer-Republik-Deutschland“, ist der einzige Grund, warum sich der Einzelne noch nicht zum Souverän bekennt und die Betrüger dann endlich in ihrer verbrecherischen Hilflosigkeit allein lässt. Einige haben das noch nicht verstanden, aber wir wollen ihnen liebevoll helfen ebenfalls den Betrug zu erkennen. Unser Zustand wie es M.C. Escher zeichnen würde: http://images.artnet.com/images_DE/magazine/2012-03/buecher/mayer03-06-12/Escher.jpg?hc_location=ufi

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