Archiv für den Monat: Dezember 2014

Das BRD Chaos – was ist Realität – was ist Fiktion

Das BRD Chaos – was ist Realität – was ist Fiktion
Am besten lässt sich das an einem Beispiel erklären; denn wir haben es hier nicht nur mit einem Rechtsgebiet zu tun, sondern vielmehr handelt es sich um die Rechtsfolgen aus Völkerrecht, Staatsrecht, UN Charta und dem Verwaltungsrecht. Wobei der Begriff `Freiheitliche Demokratische Grundordnung` hier einmal richtig definiert werden sollte. Was die Grundordnung unseres Landes und unser Grundgesetz betrifft, sollte man doch einmal hinterfragen: Wer gab dieses GG wem?


Allein der Name dieses Besatzungsstatutes der Westalliierten „Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland“als Verfassungs MÄSSIGEN Ordnung, läßt erahnen, was hier seit über 60 Jahren abläuft. Aber halten wir uns an die Fakten. Anbei eine Kopie der Urkunde zum GG (Grundgesetz), woraus eindeutig hervor geht, dass dieses GG der Ratifizierung der Militärgouverneure bedarf. Was auch verständlich ist; denn das GG ist ein Gesetz zur Herstellung der Ordnung in einem besetzten Gebiet.

Dazu schauen sie sich bitte die Grundsatzrede von Staats- und Völkerrechtler Dr. Carlo Schmid (damals SPD) an, wo es heißt: Zitat: „Wir haben hier keinen deutschen oder westdeutschen Staat zu errichten. Was wir hier zu tun haben, gibt uns die Möglichkeit, gewisser Notstände Herr zu werden, besser Herr zu werden, als das wir das bisher konnten. Aus diesem Grunde haben uns die Alliierten das GG zur Organisation in einem Teile Deutschlands(Staatsfragment) gegeben…..

Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen……“Hier können Sie sich die entscheidenden Passagen aus der Rede von Dr. Carlo Schmidt anhören: Carlo Schmid (SPD) BRD ist kein Staat.

Nun aber zu einem anschaulichen Beispiel, zu den „Gerichten” in der BRD. Sind das staatliche Gerichte? Schauen Sie sich den §15 des GVG an. Dort hieß es bis 1950: “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”. Dieser §15 ist schlicht weggefallen und staatliche Richter, wie es der Art 101 des GG verlangt, sind folglich auch nicht möglich, da wir doch nur eine Verwaltung der sogenannten Sieger haben, die nach den Treuhandverträgen der UNCharta Art. 71-90 die Organisation auf einem Teile Deutschlands regelt.

Artikel 77
(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden Hoheitsgebiete Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhandabkommen in dieses System einbezogen werden:
a) gegenwärtig bestehende Mandatsgebiete;
b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden;
c) Hoheitsgebiete, die von den für ihre Verwaltung verantwortlichen Staaten freiwillig in das System einbezogen werden.

(2)Die Feststellung, welche Hoheitsgebiete aus den genannten Gruppen in das Treuhandsystem einbezogen werden und welche Bestimmungen hierfür gelten, bleibt einer späteren Übereinkunft vorbehalten. Artikel 81 Jedes Treuhandabkommen enthält die Bestimmungen, nach denen das Treuhandgebiet zu verwalten ist und bezeichnet die verwaltende Obrigkeit. Diese, im Folgenden als “Verwaltungsmacht” bezeichnet, kann ein Staat oder eine Staatengruppe oder die Organisation selbst sein. http://www.un.org/Depts/german/un_charta/charta.pdf

Dabei vergessen auch viele, wenn nicht alle, dass laut Völkerrecht ein Besatzungsstatut weder vererbt noch auf andere übertragen werden darf. Bei genauer Betrachtung der sogenannten Wiedervereinigung wird klar, warum der Geltungsbereich des GG gestrichen wurde – siehe bitte Art. 23 GG alt …(Einigungsvertrag Art.4 Abs.2: Artikel 23 GG wurde ersatzlos aufgehoben.)

Die Mitteldeutschen Gebiete haben ganz zu Recht nie ein GG bekommen! Damit der Trick nicht auffällt, gibt es hier die Nummer mit der Präambel. Auch sollte man sich fragen, wie zurecht aufgelöste Verwaltungen der DDR wie der BRD (zwei Tote) Wochen nach ihrer Auflösung fusionieren können?! Ihnen ist sicher noch nicht aufgefallen, dass im Art. 144 Abs. 2 des GG geregelt ist, wer wen wohin schickt, um zu regieren.

Art 144GG
2. Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

So weit so gut… Aber im Art 23 stehen seit 1990 keine Länder mehr !!!

Nun zum Art 78 der Treuhandabkommen (oben): Hier ist die Definition zu beachten, denn Deutschland ist nicht die BRD(BRiD), auch das vereinte Deutschland, von dem im 2+4- Vertrag zu lesen ist, ist nicht Deutschland. So kommt es dann zu der Verwirrung, dass die BRD als Treuhandkonstrukt Mitglied der UN ist, obwohl Deutschland im Shaef Gesetz Nr. 52 definiert wurde. Shaef Gesetz Nr. 52

• Artikel VII — (Begriffsbestimmungen) „Deutschland” bedeutet das Deutsche Reich, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

(Deutschland ist Feindstaat, die BRD ist Mitglied der UN!) !! wer nun sagt, ach diese Gesetze sind nichtig (SHAEF), der muss leider eines Besseren belehrt werden, denn im GG ist im Art 139 festgehalten, dass diese Gesetze NICHT von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes berührt werden.

Artikel 139
Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

So auch im Art. 116 des GG: Dort ist definiert, wer Deutscher ist (Achtung: nicht deutsch!). Nun fragen Sie sich sicher: Was ist der Unterschied zwischen “Deutscher” und “deutsch”… Ist das nicht dasselbe? Nein! Ist es nicht! Siehe Art. 116 GG!
Artikel 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit ist oder als Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist. Ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Was genau steht da?

Kurz, die Deutschen (Deutscher/Deutsche) sind alle Abkömmlinge von deutscher Volkszugehörigkeit in dem Gebiet des Deutschen Reiches, nach dem Stande vom 31. Dezember 1937. Das sind die Deutschen…und da steht noch mehr…z.B. Abs. (2), alle diese Abkömmlinge von deutscher Volkszugehörigkeit sind wieder einzubürgern. Aber wo? Dort, wo ihrer Abstammung nach , den Vorfahren die Staatsangehörigkeit zwischen 1933 und 1945, also unter Hitler, illegal entzogen wurde.

Dieses wären dann Preußen, Bayern, Sachsen, Baden usw… Diese Staaten hatten Staatsvolk und bildeten einen Bund, den Bund Deutscher Staaten(Reich unter Bismarck). RustaG 1913 § 1 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

Dies ist voll geltend, siehe §1(2) (StAGebV der BRD). Gebührenfrei sind….. 1. die Einbürgerung nach a) Artikel 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, b) § 10 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, (hoppla. dieses Gesetz gilt doch noch?)

Aber was bedeutet dann dieses „deutsch”? Eine Staatsangehörigkeit schon mal nicht. Denn damals (vor 1934) war Deutscher, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat hatte, also Preußen, Bayern usw. Darüber hinaus hatte jeder Preuße und Bayer, Sachse usw. neben seiner Staatsangehörigkeit die Reichsangehörigkeit inne. So war er dann auch der Bayer in Preußen und im Inland. So war das vor dem NS-Regime…

Erst Hitler hat mit dem Gleichschaltungsgesetzen von 1934 „deutsch” als explizite Staatsangehörigkeit erfunden, in dem er die für alle deutschen Völker und Schutzgebiete gedachte Reichsangehörigkeit allein für sich aufrecht hielt ….! Das Problem ist, dass das Reich ja erst durch die von Souveränen Völkern mit Souveränen Staaten entsendeten Volksvertretern, in Reichstag wie Bundesrat, die äussere Souveränität des Reiches begründeten. Das Ergebnis des sogenannten Gleichschaltungsgesetzes, dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs, vom 30.Januar 1934. ist nun, dass diese Reichsangehörigkeit „“deutsch““ die gesamt deutsche Staatsangehörigkeit begründet, welche die BRD fortsezt !!!

Schauen Sie doch mal auf ihren Personalausweis. Da steht unter Nationalität „deutsch”, obwohl sie doch laut GG Preußen, Bayern, Sachsen usw. angehören und wieder einzubürgern wären? Warum wird uns weiterhin unsere echte Staatsangehörigkeit verweigert? Zumal auch das eindeutig gegen die Menschenrechte verstößt. Resolution 217 A (III) der UN – Generalversammlung vom 10. Dezember 1948

Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. (zum Thema CDM später im Text mehr).

Also ist die Weiterführung dieses NS-Gesetzes völkerrechtlich zu ahnden, oder ? Leider nicht, denn im GG steht eindeutig, was den sogenannten Gesetzgeber ans Recht bindet und was nicht! Dazu kommt, das Sie selber einen anderen Willen bekundet haben, bei der Anmeldung des Personalausweises. Dazu Abs. (2)Art. 116……und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. Im Übrigen ist auch das *Meldegesetz vom NS Regime installiert worden wie der *Anwaltszwang und andere Sauereien, welche die BRD fortsetzt .

Der Personalausweis ist nach bundesdeutschem Gesetz im übrigen kein Nachweis, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit inne hat. Das bestätigt Ihnen jeder Mitarbeiter der Meldebehörde und ist auch auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren nachzulesen. Aber wenn der Perso meine Staatsangehörigkeit nicht nachweist, habe ich dann eine oder bin ich dann Ausländer? Schauen wir mal in das Aufenthaltsgesetz der BRD § 2 AufenthG: Begriffsbestimmungen § 2 Begriffsbestimmungen

(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

Wenn Sie bis hierher alles aufmerksam verfolgt haben und nun wissen, das der PERSO ihnen keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Vermutung äußert (die Vermutung nach NS-Gesetz von 1934), sollte sich jeglicher Kommentar zum Aufenthaltsgesetz § 2 erübrigen. Ergo, die meisten Menschen in diesem Land haben sicher keine Staatsangehörigkeitsurkunde, also keinen Nachweis der expliziten Staatsangehörigkeit, sondern lediglich eine Vermutung ,sie seien nach § 2 AufenthG Ausländer im eigenen Land, anderenfalls wäre ja jeder Staatenlose und Ausländer, der einen PERSO erhält, automatisch Staatsbürger und dem ist NICHT SO!!!

Bedeutend schwerer wiegt jedoch der Fakt, das die Alliierten nun eine Vielzahl von Nazis in Deutschland “vermuten“, welche entnazifiziert gehören. So lange das so ist, muss man diese Menschen weiter verwalten – darum Art 120 GG!!!

Art 120GG (Auszug)
Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die …………

oder auch Art 79 GG (Auszug)
(1)Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben ………..
Die Grundrechte

Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Na, den Trick mitbekommen? ….. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Alles, was vor Abs.3 steht, ist nicht bindend. Auch ist eine Menschenrechtsverletzung im Strafgesetzbuch nicht verankert, sie existiert dort nicht!!! Niemand kann in der BRiD wegen einer Menschenrechtsverletzung angezeigt, angeklagt geschweige denn verurteilt werden ..und das in dem Land, welches sich fortwährend über Menschenrechtsverletzungen anderswo chauffiert. Aber nach genauem Lesen des Art.1 GG wird genau das klar.

Art.1 GG
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten alsGrundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Na toll : …in der Welt…. und wer auf dieser Welt nicht diese Grundlagen hat oder sie anders nennt, erhält Bomben? Bürgerliche Tod CDM Hinzu kommt, dass für die Preußen, Bayern, Sachsen usw. der Bürgerliche Tod CDM ausgeschlossen ist.
Jedoch NICHT für das Bundespersonal! Erkennen kann man seinen Personenstand an der Art und Weise der Groß- bzw. Kleinschreibung.

Hier zeigt sich die Capitis Deminutio Maxima, die tatsächliche Rechts- bzw Geschäftsfähigkeit des Menschen. Zu diesem Thema `CDM Capitis Deminutio Maxima`, zu deutsch `maximal eingeschränkte Bürgerrechte`, kann man ganze Bände füllen. Auf den Punkt gebracht, das war der echte Kulturkampf zwischen Bismarck und der Kirche, denn Sklaven unter CDM haben keine Rechte. Das Kirchenrecht ist übrigens wieder in der BRD verankert, mit allem, was Bismarck einst erfolgreich abgeschafft hatte…siehe Artikel 140 GG.

Hinter diesen Gesetzen verstecken sich dann Pädophile Pfarrer. Viele wissen gar nicht, was Kirchenrecht bedeutet. Nicht nur der Zwang, dass die BRD Verwaltung Kirchensteuern eintreibt und abgibt, auch haben die Akteure der Kirche die Möglichkeit, sich von weltlichen Gerichten fern zu halten. Haben Sie sich noch nie gefragt, warum bei den zahlreichen Fällen, wo Pfarrer sich an Messdienern usw. vergingen, nicht einer vor einem Gericht stand? Ganz einfach, hier tritt der Klostertod ein.

Der Klostertod ist eine juristische Konstruktion des Mittelalters. Eine lebende Person wurde bei Eintritt in einen Nonnen- oder Mönchsorden für die weltliche Rechtsprechung für tot erklärt und verlor die Rechtsfähigkeit. Ähnlich verhält es sich bei dem oben beschriebenen Bürgerlichen Tod. Für Personen mit CDM, also mit maximal eingeschränkten Bürgerrechten, sind ausschließlich Handelsgerichte zuständig, da diese für Sachen, d.h. für unbeseelte Dinge, welche man komplett gross schreibt, wie z.B. PETER MÜLLER = CMD. Indes Peter aus dem Hause Müller = so unterzeichnet ein freier Mensch! Auch das Wirken des unbewussten, konkludenten Handelns ist vielen Menschen nicht bewusst, denn damit unterwerfen sie sich ein weiteres Mal der freiwilligen Gerichtsbarkeit der BRD-Gerichte.

Auch dieses Thema kann Bücher füllen und soll hier nicht weiter verwirren, darum zu meinem Beispiel: Verbot des Bürgerlichen Todes – Preußische Verfassung vom 5. Dezember1848 Art. 9. “Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht statt.” Verfassungsurkunde für den preußischen Staat Preußische Verfassung vom 31. Januar 1850 Art. 10. “Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung inden nicht statt.” Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Hier Fußnote 2 zu § 1, BGB 1927: nun aber ……..

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Beschwerde Rüge
gegen Ihr Schreiben vom xxxxxxxxxxxxxx mit Titel ” …………..”

mein AZ: xxxxxxxxxxxx (TIP Tag, Monat, Jahr, Fall z.B. Owig)
Rechtsverbindliche Forderungszurückweisung
Beschwerde + Legitimationsnachweis

Ich merke an, das Ihr Schreiben mit aufgeführten Namen „i. A. Herr/Frau………………. „ (ohne Vornamen nicht rechtsfähig) nicht rechtsfähig sein kann. Wegen mangelnder Rechtsgrundlage desselben + aus meiner Sicht Vortäuschung falscher Tatsachen (Neue Bundesländer gibt es völker- und staatsrechtlich nicht!) besteht der Verdacht des Betrugs und der Täuschung im Rechtsverkehr.

Es gibt kein rechtsstaatliches Gesetz ohne Geltungsbereich!!! Der § 15 GVG (alle Gerichte sind Staatsgerichte) ist weggefallen!!

Was für ein”Gericht” sind Sie?

Da auch die Einführungsgesetze des StGB, die ZPO und die StPO tatsächlich mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben wurden, durch Streichung des §1 EGStPO im (Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG) k.a.Abk.; G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v.11.08.2009 BGBl. I S. 2713; Geltung ab 25.04.2006

Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 67 des 1. BMJBBG ändert m.W.v. 25. April 2006 EGStPO § 1, § 5. Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung, in der im
Bundesgesetzblatt TeilIII, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.) (§1 EGStpo) aufgehoben! Die Strafprozessordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.

Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind. Urteil 3.288(319f):6.309(338,363) !!! Schon der Zweifel über den Geltungsbereich macht das Gesetz NICHTIG!!! sowie Urteil (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Da nun nicht nur Zweifel, sondern Gewissheit über den NICHT – existenten Geltungsbereich herrscht, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie an die Freiheitliche Demokratische Grundordnung GG und somit an die Entscheidungen des BverwGE, bzw. Bundesverfassungsgericht, gebunden sind: § 31 Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG §31 & GG). Da ist nun der fragwürdige Geltungsbereich “im REICH”, sowie die Eingangsformel des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung …..(EGStPO)2009 k.a.Abk.; G. v. 01.02.1877 RGBl. S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274; Geltung ab 01.01.1964:

Eingangsformel:
Wir verordnen nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt, „ nicht mit dem GG in Vereinbarung zu bringen IST“. Das stellt die Anwendung von NAZI-Gesetzen dar, da es zu Zeiten vorkonstitutionellen Rechtes weder Anwaltszwang noch dergleichen gab und diese erst durch die NS-Regierung etabliert wurde. Dieser Umstand ist noch heute präsent, darum muss ich zu dem Schluss gelangen, dass es sich um Gesetze der NAZIS handelt. Auch weil ein aus dem GG resultierender Geltungsbereich nicht mehr aufzufinden ist, da der Art. 23 GG, welcher bis 1990 einen Geltungsbereich definierte, so nicht mehr existiert, da mit dem Art.4 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands der GELTUNGSBEREICH Art.23. GG (völkerrechtlich korrekt) gestrichen wurde. Einigungsvertrag Art.4 Abs.2: Artikel 23 GG wurde ersatzlos aufgehoben.

Ein angeblicher Geltungsbereich, der nun in der Präambel zu finden ist, kann kein gesetzgebender Artikel des GG`es sein. Der Art 116 GG, wie auch der Art. 127 GG wiederum lassen einen berechtigten Zweifel über den Geltungsbereich des GG aufkommen.

Art 116 GG
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

4. Art 127 GG aktuell 2013
Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder (Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes), soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern, dieses in Kraft setzen.

Wo genau gilt es denn nun ????

Entweder die Bereinigungsgesetze Erstes/Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1/2. BMJBBG) sind zu RECHT voll geltend oder sie wenden Gesetze aus dem 3. Reich an, was Illegal ist und in Den Haag sowie bei den Alliierten zur Anzeige gebracht wird.

5. Auf Nachfrage beim Bundesministerium der Justiz wurde uns bestätigt, dass alle Bereinigungsgesetze voll gültig sind! Nach Art. 13 EMRK haben sie eine wirksame Beschwerdemöglichkeit zu schaffen (EGMR 75529/01). Bereits letztes Jahr wurde vor dem EGMR bewiesen, dass die BRD kein wirksamer Rechtsstaat ist. Wie sich auch aus dem Art.133 GG ergibt, tritt der Bund lediglich in die Rechte des Vereinigten Wirtschaftsgebietes = Bizone ein, aus diesem Grunde gibt es auch keinerlei Staatshaftung.

Somit haften Sie Herr/Frau…………………….. voll privat nach Landes-Beamten-Gesetz(LBG). Ihr „Staatsamtliches” Schreiben ist „im Auftrag Herr/Frau …………………… unterschrieben und damit ebenfalls laut BGB und BGH form- und rechts-unwirksam! BGB §126. Dazu der Auszug: Behördenperson B für Behördenperson A mit dem Zusatz „i. A.” ist z. B. formunwirksam. BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02 BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87

xxxxxx

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Ihr Schreiben vom …………. richtet sich gegen meine Rechte, da dieses Schreiben nicht rechtskräftig sein kann,*da die Zustellung nicht amtlich erfolgte und zusätzlich die notwendige rechtskräftige Unterschrift einer tatsächlichen Amtsperson (Urkund-Beamte/er) fehlte, ein Kürzel ist keine Unterschrift und damit wegen Verstoß & Mangel nach BGB §§ 125/126 nichtig. Diese Tatsache hat BRD-Finanzminister Schäuble bei seiner Rede vor Bankern aus aller Welt, auf dem European Banking Kongress (ECB, 18-20.11.2011) in Frankfurt, verlautbaren lassen: Zitat Finanzminister Schäuble: „Und wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.” Halten sie sich an geltendes deutsches Recht?

Auch der Geltungsbereich der StPO ist nicht hinreichend bestimmt: BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147, BVerfGE, Band 65, S. 1 und 165. Mit dem Ersten & Zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG) k.a.Abk.; G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346; Geltung ab 30.11.2007 wurden nunmehr alle Gesetze des BRD Bundes Rechts NICHTIG! Hinzu kommt, das mit Art 4. des 2. BMJBBG das Besatzungsrecht eindeutig Anwendung findet. § 1 Aufhebung der Aufhebung von Besatzungsrecht (doppelte Verneinung )

(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73 , 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.

(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S.174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).

3. Ich stelle fest, das Sie als Amts- „Gericht”………….. sowie als „Richter“………….. Dienstgebäude ………….Berlin, keine Zulassung nach der Reichsverfassung und den fortgeltenden SHAEF-Gesetzen besitzen.

4. Ich stelle fest, dass ich arglistig getäuscht wurde, da Sie trotz besseren Wissens verheimlicht haben, dass die StpO/ZpO ungültig sind.
5. Bitte weisen Sie nach, dass Sie als ( Amts- „Gericht”………………… sowie Richter………im Dienstgebäude …………) legitim nach SHAEF- Gesetz als „Amt”(Behörde) handeln, (Nachweis Alliierten Kontroll Nr.).

6. Bitte weisen Sie, Frau/Herr ……… handelnd als „Amtsperson ” (Private Angestellte nach BBG §63 LBG §184), durch Kopie eines Amtsausweises(kein Dienstausweis), nach, das Sie legitim nach geltendem deutschen Recht sowie nach SHAEF-Gesetzen handeln.

7. Bitte weisen Sie nach, für welches Land…….. Sie tätig sein wollen, da es eine Gründungsurkunde des Landes……………….. sowie auch für die BRD nicht gibt, Alle sog. Bundesländer wurden durch Alliierte Befehle geschaffen und bilden nach Jellinek´s allgemeiner Staatslehre kein Staatsvolk mit Identität. Ergo, können Sie nicht für dieses Land tätig sein(eine Amtshaftung gibt es nicht). Ich weise Sie nochmals auf die private und persönliche Haftung hin(§§ 179, 823 BGB §63 BBG §185 LBG).

8.Sollten die angeforderten Nachweise ,nicht binnen 12 Werktagen vorliegen, betrachten wir Ihr Anliegen als gegenstandslos, des weiteren wird Strafanzeige gestellt und um die Übermittlung der vollständigen Daten (Namen, Vornamen, ladungs- und haftfähige Anschrift nach §§ 227,228,229 BGB ersucht, da ein Strafantrag beim Internationalen Gerichtshof & am Internationalen Strafgerichtshof in DenHaag sowie beim US Department of Justice, Washington D.C eingeleitet wird.

DIESES SCHREIBEN IST NICHT ALS EINSPRUCH ZU WERTEN!

Mit freundlichem Gruß
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Sicher ist mir bewusst, dass es sich bei EG/ZPO usw. um Vorkonstitutionelles Recht handelt, aber ein Staat hätte das schon ändern können, eine Verwaltung kann da nur pfuschen… Fazit: Hier stimmt so Einiges nicht. Die Bundesländer, welche einst im Art. 23 GG standen, welche laut GG ja ihre Vertreter in den Bundestag schicken, um den Gesetzgeber darzustellen, wurden allesamt durch Verordnungen der Alliierten realisiert und schaffen nach Jellinek der allgemeinen Staatslehre weder Staatsvolk noch Staatsgebiet für die BRD.

Hinzu kommt, dass diese Bundesländer seit 1990 nunmehr in der Präambel zu finden sind, welche lediglich ein Vorwort ohne rechtlichen Charakter darstellt. Nun fragt man sich, für wen genau sind die Damen und Herren der „Ämter” und Politiker der BRD und oder „Länder” im Amt? Ganz einfach, sie sind nicht im Amt!! Sie sind allesamt im Dienst, mit Dienstausweis, Dienstherrn und Weisungsgebundenheit. Mmh, alles sehr unamtlich.

Wenn man bedenkt, dass ein richtiger Beamter im Staatsdienst eigenverantwortlich handeln darf, so ist dies in der BRD nicht möglich. Frau Merkel ist schließlich nicht Kanzler, sie ist Geschäftsführende und verteilt Geschäftsbereiche im Bund – Art.65 GG, welcher nach Art. 133 lediglich in die Rechte des Vereinten Wirtschaftsgebietes (Bizone) tritt, die Verwaltung der sogenannten Sieger auf deutschem Boden bis heute. Siehe Art. 180 der aktuellen Bayrischen Landesverfassung:

Art 180
Bis zur Errichtung eines deutschen demokratischen Bundesstaates(der Staat Bayern) ist die Bayerische Staatsregierung ermächtigt, soweit es unumgänglich notwendig ist(gegenteiliger Wille Art 116), mit Zustimmung des Bayerischen Landtags Zuständigkeiten des Staates Bayern auf den Gebieten der auswärtigen Beziehungen, der Wirtschaft, Ernährung, des Geldwesens und des Verkehrs an den Rat der Ministerpräsidenten der Staaten der US-Zone oder andere deutsche Gemeinschaftseinrichtungen mehrerer Staaten oder Zonen abzutreten.

Viel Spaß beim Forschen …..und bitte: Glauben Sie nicht einfach meinen Worten, forschen und hinterfragen Sie selber; glauben können die in der Kirche. Wir wollen und sollten wissen, nicht glauben!

benjamin Sohn des jürgen vom Clan der karney´s
alias TIKS

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wenn wir selber von uns denken diese Staatsangehörigen zu sein gehören wir Verwalltet. bald als EU Bürger.
DIE sagen zurecht wenn die Nazis bleiben wollen Verwallten wir sie.!!

Darum binn ich Preuße. Gott mit uns.

Verzicht nach (StaG §26) wegen Täuschung gem. (§ 35 StaG)/BGB § 119 & Anordnung nach (§ 23 StaG)

Hiermit reiche ich ….max……………………. Sohn/Tochter des ….klaus………………aus dem Hause……mustermann…………………. geb am ……..11.01.1980………………. in ………Berlin…………………………. schriftlich gemäss (§ 26 StaG) den Verzicht der Staatsangehörigkeit „deutsch” ein und fordere somit die Bestätigung (Entlassungsurkunde) gemäss (§ 23 StaG) der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit aus folgenden Gründen:

1934 wurde die eigenständige Staatsangehörigkeit der deutschen Gliedstaaten zugunsten einer einheitlichen deutschen Zwangs- Staatsangehörigkeit abgeschafft. Das war ein Ergebnis des sogenannten Gleichschaltungsgesetzes, dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs” vom 30. Januar 1934, dem am 5. Februar die entscheidende und von Reichsinnenminister Wilhelm Frick erlassene Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit folgte.

Als Abkömmling eines …Preußischen…. Staatsangehörigen, welcher unter dem NS-Regime zwischen 1933-1945 mit den sogen. Gleichschaltungsgesetzen, seiner …Preußischen… Staatsangehörigkeit beraubt wurde, verzichte ich hiermit auf die Staatsangehörigkeit „deutsch” und distanziere mich von jeglichen NS-Gesetzen und Verordnungen. Ich bin gewillt und in der Lage meine …….Preußische……………………. Staatsangehörigkeit gemäss (§24 StaG) binnen eines Jahres, als Abkömmling eines …Preußen……. nach RuStaG/(StaG) vorzuweisen.
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selbst unterschrieben
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Ort.Datum

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Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger mit juristischen Fachbegriffen aus

Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger mit juristischen Fachbegriffen aus. Die tatsächlich Verantwortlichen, wie Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger leisteten bisher auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschriften, wurden nur mit dem Familiennamen genannt und Justizangestellte wurden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen.

Sie täuschten damit Rechtswirksamkeit vor! Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen Verwaltungsakten. Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu suchen. Jeder „Beamte“ haftet danach persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum z.B. Richter Urteile, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben. Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/Verantwortlichen fehlt!

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (ranghöheres Recht!), 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (ius cogens)!

Hierbei ist aber zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches ermangelt! Gemäß der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig! Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheits- gebot Null und Nichtig, darf auch deswegen – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen – nicht danach verfahren werden! Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist! Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtskraft oder Gültigkeit ein! Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot!

Dies gilt vor allem auch für gerichtliche Dokumente (Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungstitel etc.):

Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es daher auch grundsätzlich einer richterlichen Unterschrift! Unterschriften von Rechtspflegern sind hierbei NICHT rechtswirksam, da diese NICHT über entsprechende richterliche Kompetenzen verfügen! Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben.

Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: „Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

Vollstreckungstitel von Gerichtsvollziehern oder Haftbefehle ohne eigenhändige Richterunterschriften sind rechtsunwirksam! Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift NICHT durchgeführt werden!

„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften !

„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310) „Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.

Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unter-schrift verlangt. Es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt. Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ (BGH-Beschlüsse vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung – HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142)

„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluß vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b)

Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig!

§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen. Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!)

„Beamte“ haben immer die Pflicht, sich auszuweisen!

Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizeibeamte (Dienstausweis):

“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“

Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden: „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte)] (Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)

Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig! BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. ….

Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963 Zitat: „…. denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, läßt den Rechtsunter-worfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll.“

Verordnungen und Gesetze, die gegen höheres Recht verstoßen, sind NICHTIG!

„Ein Gesetz kann nicht durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift außer Kraft gesetzt oder abgeändert werden, ebenso wie es nicht durch einen Verwaltungsakt durchbrochen und nicht durch eine Rechtsnorm, die im Vergleich zum Gesetz von niedrigerem Range ist, verdrängt werden kann. Diese dem Gesetz kraft Verfassungsrechts innewohnende Eigenschaft, staatliche Willensäußerungen niedrigeren Ranges, insbesondere Verwaltungsakte und Allgemeinverfügungen, rechtlich zu hindern oder zu zerstören, kann sich aber naturgemäß nur auswirken, wo ein Widerspruch zwischen dem Gesetz und der Willensäußerung niedrigeren Ranges besteht.“(vgl. BVerfGE 8, 155 [169 f.]). (- 2 BvR 883/73 und 379, 497, 526/74 – vom 28. Oktober 1975)

„Beamte“ haben die Rechtsgrundlagen zu kennen!

Im Urteil 1 U 1588/01 des Oberlandesgerichts Koblenz heißt es auf Seite 5 unter a): “Für die Beurteilung im Sinne des § 839 BGB gilt ein objektiv-abstrakter Sorgfaltsmaßstab. Danach kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amts im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich verfügt. Dabei muß jeder Beamte die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen. Ein besonders strenger Maßstab gilt für Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlaß von Bescheiden selbst vollstreck-bare Titel schaffen. Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind.” „Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechts-grundlage verursacht hat! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

JEDER hat ein Widerstandsrecht gegen Willkür gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz!

Das Widerstandsrecht umfaßt sowohl passiven Widerstand durch Gehorsamsverweigerung als auch aktiven Widerstand durch Gewalt, steht aber unter absolutem Subsidiaritätsvorbehalt durch die im gleichen Satz genannte Voraussetzung, daß andere Abhilfe nicht möglich ist, also von der staatlichen Gewalt kein wirksamer Widerstand gegen die Beseitigung der Verfassungsordnung mehr zu erwarten ist und alle von der Rechtsordnung vorge-sehenen Rechtsbehelfe keine Aussicht auf Erfolg bieten. Hierzu: ISENSEE, JOSEF, „Das legalisierte Widerstandsrecht“, Verlag Gehlen, Bad Homburg 1968: “Wenn etwa die zuständigen Organe generell darin versagen, dem freien Individuum Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, so verwirken sie den Gehorsamkeitsanspruch gegenüber ihren Untertanen, und der Widerstandsfall tritt ein.”

“Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz…”

“Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist.” Die Abkehr von den Gesetzen berechtigt zum mutigen Widerstand gemäß Grundgesetz (GG) in Ermangelung von Rechtssicherheit! Allerdings ermangelt es dem Grundgesetz seit dem 23.09.1990 (BGBl. II S. 885 bis S. 1248 ff. vom 23.09.1990 – In Rechtskraft seit dem : 29.09.199 ff) der rechtserforderlichen Angabe seins räumlichen Geltungsbereiches! Gemäß der Judikatur des BVerfG (cf. 1 C 74/61 vom 28.11.1963) und BVerwG (cf. 17, 192 = DVBl. 1964, 147) ist das GG daher ungültig und somit rechtsunwirksam!

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Terror Management – ARD ZDF Berichterstattung – alles Lüge

Terror Management – ARD ZDF Berichterstattung – alles Lüge. So manipulieren die öffentlich rechtlichen Sender. Christoph Hörstel packt aus.

Grundsätzlich benötigt die BRD eine US Erlaubnis für ein hoheitliches Tätigwerden jedwelcher Art.

Aufgrund der Tatsache, dass kein Richter in der BRD einen Amtsausweis hat sowie keine hoheitliche Entscheidungen treffen kann, setzen die Gerichte mittlerweile Justizangestellte in die Richerposition. Hier ist ein Beweisvideo von vielen für ein solches Fehlverhalten, sowohl seitens des Gerichtes GmbH als auch ein krasses Fehlverhalten dieser Justizangestellten:

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Europa am Ende – Der Beginn einer Revolution – Helmut Schmidt und Wolfang Schäuble im Gespräch

Europa am Ende – Der Beginn einer Revolution – Helmut Schmidt und Wolfang Schäuble im Gespräch.

Ich möchte Sie wirklich bitten, sich diesen Beitrag mit Ihrer vollen Aufmerksamkeit anzusehen. Dies ist zwingend erforderlich, um ansatzweise zu erkennen bzw. zu verstehen, wie gefährlich die Situation in Europa mittlerweile geworden ist.

Wie bitte, Herr Schmidt, Herr Mario Dragi hat sich über „manche Verträge etwas hinweggesetzt“? Das ist also „hochzuloben“. Ok, dann setzen wir uns doch auch einfach mal über „manche Gesetze hinweg“ und verwenden dann die Hochlobigkeit des Altkanzlers Helmut Schmidt, weil, „das muß man in diesen Zeiten“. Naja, wir sind halt dabei, uns „durchzumogeln“. Wenn das nicht Argument genug ist, vertragsbrüchig werden zu dürfen. Vertrag kommt übrigens von „vertragen“. Wer veträgt sich denn jetzt mit wem nicht mehr? Es sind auch nicht alle Regierungsabkommen einzuhalten. Es werden demnach „international ratifizierte Verträge verletzt. Vorbildlich, wie hier der Bürger dazu ermutigt wird, Gesetze bzw. Veträge verletzen zu können. Aber eines ist gewiss, die beiden Herrschaften lügen nicht, sie wechseln hat lediglich innerhalb ihrer Sätze in den Zeiten und beziehen das Dritte Reich, die BRD sowie das zukünftige Europa mit ein, was ein großartiger rhetorischer Akt ist! „In einer großen Krise guckt man nicht auf die Verfassung“, welche Verfassung meinen Sie denn bitte, Herr Schmidt? Bedauerlicherweise wird dies hier vorsichtshalber erst mal gar nicht hinterfragt, das mag daran liegen, dass der Moderator den größten Teil des gesprochenen Inhaltes der beiden Herrschaften überhaupt nicht verstanden hat. Jedoch eines hat der Altkanzler erkannt, dass wir uns im Vorabend einer möglichen Revolution in Europa befinden. Der Finanzminister Wolfgang Schäuble traut sich schon gar nicht mehr, den Kopf aus der Deckung zu nehmen und diesen anzuheben. Jedoch ist alles für einen anstehenden Crash vorbereitet, auch dies geht klar und deutlich aus den Worten beider Herrschaften hervor.

Herr Schäuble kann zwar nicht so reden, wie Altkanzler Schmidt, was den Vertragsbruch anbelangt aber er kann durchaus so denken. Was, Herr Dr. Schäuble, ist denn ein „Rechtsstaat“ bzw. ein „Verfassungsstaat“? Welchen Staat meinen Sie denn eigentlich? Meinen Sie etwa das Deutsche bzw. Dritte Reich? Er springt mal wieder innerhalb eines Satzes in den Zeiten sowie den verschiedenen Rechtsordnungen. Herr Schäuble muss demnach aufpassen, was er sagt, die geschickte Formulierung läßt keinen Zweifel offen. Die Aussagen müssen demnach weiter verpackt werden in Gegenwart und Vergangenheit. „Wir versuchen im Rahmen der gegebenen Rechtsordung die Probleme zu lösen (Gegenwart)“, so Herr Dr. Schäuble. „Und wenn man dazu nicht in der Lage ist, dann kommen Revolutionen zu Stande“. Und… sind der Herschaften Politiker denn dazu überhaupt in der Lage? Das kann mit einem eindeutigen NEIN beantwortet werden. Selbst wenn ein Regierungsmitglied eine Revolution fordert, würde dieser es nicht öffentlich sagen, so Herr Dr. Schäuble. Eindeutiger geht es doch nun wirklich nicht. „Die Bevölkerung ist nicht das Problem, das ist in der Demokratie nie so“. Natürlich ist die Bevölkerung (das sind die „Untertanen“) nicht das Problem. Das Wort „DEMOKRATIE“ findet sich im Gundgesetz nicht wieder, das liegt daran, dass wir ja auch gar keine Demokratie haben, denn der Begriff „Demokratie“ wird von nahezu sämtlichen Menschen völlig falsch verstanden (siehe Beitrag von Andreas Popp, hier auf der Webseite). „Wir brauchen in Europa vertragliche Veränderungen“ (Auch diese Aussage ist sehr richtungsweisend) Aus welchem Grund? Verträge werden doch sowieso nicht eingehalten, so Altkanzler Helmut Schmidt. „Amerika hat seine Kriese scheinbar überwunden, aber nur dem Anschein nach“. Mehr Bankrott Erklärung ist doch gar nicht mehr möglich!

„Die Regierenden neigen dazu, ihre eigene Ohnmacht zu kaschieren“, so Schmidt. „Herr Schäuble hat eine Reihe tüchtiger, richtiger Beschlüsse gefasst, und wenn Sie genau hingucken, ist von diesen Beschlüssen in Wirklichkeit, es ist vier Jahre her, heute, fast nichts verwirklicht worden, mit der ganz großen Ausnahme, dass alle Staaten Geld gedruckt haben… und die Investment Banken spielen wieder genau so verrückt, wie sie 2007 verrückt gespielt hatten…“ – „Eine der wichtigsten Lehren ist bis heute nicht vollzogen worden“, so Helmut Schmidt. „Mann könnte, wenn wir uns im Jahre 2007 / 2008 befänden, die Krise hinkriegen“. Wir befinden uns fast im Jahr 2015…, was heissen soll, dass es jetzt definitiv zu spät ist, diese Krise zu bewältigen. „Und nun sind wir einigermaßen verlassen“. Mehr Europabankrott geht nun wirklich nicht! Bereiten Sie sich auf den Europabankrott vor und decken sich, soweit Sie können, mit Edelmetallen ein. Mehr kann ich Ihnen wahrhaftig nicht auf den Weg geben. Insgesamt gesehen kann ich Herrn Dr. Schäuble zu dieser ehrlichen sowie genialen Rede nur beglückwünschen, er hat es auf eine extrem faszinierenden Art und Weise verstanden, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft innerhalb eines bzw. weniger Sätze zusammenzufassen und so zu formulieren, dass kaum jemand in der Lage ist, diesen Inhalt auch nur ansatzweise zu verstehen (an welche politische Person erinnert man sich hier nur?). Wer von Ihnen hat dies denn eigentlich nun wirklich verstanden? Schauen Sie sich diese Rede einige Male an, um wirklich zu verstehen, was gemeint ist.

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Was die Medien nicht zeigen – Rede Frau Merkel

Das ist die Realität, wenn sog. Spitzenpolitiker, wie beispielsweise die Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel, an die Öffentlichkeit gehen. Unfassbar, wie sie sich wahrlich selbst feiern, diese Politiker Kaste aber ebenso erbärmlich, mit welcher Ignoranz hier in Deutschland Reden gehalten werden und sie sich hinter der Bühnen selbst frenetisch feiern. Machen Sie sich selbst ein Bild von der herrschenden Realität. Eines ist gewiss, die Mainstream Medien als Propaganda Maschinerie (kommt uns doch irgendwie alles bekannt vor) zeigt solche Beiträge keinesfalls. Mag es daran liegen, dass hierzulande letztenendes das 3. Reich nur weitergeführt wird? Juristisch gesehen, ein recht interessanter Ansatz. Und dies ist nur ein Beispiel von vielen dieser Nachfolgeorganisation des 3. Reiches, welche es als einziges Land dieser Welt bis heute nicht geschafft hat, Friedensverträge mit den Siegermächten zu schließen. Juristisch gesehen ist das gesamte Spektrum äußerst brisant und es ist an der Zeit, mit den verschiedenen vermeintlichen Behörden „ins Gericht zu gehen“, ebenso wie die europäische Souveränität einmal zu hinterfragen bzw. in Frage zu stellen. Eines ist gewiss, es ist nur eine Frage der Zeit, wann diese Lügen und diese Propaganda öffentlich aufgedeckt werden, ebenso wie diesen vermeintlichen Europäern endlich das Handwerk gelegt wird. Was Sie hier sehen, ist eine sehr harmlose Variante – im Gegensatz zu dem, was sich beispielsweise in Spanien, Frankreich, Griechenland, Portugal oder Italien abspielt. Hier sind keine Menschen am Werk, die verantwortungsvoll mit Ihrem „Volk“ umgehen, sondern es geht um Geld um Machtstrukturen und nichts anderes.

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