Archiv der Kategorie: Europa

Milliarden Steuerbetrug in der BRD

Milliardenbetrug – Deutsches Steuergeld klauen – so gehts!

Wie Betrüger aufgrund einer EU Regelung deutsche Steuergelder mit CO2 Zertifikaten in Milliardenhöge klauen.

Anhand eines prophanen Beispiels zeigt Frontal21, wie deutsche Steuergelder geklaut werden können. Anhand eines Beispiels mit CO2 Zertifikaten geht es dabei um die Unterschlagung der Umsatzsteuer in Milliardenhöhe. Wie einfach es ist, aufgrund eines Steuer Schlupfloches der EU Deutsche Steuergelder in Milliardenhöhe zu klauen, zeigt dieser Beitrag.

Parkplatzabzocke – Verstoß gegen die EU – Datenschutzverordnung (DSVGO)

Am 16. Januar 2020 freuen wir uns auf ein neues Feuerwerk gegen eine Parkplatzabzocke!

Datenschutz Beschwerde Formular NRW

datenschutz-beschwerdeformular

Nachdem wir erfolgreich gegen diese mafiösen Strukturen der Dosenpfand Mafia vorgegangen sind, widmen wir uns nunmehr dem nächsten bundesdeutschen Skandal.

Weitere Details werden hier am 16. Januar 2020 veröffentlicht.

    P.S. Sie wurden auch abgezockt? Handeln Sie, bevor Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt Ihre Daten Unberechtigten heraus gibt. Hier geht es zum Beschwerdeformular des Landes NRW für den Mißbrauch von Datenschutzrichtlinien. Nachstehend weitere Bundesländer:

    Niedersachsen | Berlin | Hessen | Brandenburg | Thüringen | Baden Württemberg | Hamburg | Bremen | Sachsen | Sachsen Anhalt | Mecklenburg Vorpommern | Saarland | Rheinland Pfalz |

    BRD als Folgeorganisation des dritten Reichs im Heute Journal

    Polen und die Visegrád-Gruppe geht in die Offensive: Deutschland als Folgeorganisation des Drittes Reichs.
    Die Visegrád-Gruppe, bestehend aus Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn macht folgende Aussage: Heute Journal vom 26.08.2016 ab 02:40 min.
    Das deutsch- französische Diktat als größes Problem der EU. Man warnt vor einem europäischen Superstaat, den die Deutschen da gründen wollten und da impliziert man natürlich, dass das im Prinzip die Folgeorganisation des Drittes Reichs sein solle.

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    Ist der Euro ungültig?

    Der EURO ist weder gesetzliches Zahlungsmittel noch Währung, sondern nur noch „öffentliches Zahlungsmittel“, das keinem Annahmezwang unterliegt! – Der EURO ist in der „BRD“ und in Berlin nach den immer noch geltenden SHAEF-Gesetzen der alliierten Siegermächte rechtswidrig und gesetzwidrig.
    Geld als Tauschmittel wird von einem souveränen (!) Staat per Gesetz (Verfassung) zum Zahlungsmittel in seinem geltenden Währungsraum bestimmt und damit zum „gesetzlichen Zahlungsmittel mit Annahmezwang“. Der Annahmezwang besteht darin, daß jeder, der sich in dem betreffenden Währungsraum bewegt, dieses offizielle Zahlungsmittel im Austausch für seine Waren und Dienstleistungen oder geldwerten Forderungen gegenüber Dritten annehmen muß. (Das schließt aber rechtlich nicht aus, daß er jedes andere Tauschmittel annehmen kann und darf! In privaten Verträgen kann und darf nach Vereinbarung jedes Zahlungsmittel benutzt werden; nur Steuern, Abgaben und Gebühren müssen mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel geleistet werden. Diese Tatsache ist für den Aufbau eines privaten Geld-Systems auf Gold und Silber als zivile Notwehr nach GG Art. 20 Abs. 4 sehr wichtig! Eine Währung ist die Geldart, die ein souveräner (!) Staat als gesetzliches Zahlungsmittel für sein Hoheitsgebiet bestimmt hat. Der Währungsraum entspricht dem Hoheitsgebiet des souveränen Staates, für das die betr. Geldart gesetzlich/amtlich festgelegt ist.

    Das im Auftrag eines Staates herausgegebene Geld ist nach international geltendem Völkerrecht eine Öffentliche Einrichtung, ein Öffentliches Gut – und zwar „Gesetzliches Zahlungsmittel für alle Schulden, öffentliche und private“. Eine Banknote ist nach dem Völkerrecht ein Schuldschein eines Staates, ein öffentlich-rechtlicher Schuldschein. Das internationale Recht (Legal Tender Laws) sieht vor, daß auf jeder Banknote gewisse Merkmale/Kennzeichen aufgebracht sein müssen: das Wort „Banknote“, Ausgabestelle mit Ort und Datum, Unterschrift des Bankpräsidenten und der rechtliche Hinweis, daß das Nachmachen/Fälschen und In-Verkehr-Bringen des nachgemachten Geldes strafbar ist. Nichts davon findet sich auf den EURO-Scheinen; es gibt lediglich ein © („Copyright“) am oberen Rand der Vorderseite. Der EURO ist weder gesetzliches Zahlungsmittel noch Währung, sondern nur noch „öffentliches Zahlungsmittel“, das keinem Annahmezwang mehr unterliegt!

    (Auch war das besatzungsrechtliche Provisorium „BRD“, wie auch die „DDR“, nie ein souveräner Staat. Zudem wurden beide bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ am 17. 07. 1990 per 18. 07. 1990 durch die Alliierten aufgelöst [die „BRD“ durch U.S.-Außenminister Baker III, die „DDR“ durch UdSSR-Außenminister Schwewardnadse] und Art. 23 GG [Geltungsbereich des GG] aufgehoben und dann gestrichen. Die „BRD“ ist völkerrechtlich mit dem 29. 09. 1990 mit Eintritt der Rechtswirksamkeit dieser Verträge de jure erloschen und seitdem nicht mehr existent!)

    „Unterdessen bestätigte die Europäische Zentralbank (EZB), daß die »Unterschrift« ihres Präsidenten Wim Duisenberg auf den Euro-Scheinen alt ist. Laut dem niederländischen »Telegraph« ist es die Signatur auf dem 1982 herausgegebenen 50-Gulden-Schein. Ein Sprecher der niederländischen Zentralbank bestätigte, daß für den Euro-Schein die Druckvorlagen von damals verwendet wurden. Duisenberg war zu dieser Zeit Chef der niederländischen Zentralbank.“

    (Pressemitteilung der dpa [Deutsche Presse Agentur] vom 4. Januar 2002; zitiert nach Antonio M. Dorado, Das Märchen vom gerechten und freien Staat!, Argo-Verlag, Marktoberdorf 2008, S. 79)

    Ein Vertrag, ein Gerichtsurteil und eine Banknote ohne Original-Unterschrift sind rechtsungültig!

    Nicht genug damit: Der EURO ist in der „BRD“ und in Berlin nach den immer noch geltenden SHAEF-Gesetzen (Supreme Headquarter Allied Expeditionary Forces: Oberbefehl der Alliierten Expeditions-Streitkräfte) der alliierten Siegermächte unter dem Diktat der U.S.A. rechtswidrig und gesetzwidrig. Nach SHAEF-Gesetz Nr. 61 der U.S.A. vom 20. 06. 1948 (Amtsblatt der U.S.-Militär-Regierung für Deutschland, Ausgabe J, S. 10) und Nr. 67 der U.S.A. vom 20. 03. 1949 (Amtsblatt U.S.-Militär-Regierung für Deutschland, Ausg. O, S. 5) ist die Deutsche Mark [DM] nach wie vor alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel für Deutschland und Berlin (das nach wie vor nichts mit der „BRD“ zu tun hat! Siehe BK/O (51)56 vom 8. Oktober 1951 [1994 von Bundestag u. Bundesrat bestätigt] und „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25. 09. 1990, BGBl. 1990, Teil II, S. 1274 ff, u. BGBl. 1994, Teil II, S. 40 ff., sowie „Vereinbarung zu dem Vertrag über die Beziehungen der BRD und den Drei Mächten“ vom 27./28. 09. 1990, BGBl. 1990, II, S. 1386)! Alternativ darf mit U.S.-Dollar im Kurs 2:1 bezahlt werden.

    „Die von den Alliierten erlassenen Gesetze und Verordnungen sind auf Grund der Regelung im so genannten »Überleitungsvertrag« von 1952, der eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der »BRD« und den Alliierten darstellt, weitgehend in Kraft. Dies wurde auch in den Verträgen, die zur deutschen »Wiedervereinigung« mit den Siegermächten geschlossen wurden, bestätigt [sic!].“ (Mitteilung des Regierungsdirektors Sucheisen der bayrischen Staatsregierung vom 21. August 2002; zitiert nach Antonio M. Dorado, Das Märchen…, a. a. O., S. 82; Anm. u. Hbg.. d. d. Verf.)

    Nach der Berliner Kommandantur/Ordnung BK/O 47(50) vom 21. Februar 1947 wäre für die Euro-Einführung am 1. Januar 2002 eine schriftliche Genehmigung der Militärregierung erforderlich gewesen, die aber nie erteilt worden ist. Die U.S.A. als Hauptsiegermacht hat vielmehr im Jahre 1990 die Bürgschaft für die Deutsche Mark zurückgezogen und der Einführung der „neuen“ Deutschen Mark nach der sogenannten (völkerrechtlich/de jure rechtsungültigen/nichtigen) „Wiedervereinigung“ und der Euro-Einführung bis heute nicht zugestimmt. Damit sind alle Euro-Scheine in der „BRD“ ohne Legitimation gedruckt und ausgegeben worden. Und genau deshalb hat der Freimaurer Wim Duisenberg diese doppelt gefälschten „Banknoten“ nicht unterschrieben oder nicht unterschreiben dürfen und ist so aus der Verantwortung genommen [Haftungs-Ausschluß].

    Und deswegen sind alle „deutschen“ Euro-Scheine auch mit dem Buchstaben „X“ vor der Serien-Nummer versehen worden. Deutsche „X“-Euro-Banknoten, von deutschen Touristen eingeführt, werden seit 2009 von ausländischen Banken so schnell wie möglich an die Bundesbank zurückgeschickt und gegen Scheine aus anderen Euro-Staaten (kenntlich an den Buchstaben vor den Seriën-Nummern) ausgetauscht. Denn die Banken der anderen EU-Staaten befürchten (in Kenntnis der oben beschriebenen Illegitimität/Illegalität des „deutschen“ Euros) – wohl zu Recht –, daß bei dem bevorstehenden internationalen Finanz-Crash und der folgenden „Währungs-Reform“ die „deutschen“ Euro-Scheine als erste für ungültig erklärt, beschlagnahmt oder eingezogen werden.

    Wie der bekannte Autor Udo Ulfkotte berichtet, gibt es (nicht nur) in der Bundesrepublik geheime „Notfall-Pläne“, bei dem erwarteten EURO-Kollaps oder dem Ausscheren eines EU-Mitglied-Staates aus der Währungs-Union Bankschalter zu schließen und Geldautomaten zu sperren sowie das Internet abzuschalten. Laut Ulfkotte bestätigte das Innenministerium ihm gegenüber die Existenz solcher Pläne, äußerte sich aber nicht zu Details. Es sickerte aber durch, daß die Bundeswehr in die Planungen einbezogen ist (sog. „Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr“ [ZMZBw]): im Krisenfall soll bewaffnetes Militär (sic!) die Geldinstitute vor einem Ansturm („Run“) der Kunden und Anleger schützen (was allerdings „verfassungswidrig“ wäre).

    Nachdem also bereits dafür gesorgt wurde, daß bei dem bevorstehenden globalen Finanz- und Wirtschafts-Zusammenbruch und der geplanten „Währungs-Reform“ alles bei Banken gebuchte private Geldvermögen (Konten, Sparbücher etc.) und alle Post- und Bankschließfächer per Gesetz vom Staat aufgelöst bzw. beschlagnahmt werden, wurden ähnliche Maßnahmen nun auch im Hinblick auf das umlaufende Bargeld getroffen. Da der EURO kein gesetzliches Zahlungsmittel ist und auch niemand dafür verantwortlich zeichnet (auch die „Unterschrift“ des französischen Duisenberg-Nachfolgers und Freimaurers Jean-Claude Trichet ist ein Fake/Faksimile), haben die EU-Bürger keinerlei Rechtsansprüche hinsichtlich seines zwar aufgedruckten, aber eben nicht garantierten Geldwertes bei einer Entwertung/einem Austausch im Zuge einer „Währungs-Reform“.

    Sind Sie verwirrt? Zwei Artikel zuvor berichteten wir noch darüber, dass das BKA erklärt, der Euro sei das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in … ja wo denn jetzt? in Deutschland oder in der Bundesrepublik in Deutschland (BRiD)?

    Wenn das BKA von Deutschland berichtet, meinen die natürlich die BRiD, wenn wir von Deutschland reden, ist die Rede von dem Deutschen Reich, welches, ohne Frage, noch immer existent ist.

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    Prof. Schachtschneider: Die Staatsschulden Griechenlands

    Die Finanzierung fremder Staaten verletzt das Vermögen der Bürger und ist staatswidrig. Wer einen Staat finanziert, muß auch dessen Politik bestimmen können. Die Politik eines fremden Staates zu bestimmen, ist eine grobe Verletzung der Souveränität des jeweiligen Staatsvolkes. Das betreibt die Eurorettungspolitik. Die Griechen wehren sich dagegen, völlig zu Recht. Die Reformauflagen sind rechts- und sittenwidrig und folglich nichtig. Sie verpflichten die Griechen zu nichts. Die Schulden aus der Rettungspolitik sind „odious“ und müssen daher nicht zurückgezahlt werden.

    In diesen Tagen wird die Aufführung eines weiteren Aktes der Tragikomödie Staatsschulden Griechenlands beendet. Viele weitere Akte werden folgen und das Schauspiel wird erst ein Ende finden, wenn der Versuch, mittels der Währungsunion die Europäische Union zu einem unitarischen Bundesstaat zusammenzuzwingen, aufgegeben wird. Zwei Entwicklungen können dazu führen: Die Völker sind nicht mehr bereit, die Schäden durch die Wirtschafts-, Währungs- und Transferunion hinzunehmen, oder der Zusammenbruch des westlichen Finanzsystems läßt keine Alternative mehr als die Rückkehr zu voneinander unabhängigen Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Ich erwarte angesichts der Untertänigkeit der Bevölkerungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, von denen ich die Griechen ausnehme, eher die zweite Entwicklung. Die Schäden für die von der politischen Klasse entmachteten Völker wachsen von Tag zu Tag. Sie lassen sich Schauspiele über Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat und Solidarität der Völker vorführen, werden aber weder über die Wirklichkeit der Wirtschafts- und Währungsunion informiert noch gar über die Rechtslage. Ich will einige Aspekte der Rechtslage aufzeigen:
    1. Kein Staat darf einen anderen Staat finanzieren. Das widerspricht dem Grundprinzip der Finanzverfassung, daß die Bürger eines Staates diesen mittels ihrer Abgaben, vor allem den Steuern, finanzieren. Der Staat hat den Zweck, das gute Leben der Bürger zu ermöglichen. Vor allem soll er ihnen Sicherheit im Innern und nach außen geben. Er soll den Wohlstand des Landes fördern und für eine gerechte Verteilung der Güter im Lande Sorge tragen. Insgesamt soll er das Recht im Lande verwirklichen. Dafür soll er die richtigen Gesetze geben, diese vollziehen und Streitigkeiten befrieden. Er soll auch das Recht im Verhältnis zu den anderen Staaten verwirklichen, notfalls den Staat gegen Angriffe verteidigen, allein oder im Bündnis mit anderen Staaten. Er hat dahingehende Aufgaben, Befugnisse und Mittel, insbesondere Personal. Das kostet Geld. Dieses müssen die Bürger ihrem Staat zur Verfügung stellen. Wenn die Wirtschaft eines Landes prosperiert, geht es dessen Bürgern besser als wenn diese krankt. Die Prosperität zu stärken ist auch Aufgabe des Staates. Dafür kann er mit anderen Staaten zusammenarbeiten. Völkerrechtliche Verträge treffen die erforderlichen Regelungen. Diese müssen in praktischer Vernunft freien Handel und Schutz der eigenen Wirtschaft ausgleichen. Kein Staat darf sich des Einflusses auf die Wirtschaft seines Landes begeben, auch nicht durch übermäßige Internationalisierung der Unternehmen. Jederzeit muß der Staat die Hoheit in seinem Lande bewahren. Das ist ein Postulat der Souveränität, der Freiheit der Bürger, welche diese in demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren verwirklichen. Die Kosten des Staates muß die Bürgerschaft tragen; denn der Staat ist nicht nur deren Organisation für ihr gutes Leben, sondern agiert der Verfassung nach auch nur nach dem Willen der Bürger. Deren Vertreter in den Organen des Staates haben die Aufgabe, den Willen der Bürgerschaft zu erkennen und die Befugnis, diesen als Gesetze zu beschließen. Für die Finanzierung fremder Staaten stehen die Steuern der Bürger nicht zur Verfügung. Die Bürger dafür in Anspruch zu nehmen, verletzt deren Vermögen. Es ist staatswidrig. Wer einen Staat finanziert, muß auch dessen Politik bestimmen können. No taxation without representation, ist ein eherner Grundsatz freiheitlicher Gemeinwesen. Die Politik eines fremden Staates zu bestimmen, ist grobe Verletzung der Souveränität des jeweiligen Staatsvolkes. Das betreibt zwar die Eurorettungspolitik, aber gegen das Recht. Die Griechen wehren sich dagegen, völlig zu Recht.

    Das Verbot der Fremdfinanzierung kommt in dem Bail-out-Verbot des Art. 125 AEUV zum Ausdruck. Dessen Mißachtung durch die Eurorettungspolitik ändert an der Rechtslage nichts. Auch die Kreditierung fremder Staaten wie auch die Gewährleistung von Krediten an fremde Staaten verletzt das Verbot der Finanzierung fremder Staaten, weil Kredite an Staaten in jedem Fall unsicher sind. Die Rückzahlung der Kredite, ganz oder zum Teil, kann wegen der Souveränität der kreditierten Staaten nicht sichergestellt werden. Man kann nur die weitere Kreditierung von der Bedienung der Kredite oder der Erfüllung anderer Auflagen abhängig machen. So regelt das die neue Vorschrift des Art. 136 Absatz 3 AEUV, die das Bail-out-Verbot im Interesse der Eurorettung aushebelt. Diese Politik ist mit der Souveränität weder der Nehmerstaaten noch der Geberstaaten vereinbar. Sie verletzt die Freiheit der Bürger beider Staaten, zumal das demokratische und das Rechtsstaatsprinzip. Ein Staat, der Kredite anderer Staaten oder Kredite von Fonds, die dritte Staaten gewährleisten, in Anspruch nehmen muß und sich nicht mehr im eigenen Land finanzieren kann, sei es durch Steuern oder durch Kredite, aber auch am Mark nicht mehr zu tragbaren Konditionen kreditfähig ist, hat die Schuldentragfähigkeit eingebüßt. Er läßt keine Rückzahlung von Krediten erwarten, jedenfalls nicht mit der Sicherheit, die eine Kreditierung zu Lasten einer fremden Bürgerschaft zu rechtfertigen vermag. Auflagen etwa von Reformen sind nicht nur unergiebig, sondern vor allem souveränitätswidrig, also rechtswidrig. Sie mißachten das demokratische Prinzip der Freiheit. Nebenbei bemerkt: Die Empfehlung das Wachstum zu fördern ist substanzloses Gerede, solange das vor allem wegen des Binnenmarktes, wegen des Währungsverbundes und wegen der Kapitalverkehrsfreiheit nicht möglich ist.

    Die Finanzierung fremder Staaten wird auch nicht durch den Staatenverbund der EU gerechtfertigt. Die vertraglich eingeforderte Solidarität der Mitgliedstaaten steht selbst nach dem Vertragswerk hinter dem Bail-out-Verbot, also dem Verbot der Fremdfinanzierung, zurück. Die Solidaritätspflicht wird vielmehr durch die Pflicht zur Haushaltsdisziplin materialisiert, die den Bestand der Währungsunion ermöglichen soll. Die vorgeschriebene Haushaltsdisziplin, die freilich den optimalen Währungsraum für eine gemeinsame Währung nicht hervorbringt, ist von fast allen Mitgliedstaaten mißachtet worden. Die volkswirtschaftliche Heterogenität der Mitgliedstaaten, die sich einem freihändlerischen Binnenmarkt verpflichtet haben, läßt einer Einheitswährung keine Chance. Die Einheitswährung ist nicht geeignet, die hinreichende volkswirtschaftliche Homogenität herbeizuhebeln. Dieser Konstruktionsfehler der EU ist selbst verfassungswidrig, rechtfertigt aber nicht die Fortsetzung der irregeleiteten Politik, den Völkern einen zentralistischen Staat, verfaßt als Bundesstaat, von Krise zu Krise fortschreitend abzunötigen. Dafür bedarf es verfassungsgestaltender Entscheidungen aller beteiligten Völker als der Souveräne durch Referenden und eines verfassungsgebenden Aktes aller Unionsbürger als neuem pouvoir constituant. Solange der europäische Großstaat, den ich vor allem aus Gründen der Freiheitlichkeit und Rechtlichkeit der Lebensverhältnisse keineswegs gutheiße, nicht geschaffen ist, muß die Integrationspolitik sich der Souveränität der Bürgerschaften der Mitgliedstaaten beugen. Zu deren Kern gehört die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für die Wirtschafts- und die Sozialpolitik. Diese bilden eine untrennbare Einheit mit der Währungspolitik. Die Hebelmethode hat diese Einheit im Interesse der Großstaatspolitik zu nutzen versucht, aber verkannt, daß die Hebelwirkung in die falsche Richtung geht, in den wirtschaftlichen Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, die ohne eigene Währung und damit ohne Möglichkeit der Abwertung ihre Wettbewerbsfähigkeit weltweit einbüßen. Gegen ökonomische Gesetzlichkeiten läßt sich Staatspolitik nicht verwirklichen. In harten Diktaturen scheitert diese nach langer Zeit, wie das Beispiel der Sowjetunion zeigt, in sanften Diktaturen wie der EU, die den Schein von Demokratie aufrechtzuerhalten vermögen, schnell. Wenn diese sich mit dem Markt- und Wettbewerbsprinzip verbinden, wie erklärtermaßen und überzogen die EU mit dem Binnenmarktprinzip, sind die Möglichkeiten der Politik gering, den ökonomischen Gesetzen mit politischen Maßnahmen zu entgehen.

    Die Fremdfinanzierung von Staaten durch ein gemeinsames System der Zentralbanken eines Währungsverbundes wie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) geht ebenfalls zu Lasten aller beteiligten Staaten. Geführt von der Europäischen Zentralbank (EZB) betreibt das ESZB mittelbar Staatsfinanzierung, die ihr nicht nur untersagt ist, sondern untersagt werden muß, weil sie die einen Staaten auf Kosten der anderen finanziert. Obwohl es für die Verluste der Zentralbank keine Nachschußpflicht gibt (Art. 33 Abs. 2 Satzung des ESZB), treffen die ökonomischen Kosten alle beteiligten Staaten.
    2. Die Geberländer beharren auf „Reformen“, auf Erfüllung der Auflagen, die mit den Gewährleistungen der Kredite der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF, Vorläufiger Rettungsschirm) verbunden sind. Sie sollen die „strengen Auflagen“ sein, die Art. 136 Absatz 3 AEUV nachträglich vorgeschrieben hat, wenn einem Mitglied des Euroverbundes „Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus“, also des „Stabilitätsmechanismus“ gewährt werden, um die Stabilität des Euro zu gewährleisten. Diese Vertragsergänzung durch Beschluß der Staats- und Regierungschefs im Vereinfachten Vertragsänderungsverfahren nach Art. 48 Absatz 6 EUV, welche das Bail-out-Verbot aushebelt, also die Währungsunion für die Euroländer grundlegend verändert, ist als solche bereits mehr als brüchig, aber sie kann die „strengen Auflagen“ auch materiell nicht tragen. Die Vertragsbestimmung ist nicht nur gänzlich offen und somit nach rechtsstaatlichen Prinzipien unbestimmt, sie ist schlechterdings mit den Rechtsgrundsätzen des Völkerrechts, aber auch des Staatsrechts unvereinbar. Sie hat zudem zu volkswirtschaftlichen Verwerfungen in Griechenland geführt. Sie ist eine Intervention. Jede mit Zwang, auch wirtschaftlichem Zwang, verbundene Intervention in die innere Politik eines Staates verletzt aber ausweislich Art. 32 der Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten vom 12. Dezember 1974 der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Souveränität des betroffenen Volkes, die Art. 2 Nr. 1 der Charta schützt.

    Von den beiden konstitutiven Prinzipien des Weltfriedens, der gleichberechtigten Souveränität und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, die die Charta der Vereinten Nationen ausweist, kann kein Vertrag freistellen. Die Politik eines Staates ist nicht befugt, diese Prinzipien zur Disposition außenpolitischen Handelns zu machen. Beide Prinzipien sind nichts anderes als die Freiheit der Bürger, die auch ein Parlament achten muß. Das grundlegende völkerrechtliche Vertragsprinzip legalisiert nicht jede Art von Verträgen, wenn auch völkerrechtliche Verträge die Souveränität und auch das Selbstbestimmungsrecht im Allgemeinen zu verwirklichen pflegen. Aber es gibt Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen, wenn nicht die Vertragspolitik zur Verletzung der Souveränität als der Freiheit der Bürgerschaften werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hat derartige Grenzen im Lissabon-Urteil aufgeführt, freilich eher zurückhaltend. Allemal gehört die stetige Haushaltshoheit eines Staates und damit das Budgetrecht des Parlaments als Vertretungsorgans der Bürgerschaft zur uneinschränkbaren Souveränität und damit zum zwingenden Völkerecht im Sinne des Art. 53 WVRK. Eine äußere Bindung an Reformvereinbarungen als „strengen Auflagen“ im Rahmen von Kreditverträgen, die haushaltsrelevant sind, ist ein eklatanter Verstoß gegen die politische Freiheit der Bürgerschaften als deren Souveränität. Aber auch darüber hinaus ist die Politik Sache der Bürgerschaft, vertreten durch deren Staatsorgane. Sie darf nicht von äußeren Reformvorgaben gebunden werden, welche durch empfindliche Sanktionen gesichert sind, nämlich die Verweigerung der Auszahlung von Kredittranchen, auf die sich der Staat eingestellt hat. Diese haben den Charakter der erpresserischen Nötigung. Das ist unabhängig davon, daß der hilfsbedürftige Staat die Hilfen selbst erbeten und sich auf die Auflagen eingelassen hat. Die Verknüpfung der Finanzhilfen mit den Reformauflagen, die vielgerühmte „Gegenseitigkeit von Leistung und Gegenleistung“, ein absurdes Synallagma, macht gerade die Sittenwidrigkeit aus, nämlich die erpresserische Nötigung, die Ausnützung der Notlage, um einen Staat zur Änderung seiner politischen Verfassung zu zwingen. Die Finanzhilfen sind das anstößige Instrument der völkerrechtswidrigen Intervention.

    Der Sache nach wird der notleidende Staat sequestriert, also seiner politischen Unabhängigkeit beraubt. Die Beamten, welche die Geber zur Überwachung schicken, die Troika, jetzt verschämt die Vertreter der „Institutionen“ genannt, sind die Sequester. Mit demokratischen Prinzipien, durchaus ein Prinzip des heutigen Völkerrechts, nämlich die Form der politischen Willensbildung der Bürgerschaft, ist das genausowenig vereinbar, wie mit dem Rechtsstaatsprinzip. Es ist auch nicht solidarisch oder dem Sozialprinzip gemäß. Über die Realisation des Sozialen muß das Volk selbst befinden. Sie ist Kern des modernen Staates. Das politische Instrument ist das Gesetz, das den vereinten Willen des Volkes, die volonté générale, erkannt von den Vertretern des Volkes im Parlament, beschließt. Dieser Wille, geradezu das Heiligtum der Republik, nämlich Manifestation der Souveränität, darf nicht von außen mit dem schäbigen Mittel des Geldes „abgekauft“ werden. Die Sittenwidrigkeit solcher Politik ist offenkundig. Nur eine rechtsferne Politik, versessen auf den Erfolg der Integration „Europas“ zu einem Großstaat, vermag das nicht zu sehen. Den Griechen, die die „Reformen“ erleiden mußten und müssen, haben schnell verstanden, daß sie sich haben entmündigen lassen. Sie haben sich zur Wehr gesetzt, völlig zu Recht, mit dem besten Mittel, das den an sich ohnmächtigen Bürgern zur Verfügung steht, mit dem Wahlzettel. Jetzt raten die Europolitiker den gewählten Vertretern der Griechen zur „Vernunft“ zurückzukehren, das heißt, erneut als „Staatsmänner“ das Volk der Griechen zu verraten und sich den Auflagen zu unterwerfen. Diese Ratschläge haben nur das eigene Interesse im Auge, nämlich das endgültige Scheitern ihrer Europolitik und damit ihr Scheitern zu vermeiden. Es ist konsequent, daß Regierung und Parlament der Griechen ihr Volk über mögliche Absprachen mit den Geberländern abstimmen lassen wollen. Nur so können diese Absprachen wenn auch nicht Legalität, so doch eine Legitimität der Griechen erreichen.

    Die Sittenwidrigkeit der „Eurorettungspolitik“ wird stündlich vergröbert, obwohl jedem klar sein muß, daß sie keinen Erfolg haben kann. Alexis Tsipras und Giannis Varouvakis halten sich standhaft, weil ihre Wählerschaft ihnen den Rücken stärkt, wenn auch mit oft fragwürdigen Argumenten. Wer trotz des politischen Trommelfeuers für den Euro sich einen Rest an praktischer Vernunft bewahrt hatte, hat unschwer erkannt, daß Austeritätspolitik, nämlich das Sparen am falschen Platz, die Schuldenlage nicht verbessert, sondern verbösert. Das hat sich schnell und drastisch realisiert. Hinzu kommt, daß die Finanzhilfen fast ausschließlich den Banken Griechenlands und vor allem den Banken anderer Staaten, auch der von Geberländern geholfen haben. „Systemrelevante“ Banken sollten vor der Insolvenz bewahrt werden. Der Begriff der Systemrelevanz ist eine Schimäre. Keine Bank ist systemrelevant, allenfalls ein funktionierendes System von Geldinstituten, die auch der Staat bereitstellen kann. Den „Run“ der kleinen Gläubiger auf die Banken können geeignete Einlagensicherungen abwehren. Die Banken selbst, deren Vermögen weitgehend auf privater, durch und durch illegitimer, Geldschöpfung (fiat money) beruht, bedürfen keines Schutzes, schon gar nicht auf Kosten eigener oder gar fremder Bevölkerungen, sprich der Steuerzahler. Daß die abgepreßten Reformauflagen nicht essentiell für die Finanzhilfen sind, erweist sich daran, daß die letzteren gewährt werden, obwohl so gut wie keine Auflage zufriedenstellend erfüllt worden ist oder erfüllt werden wird. Auch ist aller Welt klar, daß Griechenland die Schulden nicht begleichen können wird. Sie sind auch nur noch für die Gläubiger wichtige Bilanzposten, deren Streichung Insolvenzen mit sich bringen kann und wird.

    Die Auflagen sind somit rechtswidrig und sittenwidrig. Folglich sind sie nichtig. Sie verpflichten die Griechen zu nichts.

    Die Nichtigkeit der Auflagen bedeutet nicht, daß Griechenland einen Anspruch auf Finanzhilfen ohne Auflagen hat. Das Land muß ohne die Finanzhilfen auskommen. Das ist auch denkbar einfach. Die Griechen müssen nur die untragbare Mitgliedschaft im Euroverbund beenden und eine eigene Währung, die abwerten kann, einführen. Das ermöglicht, jede Schuld zu tilgen, wenn auch mit gegebenenfalls wertlosem Geld ihrer Notenbank. Sie hätten dann, im Zweifel nur vorübergehend, Schwierigkeiten, sich am Finanzmarkt Kredite zu verschaffen. Die braucht ein Volk auch nicht, wenn seine Verhältnisse einigermaßen geordnet sind. Das wäre für die Griechen der Anlaß, wenn nicht der Zwang, die Kleptokratie ihrer korrupten politischen Klasse zu beenden. Ein Volk muß aus eigener Kraft leben. Die großen Griechen Platon und Aristoteles haben die Autarkie als Voraussetzung der Politeia gelehrt. Noch besser wäre es, wenn die Griechen sich aus der EU lösen, weil sie dann der Zwänge des Binnenmarktes ledig sind, der ihnen den Schutz ihrer Wirtschaft unmöglich macht. Nach Rechtsprinzipien müssen die Griechen ohnehin ohne fremde Finanzhilfen auskommen, weil die anderen Staaten zu der staatsrelevanten Finanzhilfe überhaupt nicht berechtigt sind. Griechenland ist jedoch ein geopolitisch und strategisch so wichtiges Land, daß alle Welt bemüht sein wird, Griechenland zu helfen, um dort Einfluß zu gewinnen. Das macht ja auch die EU, die zum militärischen und wirtschaftlichen Großraum der Vereinigten Staaten von Amerika gehört, aus keinem anderen Grunde. Aber die Hilfe und der Einfluß müssen sich im Rahmen des Rechts bewegen. Das mag für die Hilfen aus den verschiedenen Fonds der EU noch gelten, soll hier aber nicht untersucht werden.
    3. Die Kredit- und Gewährleistungsverträge sind, wie zu 1. und 2. dargelegt, staatswidrig, völkerrechtswidrig und sittenwidrig. Sie sind folglich nichtig. Sie verpflichten nicht, aber sie berechtigen auch nicht. Das gilt nicht nur für die bilateralen Verträge etwa zwischen Deutschland und der Hellenischen Republik, sondern auch für die Kreditverträge zwischen dem Rettungsfonds EFSF und dieser Republik. Der Rettungsfonds ist als völkerrechtliche Organisation eingerichtet, um im Interesse der Finanzstabilität des Euroverbundes Staaten zu finanzieren, die der Finanzhilfe bedürfen. Er umgeht somit das Bail-out-Verbot und soll es umgehen. Art. 136 Absatz 3 AEUV trägt diese Ausnahmeregelung jedenfalls für Deutschland nicht. Die Regelung ist nicht hinreichend bestimmt, verletzt das elementare Verbot, fremde Staaten zu finanzieren und mißachtet das Verfassungsprinzip, daß Deutschland nur einer Stabilitätsgemeinschaft angehören darf, das Art. 88 S. 2 GG für die Bundesbank expliziert hat. Dieses wirtschafts- und finanzpolitische Stabilitätsprinzip folgt aus dem Sozialprinzip des Art. 20 Absatz 1 GG und hat folglich höchsten Verfassungsrang, der nicht zur Disposition der verfassungsändernden gesetzlichen oder vertraglichen Politik steht. Die Grundlage der Eurorettungsfonds ist aber die wirtschafts- und finanzpolitische Instabilität in Ländern des Euroverbundes. Es ist unerheblich, ob das Bail-out-Verbot unmittelbar durch bilaterale Verträge verletzt wird oder auf Umwegen, also mittelbar, durch einen Fonds, dessen Kredite gegenüber den Fondsgläubigern von den Fondstaaten gewährleistet werden.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwar in der Pringle-Sache entschieden, daß die Kreditierung eines Staates das Bail-out-Verbot des Art. 125 AEUV nicht verletze, weil das keine Übernahme der Schulden und damit keine „Haftung“ für die „Verbindlichkeiten“ der Nehmerstaaten, aber auch „kein Eintreten für solche Verbindlichkeiten“ sei (EuGH, Rs. C –

    370/12 (Pringle), Urteil des Gerichtshofs vom 27. November 2012). Die Begründung dieser Entscheidung ist abwegig, jedenfalls wenn von vornherein klar ist, daß die Kreditschulden mangels Schuldentragfähigkeit niemals beglichen werden können. Die Annahme, Griechenland könne die Schulden irgendwann zurückzahlen, ist reine Schutzbehauptung, um die Kreditierungen und Gewährleistungen vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. Fristgerechte Rückzahlungen hat Griechenland nicht zu leisten vermocht. Die Laufzeiten sind übermäßig verlängert, die Zinsen sind reduziert worden. Die Laufzeiten werden weiter verlängert werden, um die Forderungen nicht aus den Büchern streichen zu müssen. Derartige Laufzeitverlängerungen sind mit dem Verzicht auf die Rückzahlung wirtschaftlich gleichwertig. Die erhebliche Restrukturierung der Schulden im Jahre 2012 auf Kosten privater Gläubiger um 107 Milliarden Euro hat Griechenland nicht wesentlich entlastet. Der Schuldenberg ist trotzdem in kurzer Zeit wieder auf 320 Milliarden Euro, von 130% auf 180% des BIP, gewachsen. Die Apologetik jedweder Maßnahme der Integration der Europäischen Union durch den EuGH hat mit Rechtserkenntnis nichts mehr zu tun. Sie ist Emanation des Unrechtssystems, das die europäische Integration geschaffen hat. Der EuGH ist schon mangels demokratischer Legitimation der Richter kein Gericht, das den Namen verdient. Jedenfalls können seine Judikate aus Unrecht nicht Recht machen. Die Kreditierungen verletzen auch nicht nur das Bail-out-Verbot und damit das Verbot, fremde Staaten zu finanzieren, sondern auch, wie dargelegt, durch die Sequestration die Souveränität der Griechen und damit das freiheitliche Demokratieprinzip, das verfassungsrangige Stabilitätsprinzip jedenfalls der Deutschen, das in Griechenland nicht weniger gelten dürfte, und das völkerrechtliche Interventionsverbot.

    Wegen der Nichtigkeit der Kredit- und Gewährleistungsverträge lassen sich diesen auch keine Rückzahlungsansprüche entnehmen. Zu bedenken wären Bereicherungsforderungen wegen der rechtsgrundlosen Kreditzahlungen an Griechenland, seien es Forderungen von Deutschland oder seien es Forderungen des EFSF. Das Bereicherungsrecht ist allgemeines Recht, das auch unter Völkern greift. Aber zum Bereicherungsrecht gehört auch der Ausschluß des Anspruchs auf Herausgabe der Bereicherung, wenn die Leistung rechtswidrig oder sittenwidrig war und der Leistende dies bezweckt hat (vgl. § 817 BGB). Die Rechts- und Sittenwidrigkeit der Rettungspolitik ist dargetan. Alle Umstände, die die Rechts- und Sittenwidrigkeit begründen, insbesondere das entwürdigende Unrecht der Auflagen für die Gesetzgebung der Griechen und die erpresserische Nötigung der Griechen, waren sowohl dem Leistungsempfänger Griechenland als auch den Leistenden Deutschland oder dem EFSF bekannt. Die Änderung der Ordnung in Griechenland war erklärter Zweck der Kreditierungen. Die griechische Ordnung, eher eine Unordnung, ist nicht gerade preußisch. Sie schadet den Griechen. Aber es ist allein Sache der Griechen, ihr Land in Ordnung zu bringen. Das beste Mittel ist ein Rechtsstaat, entwickelt in einer funktionsfähigen Demokratie. Einem Staat ohne akzeptable Ordnung gibt man keine Kredite, weil er nicht kreditfähig ist. Tut man es dennoch, ist jede Entrüstung darüber, daß die Kredite notweidend werden, unehrlich. Das aus der Souveränität folgende Interventionsverbot steht der Auflagenpolitik der Geberländer und des Internationalen Währungsfonds strikt entgegen. Es gibt keinen Grund, das bereicherungsrechtliche Ausschußprinzip nicht auch im Verkehr von Staaten, also im Völkerrecht, anzuwenden.

    Es gilt eher verstärkt, weil das Prinzip fairen Umgangs miteinander, die bona fides, für den Frieden unter den Völkern wesentlich ist. Man kann von „odious debts“ sprechen, die Griechenland auf sich genommen hat. Das ist ein gängiger und praktizierter Begriff des Völkerrechts, obwohl er außer im Falle der Staatennachfolge bisher nicht als Völkergewohnheitsrecht anerkannt ist. Nach der Doktrin der „odious debts“, begründet 1920 nach der sowjetischen Revolution, die ein Systemwechsel eines Staates, kein Fall der Staatennachfolge war, vom Russischen Rechtslehrer und Minister Alexander Sack, gelten Staatsschulden als illegitim und müssen daher nicht zurückgezahlt werden, wenn diese ohne Zustimmung der Bevölkerung zustande gekommen sind, aufgrund des Fehlens einer durch demokratische Wahlen legitimierten Regierung, die Gelder zur Unterdrückung des Landes genutzt wurden, die damit bezahlten Leistungen den Menschen geschadet haben und die Kreditgeber von beidem Kenntnis hatten oder bei zumutbarer Nachforschung hätten haben können. Diese Kriterien treffen auf die von den Griechen im Interesse von Banken abgepreßte Austeritätspolitik nicht ganz zu, aber die Doktrin ist weiterzuentwickeln.

    Die Regierungen und Parlamente der Griechen haben, obwohl aus einem wenn auch fragwürdigen Wahlsystem hervorgegangen, fraglos gegen den Willen der Griechen und zu deren Nachteil agiert. Die Mißachtung der Souveränität der Griechen ist nicht zu rechtfertigen. Die als korrupt verschrienen Politiker haben kollusiv, also sittenwidrig, mit den Geldgebern, Banken, Staaten oder Fonds zusammengewirkt. Sie haben damit ihre Vertretungsmacht mißbraucht und somit das Volk der Hellenen nicht wirksam vertreten. Die korrupt begründeten Verbindlichkeiten weiterhin den Griechen aufzuladen, ist „odious“. Die Doktrin paßt. Sie stimmt mit den Prinzipien des Bereicherungsrechts überein. Solche odiosen Schulden müssen nicht beglichen werden. Griechenland ist somit gut beraten, wenn es die Schulden aus der Rettungspolitik nicht zurückzuzahlen gedenkt, ganz davon abgesehen, daß es das nicht leisten kann und auch deswegen berechtigt ist, die Zahlungen abzulehnen. Das notwenige Insolvenzverfahren, das im Völkerrecht noch keine Ordnung gefunden hat, findet gewissermaßen in spontaner Ordnung statt, in einem Verfahren, das in casu entwickelt wird. Es geht ohnehin nur darum, wann die Gläubiger die vermeintlichen Forderungen abschreiben. Das ist, wie angesprochen, für deren rechtlichen oder politischen Status von Relevanz. Aber darauf kommt es für die Rechtslage Griechenlands nicht an.
    4. Streitig ist, ob ein Land aus dem Währungsverbund ausgeschlossen werden kann. Ich meine ja, wenn es, wie Griechenland, die Verträge grob mißachtet und obendrein die Mitgliedschaft erschlichen hat, freilich alles mit Hilfe aller Euroländer. Im kollusiven Zusammenwirken liegt das Problem einer Kündigung der Mitgliedschaft Griechenlands durch die anderen Euroländer. Praktisch bedürfte es eines einstimmigen Beschlusses der verbleibenden Euroländer, der kaum zu erreichen ist. Ein besonderes Ausschlußverfahren ist nicht geregelt, so daß das allgemeine völkerrechtliche Konsensprinzip greift.

    Aber es wäre jederzeit möglich, daß Deutschland aus dem Euroverbund ausscheidet, weil dieser keine Stabilitätsgemeinschaft ist, abgesehen von der oben dargelegten Souveränitätswidrigkeit. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1993 auf mein Betreiben entschieden und mehrfach wiederholt. Deutschland ist nach dem eigenen Verfassungsgesetz zu diesem Schritt seit langem verpflichtet. Das Ausscheiden Deutschlands würde den Euroverbund sofort erledigen. Wirtschaftlich wäre das für alle beteiligten Staaten von großem Nutzen. Der Währungsverbund schadet allen, die daran teilhaben, auch Deutschland. Die Nachteile für die Volkswirtschaft insgesamt zumal für die Kaufkraft des Publikums (Zinskürzungen, Unterbewertung der Währung usw.) werden durch die Exportvorteile der internationalen Unternehmen in Deutschland, die diesen die unterbewertete Währung am globalen Markt bringt, ein illegitimes Preisdumping, nicht aufgewogen. Aber das Recht spielt in der Eurorettungspolitik schon lange keine Rolle mehr.

    Auch Griechenland kann aus dem Währungsverbund ausscheiden, aber wird es nicht tun. Es hat alle Trümpfe in der Hand, wie die jüngste Entwicklung beweist. Ob Griechenland insolvent wird oder nicht, ist nur für die Gläubiger bedeutsam, weil sie bei Insolvenz ihre Forderungen abschreiben müssen. Für Griechenland ändert sich insofern nichts Wesentliches. Man wird helfen, wenn die inneren Folgen schwerwiegend werden sollten. Das ist kaum zu erwarten. Insbesondere die EZB findet immer wieder neue Wege, die griechischen Banken zu finanzieren oder diesen die Geldauszahlung an die Griechen zu ermöglichen, zumal die Notkredite des ELA-Programms. Die Regelungen für Mitgliedstaaten der EU, die nicht zum Eurogebiet gehören, erlauben eine recht voraussetzungslose finanzielle Unterstützung.

    Die neue Drachme wird freilich deutlich abwerten. Das ist die große Chance für die griechische Wirtschaft. Die Vermögen haben die Griechen längst in Sicherheit gebracht. Sie haben Hunderte von Milliarden Euro zu Lasten aller Volkswirtschaften des Währungsverbundes ins Ausland transferiert und werden auch Wege finden, die Euronoten, die sie unter dem Kopfkissen aufbewahren, im Ausland in neue Drachmen umzutauschen. Die Warnungen vor verheerenden Folgen eines Grexit sind Theaterdonner und Angstmacherei, Verdummung des Volkes. Wenn Griechenland zur eigenen Währung zurückkehrt, beginnt seine Erholung. Sie wird schnell gehen, weil viele Länder helfen werden, nicht nur Mitgliedstaaten der EU. Das fürchten diese. Nur die Europapolitiker haben verloren. Ihr Projekt ist einmal mehr gescheitert. Diese Leute haben Angst vor einem Erfolg der Griechen nach dem Grexit, wie das richtig Paul Krugmann, Nobelpreisträger, ausgesprochen hat. Auch Hans-Werner Sinn plädiert für den Grexit.

    Zudem kann Deutschland jederzeit ohne Angabe von Gründen die Rettungsschirme verlassen. Das ergibt sich aus dem vom Bundesverfassungsgericht mehrfach herausgestellten Prinzip der „umkehrbaren Selbstbindung“. Dann sind die Gewährleistungen für deren Finanzierung hinfällig. Wenn allerdings einer der Fonds bereits Kredite aufgenommen hat, muß Deutschland dafür gemäß seinen Anteilen einstehen. Auch diese Kreditaufnahmen sind zwar rechtlich fragwürdig, aber es ginge zu weit, die Ausfallrisiken der Fonds deren Gläubigern aufzubürden, die deren Anleihen nicht aufgenommen haben dürften, um rechts- und sittenwidrige Zwecke gegenüber den Nehmerstaaten, insbesondere Griechenland zu verfolgen. Der Schutz des Vertrauens in die Gewährleistungen muß schwerer wiegen als die Rechtlosigkeit des Gesamtprojekts Eurorettung. Freilich ist das noch näher zu bedenken. Soweit das ESZB diese Anleihen am Sekundärmarkt erworben hat, hat es keinen Anspruch aus deren Einlösung. Es kennt alle Umstände und ist einer der Hauptakteure der rechts- und sittenwidrigen Eurorettungspolitik.
    5. Die Rechtslage, die ich darzulegen bemüht war, ist nicht die politische Praxis und auch nicht die Judikatur, die ich vom Bundesverfassungsgericht oder gar vom Europäischen Gerichtshof erwarte. Die Machenschaften der Politiker, vor allem die der Eurogruppe, lassen sich von rechtlichen Aspekten in keiner Weise berühren. Durch Fristen, die jederzeit geändert werden können, wird eine sinnlose Dramatik erzeugt. Die befeuert allenfalls die Talkshows und verursacht Reisekosten für in der Sache bedeutungslose Politakteure. Die Griechen versuchen, weiter im Euroverbund zu bleiben, weil sie Angst vor der eigenen Währung haben, nachdem der Euro ihnen ganz unverdiente Vorteile gebracht hatte, freilich auf brüchiger Grundlage. Die anderen Eurostaaten geben sich über die Unverschämtheit der Griechen empört, sollten sich aber selbst an die Nase fassen. Sie jagen einem Phantom nach, dem Staat Europa, dem sie jedes Rechtsprinzip zu opfern bereit sind, und wollen nicht wahrhaben, daß die einzelnen Mitgliedstaaten vornehmlich ihren Vorteil im Auge haben. Sachferne Empörung soll die Griechen in die Knie zwingen. Das Theater ist eine schlechte Schmierenkomödie. Politik muß „ausübende Rechtslehre“ sein, wie Kant das gelehrt hat. Alles andere ist der Freiheit der Menschen zuwider. Ich erinnere ans Recht, weil ich die Hoffnung nicht aufgebe, daß es irgendwann, morgen oder übermorgen, eine Chance hat. Es darf nicht vergessen werden.

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    EU: Blitz-Zugriff auf Bankkonten?

    Die EU arbeitet angeblich an einem Masterplan, um Kontoinhaber stärker mit in die  Bankensanierung einzubeziehen. Um einen Banken-Run zu verhindern, sollen Konten übers Wochenende in eine mögliche Bankensanierung einbezogen werden. – Im Klartext: Die Einlagen können zur Rettung der Banken ausgebucht werden.

    Glaubt man den sich verstärkenden Gerüchten, so arbeitet die EU bereits an einem Masterplan, um die Kontoinhaber stärker mit in die Bankensanierung einzubeziehen. Für die EU intern heisst das, es solle mit Hochdruck ein Plan zur schnelleren Bankenrestrukturierung erarbeitet werden.

     

    Hier die Vorgaben: Von Freitagabend bis Montag soll das Ganze abgeschlossen werden können. Im Idealfall merken das die Kontoinhaber gar nicht. Denn sie würden frühestens am Montagmorgen sehen, dass ihr Konto entsprechend belastet wurde. So wollen die Experten in Brüssel verhindern, dass ein Banken-Run ausgelöst wird und/oder dass die Banken vorübergehend geschlossen werden müssten. Optimisten unter den treibenden Kräften in Brüssel rechnen gar damit, dass noch in diesem Jahr eine entsprechende Richtlinie erlassen werden könnte.
    Das grösste Fragezeichen: die Höhe der bisher stets in den Vordergrund gestellten Einlagensicherung. Bisher hatten alle Europäer gedacht, ihre Einlagen seien automatisch bis 100’000 Euro gesichert. Denkste: In Wahrheit ist überhaupt nichts generell gesichert.
    Und die Banken drohen bereits, nicht mehr weiter in eine nebulöse Einlagensicherung einzahlen zu wollen. Tatsächlich sind die Sparer bereits seit vielen Jahren am Risiko einer Bank beteiligt, und zwar sowohl als Sparer wie auch als Bankaktionär. Seit Jahren gibt es eine EU-Richtlinie zur Einlagensicherung – und diese sieht eigentlich klar einen Selbstbehalt von zehn Prozent für Sparer vor. So würde sich schlussendlich jeder Sparer an der Sanierung seiner Bank mit zehn Prozent seiner Einlagen beteiligen müssen. Und ob das dann eine einmalige „Abgabe“ ist oder sein wird, steht in den Sternen geschrieben.
    Ein Experte meint denn auch freimütig: Es wird sicherlich „Absicherungs-Methoden“ geben. Die gängigste wäre, alle Sparguthaben in Bargeld umzumünzen. Aber erstens gibt es keine Zinsen, es besteht die Gefahr des Zwangsumtausches mit dannzumal zu erhebenden „Gebühren“, auch die Aufbewahrung solcher Bargeldhortungen ist problematisch. Auf keinen Fall in einem Banksafe, denn diese werden gleichzeitig gesperrt werden und unterliegen dann einem behördlichen Offenbarungseid, indem sie von Beamten minutiös inspiziert und katalogisiert werden.

    Das gleiche gilt für die Flucht in Gold und Silber. Lässt man es in Papiergold oder Papiersilber, ist eine Beschlagnahmung gleichwohl jederzeit möglich. Die Flucht in Land und Immobilien ist – da unbeweglich – gleichfalls eine sichere Beute der gierigen Institutionen. Und der physische Besitz ausserhalb eines Banksafes hat auch so seine Probleme. Das Wort Substanzerhaltung erhält damit für Sparer klar einen ganz neuen Stellenwert!

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    Wird Österreich Ende Juni 2015 aus der EU austreten?


    Inge Rauscher im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. Ein Austritt Österreichs aus der EU? Vor wenigen Jahren und selbst heute noch unvorstellbar aber dennoch vielleicht bald Realität. Eine Realität, welche in einem Umfeld von unzufriedenen Bürgern, Brüsseler Irrsinn, ausufernder Bürokratie und Abbau von Demokratie ihren Nährboden hat und schnell einen Dominoeffekt auslösen könnte, der zu einem EU-Austritt weiterer Mitgliedsstaaten führt. (Der Unmut ist überall derselbe.)

    Man möge es kaum glauben, aber der Austritt aus der Europäischen Union ist in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV rechtlich abgesichert. Darin heißt es in Abs. 1: „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.“

    Für die regierenden Politiker und Parlamente der Mitgliedsstaaten und des Europarlamentes in Brüssel galten die frühzeitigen EU- und Euroskeptiker stets als Querulanten und Dauernörgler, die dieses „tolle“ Projekt der Europäischen Union kaputt reden wollen. Mittlerweile hat sich die Situation etwas geändert, da sich die Argumentation und frühzeitigen Warnungen inzwischen allesamt Realität wurden ja von dieser deutlich an Negativem übertroffen werden.

    Politik und Volk haben sich mittlerweile völlig entfremdet, der EURO und die sogenannten „Rettungspakete“ führen zu heftigen Debatten, ja teilweise zu Haß der Mitgliedsstaaten untereinander. Die Vorgänge in Brüssel sind für den Bürger völlig intransparent, und sie interessieren die Bürger auch gar nicht mehr.

    Auch Österreich hat mit dem Eintritt in die EU und der Einführung des EURO eine wenig erfreuliche Entwicklung genommen. Der Kaufkraftverlust ist für jedermann deutlich spürbar und beträgt seit Einführung des EURO etwa 50%. Steigende Arbeitslosigkeit und Verarmung von Teilen der Bevölkerung war in Österreich vor einigen Jahren ein vollkommen unbekanntes Phänomen. Doch nicht nur die schlechte wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch wachsende Demokratiedefizite, fehlende Freiheit und Selbstbestimmung, EURO-Bankenrettung und die unsäglichen Geheimverhandlungen um die Freihandelsabkommen zwischen Europa und der USA führen in Österreich zu einem immer größer werdenden Unmut in der Bevölkerung.

    Nicht selten schaut man neidisch auf seinen westlichen Nachbarn in der Schweiz, nach dessen Demokratiemodell und der Neutralitätspolitik auch viele Österreicher gerne leben möchten. Für Österreich bietet sich in wenigen Monaten die einmalige Chance, aus der EU auszutreten. In der Woche vom 24. Juni bis zum 1.Juli findet ein überparteiliches Volksbegehren statt. Was bedeutet dies konkret? In dieser Zeichnungswoche muß es den Initiatoren gelingen, ausreichend Unterschriften für das eigentliche und dann verbindliche Volksbegehren zu sammeln. Sollte dies gelingen, wäre der erste Schritt getan und der Ball an den Nationalrat weitergegeben, der dann eine bindende Volksabstimmung über den Verbleib in der EU durchführen müßte.

    Im Gespräch mit Michael Vogt erläutert eine der Initiatoren des Volksbegehrens, Inge Rauscher, den aktuellen Fortschritt und Stand des Volksbegehrens. Sie liefert außerdem unzählige Argumente, welche letztendlich jedem klar denkenden Bürger bewußt werden lassen sollten, welche einmalige und gute Chance sich für Österreich mit dem EU-Austritt böte. Vielleicht werden die Österreicher in einigen Monaten dann nicht mehr neidisch auf ihren westlichen Nachbarn schauen, sondern mitleidig auf ihren nördlichen Nachbarn.

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    Ein möglicher Ausblick 2015 – eine Welt voller Warnungen und Gefahren

    Ein möglicher Ausblick 2015 – eine Welt voller Warnungen und Gefahren:

    Das neue Jahr hat regelrecht turbulent angefangen. Der Januar hatte es bereits in sich und ist hoffentlich kein Omen für das restliche Jahr.

    Zuerst die SNB mit der Aufhebung der Frankenbindung an den Euro, dann die EZB mit ihrer Billionen Bombe und zusätzlich noch die Wahl in Griechenland, die die Extremisten an die Macht manövriert hat. Hinzu kommen die Anschläge in Paris und die Verschärfung der Krise in der Ukraine.

    Die Notenbanken erkaufen seit dem Krisenjahr 2008 nur eines – Zeit. Das hat bislang sechs Jahre funktioniert, aber es war teuer – sehr teuer. 2015 stehen die Zeichen auf Sturm. Global häufen sich die Warnungen. Die große Masse der Anleger lässt sich derzeit durch die fatale Notenbankpolitik und die dadurch stetig steigenden Aktienmärkte auf ein riskantes Spiel ein: Aktien- und Anleihekurse erreichen Rekordstände, völlig losgelöst von der Realwirtschaft. Die Folgen werden schmerzen.

    Seit 2007 ist die globale Verschuldung laut der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) um 50 Prozent auf mehr als 150 Billionen US$ gestiegen. Allein die weltweite Verschuldung der privaten Haushalte ist 25 Prozent auf mittlerweile 175 Prozent des verfügbaren Einkommens gestiegen. Trotz dieser besorgniserregenden Lage kletterten die Aktienmärkte seit 2009 steil nach oben. Immer mehr Anleger lassen sich, blind vor Gier auf der Jagd nach Rendite – wie zuvor in den Jahren 2000 und 2008 – abermals blenden.

    Global versuchen die Notenbanken mit historisch niedrigen Zinsen und einer Flut billigen Geldes der Krise in ihren Volkswirtschaften entgegenzusteuern, die ja erst auf Grund zu niedriger Zinsen entstanden ist. Ob Dax, Dow Jones, Nikkei… alle großen Aktienindizes haben sich seit ihrem Tief im Jahr 2009 mindestens verdoppelt. Dabei sind die Ursachen der globalen Krisen nicht einmal ansatzweise gelöst.

    Die Notenbanken überschütten die (Banken-)Welt lediglich mit billigem Geld. Das hat bislang weltweit den Aktien- und Bondmärkten in Form höherer Kurse genutzt. Auch die Preise für Immobilien ziehen zumindest in den städtischen Ballungszentren der Schweiz, Deutschlands und Österreichs sowie in den Metropolen weiter an.

    Im Oktober 2014 wurde uns allen verdeutlicht, was geschieht, wenn die Notenbanken auch nur leicht mit dem Gedanken spielen, die Zeiten des billigen Geldes leicht einzuschränken. Die Märkte knickten abrupt ein.

    Sofort fühlten sich international die Zentralbanken verpflichtet, die Geldschleusen noch weiter zu öffnen. Die Bank of Japan ist inzwischen offensichtlich komplett dem geldpolitischen Wahnsinn verfallen und verfolgt geradezu eine Kamikaze-Geldpolitik. Und die Europäische Zentralbank (EZB) plant ihre Bilanz von 2 auf 3 Bio. € durch den Kauf von ABS-Papieren, Unternehmens- und auch Staatsanleihen auszuweiten.

    Dafür, dass die wilde Party an den Finanzmärkten bereits seit 2009 anhält, haben sich die Notenbanken Jahr für Jahr mächtig ins Zeug gelegt. Die EZB hat den Leitzins mittlerweile auf das Rekordtief von 0,05 Prozent gesenkt. Dies hat den Märkten jahrelang genutzt, aber kaum der realen Wirtschaft und enteignet uns Sparer jedoch tagtäglich schleichend und beraubt uns eine adäquate Altersvorsorge aufzubauen.

    Wir gehen fest davon aus, dass dies auch so bleiben wird. Denn Notenbanken können die Zinsen kaum anheben. Damit würden sie das zarte Miniwachstum vollends abwürgen, einen Sturz der Aktienbörsen lostreten und gleich Pleiten mehrerer südeuropäischer Länder auslösen.

    Die Maßnahmen der Notenbanken haben uns zwar teuer einige Jahre Zeit erkauft. Die Ursachen der Krise wurden nicht einmal ansatzweise gelöst, denn das ist Aufgabe der Regierungen.

    Die Resultate erleben wir jetzt: Verheerende Fakten aus der Realwirtschaft werden weiterhin ignoriert. Die Verschuldung in den USA (und anderer Industrieländer) nimmt mittlerweile abstruse Ausmaße an. In den USA sind wir schon bei über 18 Billionen US$: Mit neuen Schulden werden alte bezahlt.

    Auf Dauer ist es jedoch unmöglich, Schulden mit Schulden zu begleichen. Auch nach dem Auslaufen des Quantitative Easing III Ende Oktober 2014 reinvestiert die US-Notenbank Fed weiterhin die Zinsen und fällig werdende Anleihen in Höhe von rund 40 Milliarden US$ monatlich wieder neu in Staatsanleihen und Immobilienpapieren, um die Märkte weiterhin zu stabilisieren. Inzwischen ist die Fed vor China größter Gläubiger der US-Bundesregierung. Die Gesamtbilanz der Fed ist auf gigantische 4,5 Billionen US$ angeschwollen. Damit wurde das Perpetuum Mobile der Finanzbranche erfunden.

    Schadensmaximierung auf Kosten von uns Bürgern

    Ein Blick auf die gegenwärtige, brisante wirtschaftliche Lage in Europa verstärkt unsere Bedenken. Auch hier maximieren Politik, Notenbanken und Finanzwelt zusammen den volkswirtschaftlichen Schaden auf Kosten von uns Bürgern und insbesondere der Jugend Europas. Besonders Griechenland und Portugal sind de facto bankrott. Diese Länder werden niemals ihre Schulden begleichen können und der große Schuldenschnitt, nein sogar Schuldenerlass muss und wird kommen. Deshalb ist es nicht überraschend, dass heute offen über einen Austritt Griechenlands aus der Eurozone gesprochen wird.

    Die Arbeitslosenzahlen in den südeuropäischen Euro-Ländern erklimmen Höhen, die uns lediglich aus Zeiten der Weimarer Republik bekannt sind. Das endete historisch bekanntlich in einer schlimmen Katastrophe. Diese Wiederholung gilt es zu verhindern. Die falsche Politik der Europäischen Union (EU), des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Notenbanken schafft einen brandgefährlichen Nährboden für Populisten, Extremisten, Separatisten und Nationalisten. Diese werden auch 2015 europaweit immer mehr an Zulauf gewinnen. So erwarten wir, daß nach Griechenland mit der linken Partei Syriza, in Frankreich Madame Le Pen weiter Zulauf erhalten wird.

    In Spanien und Griechenland sind bereits mehr als 50 Prozent aller Jugendlichen ohne Arbeit und Italien (44,2 Prozent) ist auf dem Weg dahin. Italien hat mittlerweile die höchste Arbeitslosigkeit seit Datenerhebung im Jahr 1977. Fakt ist: Vielen Euro-Ländern ging es mit ihren alten Währungen erheblich besser als mit dem Euro. In der Südperipherie Europas wird eine ganze Generation seit Jahren ihrer Zukunft beraubt – und es wird eine Altersarmuts-Welle unbekannten Ausmaß auf uns zukommen. Es ist lediglich eine Frage der Zeit, bis diese Jugendlichen ihr Recht auf Zukunft einfordern.

    Durch die restriktive Politik der Troika (EU-Kommission, EZB und IWF) wird kontinuierlich die reale Wirtschaft zerstört. Die drastischen, pauschalen Einsparungen würgen die Konjunktur ab. Dies führt zu mehr Arbeitslosen. Diese können wiederum nicht mehr ihre Kredite bedienen, was wiederum den Binnenkonsum, Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen kappt. Eine Todesspirale, die Länder gleich reihenweise in den Ruin treibt.

    Logischerweise fällt die Industrieproduktion der Länder ins Bodenlose. Die beiden europäischen Kern-Volkswirtschaften Frankreich und Italien befinden sich heute auf einem Niveau von 1994 bzw. 1986. Damit sind die aufgetürmten Schuldenberge untragbar.

    Die populäre Forderung zahlreicher französischer Politiker, den Euro abzuwerten, um die einheimische Wirtschaft anzukurbeln, ist für uns unsinnig. Denn je schwächer der Euro wird, desto günstiger werden auch deutsche Waren und Dienstleistungen für Kunden außerhalb der Eurozone. Wir sind davon überzeugt: Weder US-Amerikaner noch Chinesen werden beispielsweise mehr Peugeot oder Citroen und dafür weniger BMW oder Audi kaufen. Absehbar ist, dass der eine oder andere französische Automobilkonzern in nicht allzu ferner Zukunft erst um erhebliche Staatshilfen betteln und schlussendlich doch Pleite gehen wird.

    Frankreich wird immer tiefer in eine politische und wirtschaftliche Krise schlittern und die Eurozone vor unlösbare Probleme stellen. Seit Mai 2013 hat der Euro nun schon mehr als 30 Prozent an Wert verloren. Es scheint, dass die Hilferufe Frankreichs erhört werden. Der Euro ist zweifellos viel zu schwach für Deutschland und viel zu stark für Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Griechenland.

    Viele Länder Südeuropas leiden zutiefst durch Rekorde an Arbeitslosigkeit und Verschuldung sowie einer am Boden liegenden Wirtschaft. Das Absurde ist: Selbst diese Risiko-Länder können sich so günstig verschulden, wie noch nie zuvor. Deshalb ist es lediglich eine Frage der Zeit, bis uns dieser volkswirtschaftliche Irrsinn um die Ohren fliegt. Im Zinskorsett der EZB werden diese Länder niemals gesunden können. Ein Zerbrechen des Euros und der EU war noch nie brisanter.

    Alle Bandagen und Notoperationen am internationalen Finanzsystem der vergangenen Jahre haben letztlich nicht geholfen. Die alten Wunden brechen nun wieder auf. Die Weltkonjunktur stottert und immer mehr Länder stehen vor einer weiteren Rezession. Die Sanktionen zeigen insbesondere in Russland ihre verheerende Wirkung und der Rubel sowie die russische Wirtschaft gehen immer weiter in die Knie. Die Folgen eines Bankrotts Russlands sind weder wirtschaftlich noch politisch abzuschätzen. Jedoch nicht nur der russische Rubel, sondern auch der brasilianische Real, der mexikanische Peso, die türkische Lira, der südafrikanische Rand, die indische Rupie und die indonesische Rupiah befinden sich im Sinkflug.

    Laut Schätzungen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) haben internationale Banken bis Mitte 2015 ein Volumen von 3,1 Billionen Dollar an die Schwellenländer verliehen. Ergänzend haben obige Länder Auslandsanleihen im Volumen von 2,6 Billionen Dollar aufgelegt – 75 Prozent davon wurden in Dollar ausgegeben. Die Folgen eines weiteren Währungsverfalls in den Schwellenländern sind ebenfalls schwer auszumalen. Ferner befindet sich der Ölpreis im steilen Sinkflug und signalisiert deutlich, dass die Weltwirtschaft dahin dämmert. Der niedrige Ölpreis stellt nicht nur Russland vor gravierende Probleme sondern auch Venezuela steht vor dem Bankrott. Im November 2015 kletterte die Inflationsrate dort auf irrsinnige 64 Prozent. 2015 muss das Land mehr als 30 Milliarden Dollar an Krediten zurückzahlen. Aber auch die Ölförderländer Ecuador und Nigeria stehen bald vor gewaltigen finanziellen Problemen.

    Es ist von einer Deflation auszugehen, auf die ein deflationärer Schock folgen wird. Daraufhin wird sich eine grassierende Inflation ausbreiten mit verheerenden globalen Auswirkungen.

    Die Ursachen der Krise wurden weder angegangen, noch nachhaltig gelöst, sondern lediglich mit Geld übertüncht und in die Zukunft verschoben. Die Parole lautet unverändert: Zinsen senken und die Märkte mit übermäßig viel Liquidität versorgen, um das Finanzsystem am Leben zu erhalten und das Finanzkarussell am Laufen zu halten. Das kann und wird auf Dauer nicht funktionieren. Die ersten Anzeichen konnten wir im Oktober 2014 erleben. Trotz Rekord-Tiefzinsen und Aufkaufprogrammen der Notenbanken schwindet das Vertrauen der Anleger schnell. Dax, Dow Jones und Nikkei haben in kurzer Zeit kräftig Federn gelassen. Die desperaten Notenbanken sprangen gleich wieder in die Bresche und versprachen, die Zinsen im Keller zu belassen sowie alles zu tun, um die „Märkte zu stützen“.

    Brasilien und China fangen an zu schwächeln und spülen damit die lange unterdrückten Probleme und Missstände an die Oberfläche. Dadurch sinkt auch der Baltic Dry Index auf immer neue Tiefststände und signalisiert klar ein Abkühlen der Emerging Markets und somit der Weltwirtschaft. Mehr denn je wird offensichtlich, daß der Crack up Boom sich dem Ende zuneigt und die Geldspritzen der Notenbanken ihre Wirkung allmählich verlieren.

    Das Neue Jahr verheißt leider nicht viel Gutes. Aus diesem Grund müssen wir Sie mit zwei knallharten Wahrheiten konfrontieren. Keine Renditen und Wohlstandsverluste!

    Bereits heute werden wir durch die momentane Niedrigzinsphase der Notenbanken schleichend enteignet. Unser Geld verliert durch die verheerende Notenbankpolitik jeden Tag mehr an Kaufkraft.

    Die Verzinsung auf Sparbüchern und Tagesgeldkonten liegt bei minus/plus 0 Prozent. Die offizielle Inflation ist weit darüber. Bereits im vierten Quartal 2014 hat die erste deutsche Bank, die Skatbank, eine Internet-Tochter einer Volksbank in Thüringen, Negativzinsen eingeführt. Ende November spricht Deutschlands zweitgrößte Bank, die Commerzbank, von der Einführung einer „Guthabengebühr“ bei einzelnen großen Firmenkunden mit hohen Guthaben sowie bei Großkonzernen und institutionellen Anlegern“.

    Auch die Deutsche Bank schließt einen Negativzins nicht aus. Hierzu, Co-Vorstandschef der Deutschen Bank und Präsident des Deutschen Bankenverbands, Jürgen Fitschen: „Jedes einzelne Institut muss sich mit dem Thema auseinandersetzen“. Und seit Ende des vergangenen Jahres rechnet auch die genossenschaftliche WGZ Bank (eine der beiden Zentralbanken des genossenschaftlichen Finanzverbundes) mit Negativzinsen für Sparer.

    Negativzinsen für Sparer sind lediglich die logische Folge der verheerenden EZB-Niedrigzinspolitik. Aufgrund dessen ist es logisch, das die Banken die Kosten an die Sparer weiterreichen. Dies wird kommen! Da jedoch viele Bürger rechnen können, werden sie ihre Guthaben abziehen und ins Schließfach legen, sobald die Negativzinsen die Schließfachgebühr übersteigen. Als nächster Schritt wird und muss dann das bereits von Kenneth Rogoff, ehemaliger Chefvolkswirt des Internationalen Währungsfonds (IWF), im November 2014 geforderte Bargeldverbot kommen. Denn dann könnten die Zentralbanken laut Rogoff „auf diese Weise leichter Negativzinsen durchsetzen, um so die Wirtschaft anzukurbeln“. Rogoff hat erkannt, dass Papiergeld das entscheidende Hindernis ist, die Zentralbank-Zinsen weiter zu senken. Er sieht in der Beseitigung von Papiergeld eine sehr einfache und elegante Lösung für dieses Problem. Damit wäre ein jeder komplett kontrollierbar.

    Kalte Progression, finanzielle Repression, Zwangsabgaben, Schuldenschnitt, Enteignung, historisch tiefe Leitzinsen, Bargeldverbot, Haftungskaskade und Negativzinsen – die Worte klingen kompliziert und hinterlassen ein ungutes Gefühl. Im Klartext bedeuten sie: Unser Geld und unser Vermögen werden im Kern angegriffen!

    Das kriminelle Schneeballsystem: Staatschulden eskalieren.

    Unser Finanzsystem hat in den letzten Jahren monströse Ausmaße angenommen. Die Staaten und Notenbanken der Welt haben seit 2008 unser Finanzsystem vor dem sicheren Untergang bewahrt, sich aber selbst an den Rand des finanziellen Kollapses manövriert. Für diesen Zeitgewinn haben sich insbesondere die westlichen Länder bis zur Halskrause verschuldet. Heute haben die Staatsschulden in den wichtigsten Industrienationen den höchsten Stand seit 200 Jahren erreicht.

    ▪ Die nächste große Banken- und Finanzkrise wird noch schlimmer als die von 2008

    Die kommende Banken- und Finanzkrise wird die vorherige aus 2008 noch in den Schatten stellen. Die Staaten werden mit dieser endgültig überfordert sein. Daher werden bereits jetzt global auf verschiedenen Ebenen die Weichen dafür gestellt, uns Bürger künftig direkt in die Pflicht zu nehmen, wenn es gilt, das Finanzsystem abermals zu retten.

    ▪ Vermögensabgabe: 10 oder 30 Prozent?

    Der IWF hat im Herbst 2013 eine einmalige Schuldensteuer von 10% auf alle Vermögen (Sparvermögen, Wertpapiere und Immobilien) ins Gespräch gebracht. Ziel wäre es, damit die Schulden in Europa auf das Vorkrisenniveau von 2007 zu senken. Einen Schritt weiter geht die Unternehmens- und Strategieberatung Boston Consulting Group. Ihre Empfehlung: Ein Drittel aller Guthaben konfiszieren.

    ▪ Enteignungen von Staatsanleihen leicht gemacht

    Die CAC-Klausel (Collective Action Clause, deutsch: Kollektive Handlungsklausel) ist bereits seit 2013 europäisches Gesetz. Damit können im Notfall die Besitzer von Staatsanleihen gegen ihren Willen rückwirkend enteignet werden.

    Das betrifft die Besitzer von Staatsanleihen, Lebens- und Rentenversicherungen, Rentensparverträgen und auch von konservativ aufgestellten Fonds. Die Anbieter der genannten Produkte sind gesetzlich verpflichtet, das Geld ihrer Kunden in Anleihen mit „hoher Güte“ anzulegen. Das sind ausgerechnet oft Staatsanleihen. Seit 2013 enthalten alle ausgegebenen Staatsanleihen die CAC-Klausel. In fünf Jahren werden mehr als die Hälfte aller Anleihen diese Klausel über kollektives Handeln enthalten. Als Besitzer der in Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Fonds enthaltenen Staatsanleihen können Sie problemlos rückwirkend und gegen ihren Willen enteignet werden. In Notsituationen kann dies natürlich jederzeit auch als alternativlos für ältere Verträge umgesetzt werden.

    ▪ Steuer- und Abgabenerhöhungen steigen – Leistungen des Staats fallen

    Der Staat generiert seine Einnahmen durch Steuern. Trotz neuer Top-Werte reichen diese nicht aus. Also werden auch noch üppig Schulden aufgenommen. Zukünftig werden wir eine Vielzahl von Steuererhöhungen, neuen Steuern, Abgabenerhöhungen und neuen Abgaben erleben. Die Besteuerung von Immobilien ist ein äußerst beliebtes Finanzierungsmittel der Staaten. Unter anderem wurde die Grunderwerbssteuer in vielen Bundesländern bereits drastisch erhöht, so in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachen beispielsweise von 3,5 auf 5Prozent. In Berlin sind es schon 6 Prozent und in Schleswig Holstein sogar 6,5 Prozent. Immobilienbesitzer können sich in Zukunft auf eine Immobiliensondersteuer gefasst machen. Ferner werden wir in Zukunft noch zahlreiche Steuer- und Abgabenerhöhungen erleben welche wir uns gegenwärtig noch nicht vorstellen können.

    ▪ Krankenkassenbeiträge steigen

    Um unser Gesundheitssystem am Leben zu erhalten, müssen und werden die Krankenkassenbeiträge als Folge unserer geographischen Entwicklung kontinuierlich steigen und immer mehr Bürger vor ernste Finanzierungsprobleme stellen.

    ▪ Ihr Geld auf dem Konto ist nicht sicher

    Seit Zypern sollte jedem bewusst sein: Das Geld auf dem Konto der Bank gehört nicht Ihnen sondern der Bank und es ist deshalb keinesfalls sicher. In Zypern wurden erstmals Sparer enteignet und mussten für ihre Bank geradestehen. Heute ist das Zypernmodel europäisches Gesetz (Bail-in). Jetzt haften alle Sparer in Europa ab 100.000 € für ihre Bank. Dieser Betrag kann jederzeit nach unten angepasst werden.

    ▪ Gebühren rauf

    Machen Sie auch auf happige Gebührenerhöhungen gefasst. Nach Angaben der der Deutschen Bundesbank schneiden deutsche Banken im europäischen Vergleich schlecht ab. Dazu passt, dass hierzulande die Eigenkapitalrendite mit 1,26 Prozent im Jahr 2013 sogar unter dem europäischen Durchschnitt lag.

    ▪ Kontoguthaben werden rückwirkend zwangsbesteuert – Sparen lohnt sich nicht mehr!

    Rückwirkend werden seit dem 1. Januar 2014 Sparguthaben in Spanien besteuert. Das perfide Modell wird wohl Nachahmer finden.

    ▪ Limits für das Abheben von Bargeld

    Heute existieren bereits in zahlreichen Ländern der Euro-Zone, wie beispielsweise Griechenland, Spanien, Portugal, Begrenzungen für das Abheben von Bargeld. Auch in Deutschland gilt: Sie können nicht mehr schnell an Ihr Geld herankommen. Selbst bei einem Tagesgeldkonto müssen Sie Beträge ab 10.000 € anmelden und ggf. einige Tage warten. Daher raten wir Ihnen, stets einen gewissen Bargeldbestand zu Hause vorzuhalten.

    ▪ Attraktiv verzinste Altverträge werden gekündigt

    Der Finanzindustrie macht die Niedrigzinsphase erheblich zu schaffen. Daher wird versucht, sich früher eingegangener Verpflichtungen zu entledigen. Die LBS Bayern hat im November 2014über 26.000 für Bausparer attraktive Altverträge gekündigt. Die BHW hat ebenfalls bereits 25.000 Altkunden gekündigt. Je länger die Niedrigzinsphase anhält, desto öfter werden wir solche Praktiken der Finanzindustrie erleben. Verträge werden trickreich umgangen oder gebrochen.

    ▪ Bargeld macht verdächtig = Limits auch für Einzahlungen

    Grenzen auch für Bareinzahlungen werden in immer mehr Länder üblich. Beispiele: Spanien, Frankreich, Italien etc. So dürfen Sie z. B. in Italien nur noch Rechnungen bis 1.000 € in bar begleichen.

    ▪ Abwertung des Euro

    Auf Grund der dauerhaften Abwertung des Euro wird nicht der Urlaub außerhalb der Euro-Zone teurer, sondern auch der Import von Waren aus Nicht-Euro-Ländern. Bereits heute ist der Euro auf dem tiefsten Stand seit neun Jahren.

    Aktien-Crash 2015

    Jedem von uns sollte klar sein, dass dieser Irrsinn unausweichlich mit einem verheerenden Knall enden wird. Für 2015 sehen wir einen Crash am Aktienmarkt – sofern die Notenbanken diesen nicht wieder mit immensen und fragwürdigen Maßnahmen stoppen. Damit würde man sich jedoch abermals teuer Zeit erkaufen und den Crash in die Zukunft verschieben. Die Märkte sind massiv überbewertet und nachhaltig manipuliert. Aus diesem Grund sind Aktieninvestments zur gegenwärtigen Zeit schwer zu überdenken.

    Die Zeichen stehen global auf Sturm. Wer das Faktenpuzzle zusammenfügt erkennt, daß 2015 das Potential hat das ganze Gebilde zum kollabieren zu bringen. Die Welt ist voller Warnungen. Es stellt sich die Frage, ob es der Politik und den Notenbanken abermals gelingt, die Kuh vom Eis zu holen, oder uns das globale Finanzsystem endgültig um die Ohren fliegt. Niemals zuvor war mehr ungedecktes Papiergeld im System und schon lange nicht mehr war die Lage so brisant. Mehr denn je ist eine Anlage in Sachwerte sinnvoll.

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    Europa am Ende – Der Beginn einer Revolution – Helmut Schmidt und Wolfang Schäuble im Gespräch

    Europa am Ende – Der Beginn einer Revolution – Helmut Schmidt und Wolfang Schäuble im Gespräch.

    Ich möchte Sie wirklich bitten, sich diesen Beitrag mit Ihrer vollen Aufmerksamkeit anzusehen. Dies ist zwingend erforderlich, um ansatzweise zu erkennen bzw. zu verstehen, wie gefährlich die Situation in Europa mittlerweile geworden ist.

    Wie bitte, Herr Schmidt, Herr Mario Dragi hat sich über „manche Verträge etwas hinweggesetzt“? Das ist also „hochzuloben“. Ok, dann setzen wir uns doch auch einfach mal über „manche Gesetze hinweg“ und verwenden dann die Hochlobigkeit des Altkanzlers Helmut Schmidt, weil, „das muß man in diesen Zeiten“. Naja, wir sind halt dabei, uns „durchzumogeln“. Wenn das nicht Argument genug ist, vertragsbrüchig werden zu dürfen. Vertrag kommt übrigens von „vertragen“. Wer veträgt sich denn jetzt mit wem nicht mehr? Es sind auch nicht alle Regierungsabkommen einzuhalten. Es werden demnach „international ratifizierte Verträge verletzt. Vorbildlich, wie hier der Bürger dazu ermutigt wird, Gesetze bzw. Veträge verletzen zu können. Aber eines ist gewiss, die beiden Herrschaften lügen nicht, sie wechseln hat lediglich innerhalb ihrer Sätze in den Zeiten und beziehen das Dritte Reich, die BRD sowie das zukünftige Europa mit ein, was ein großartiger rhetorischer Akt ist! „In einer großen Krise guckt man nicht auf die Verfassung“, welche Verfassung meinen Sie denn bitte, Herr Schmidt? Bedauerlicherweise wird dies hier vorsichtshalber erst mal gar nicht hinterfragt, das mag daran liegen, dass der Moderator den größten Teil des gesprochenen Inhaltes der beiden Herrschaften überhaupt nicht verstanden hat. Jedoch eines hat der Altkanzler erkannt, dass wir uns im Vorabend einer möglichen Revolution in Europa befinden. Der Finanzminister Wolfgang Schäuble traut sich schon gar nicht mehr, den Kopf aus der Deckung zu nehmen und diesen anzuheben. Jedoch ist alles für einen anstehenden Crash vorbereitet, auch dies geht klar und deutlich aus den Worten beider Herrschaften hervor.

    Herr Schäuble kann zwar nicht so reden, wie Altkanzler Schmidt, was den Vertragsbruch anbelangt aber er kann durchaus so denken. Was, Herr Dr. Schäuble, ist denn ein „Rechtsstaat“ bzw. ein „Verfassungsstaat“? Welchen Staat meinen Sie denn eigentlich? Meinen Sie etwa das Deutsche bzw. Dritte Reich? Er springt mal wieder innerhalb eines Satzes in den Zeiten sowie den verschiedenen Rechtsordnungen. Herr Schäuble muss demnach aufpassen, was er sagt, die geschickte Formulierung läßt keinen Zweifel offen. Die Aussagen müssen demnach weiter verpackt werden in Gegenwart und Vergangenheit. „Wir versuchen im Rahmen der gegebenen Rechtsordung die Probleme zu lösen (Gegenwart)“, so Herr Dr. Schäuble. „Und wenn man dazu nicht in der Lage ist, dann kommen Revolutionen zu Stande“. Und… sind der Herschaften Politiker denn dazu überhaupt in der Lage? Das kann mit einem eindeutigen NEIN beantwortet werden. Selbst wenn ein Regierungsmitglied eine Revolution fordert, würde dieser es nicht öffentlich sagen, so Herr Dr. Schäuble. Eindeutiger geht es doch nun wirklich nicht. „Die Bevölkerung ist nicht das Problem, das ist in der Demokratie nie so“. Natürlich ist die Bevölkerung (das sind die „Untertanen“) nicht das Problem. Das Wort „DEMOKRATIE“ findet sich im Gundgesetz nicht wieder, das liegt daran, dass wir ja auch gar keine Demokratie haben, denn der Begriff „Demokratie“ wird von nahezu sämtlichen Menschen völlig falsch verstanden (siehe Beitrag von Andreas Popp, hier auf der Webseite). „Wir brauchen in Europa vertragliche Veränderungen“ (Auch diese Aussage ist sehr richtungsweisend) Aus welchem Grund? Verträge werden doch sowieso nicht eingehalten, so Altkanzler Helmut Schmidt. „Amerika hat seine Kriese scheinbar überwunden, aber nur dem Anschein nach“. Mehr Bankrott Erklärung ist doch gar nicht mehr möglich!

    „Die Regierenden neigen dazu, ihre eigene Ohnmacht zu kaschieren“, so Schmidt. „Herr Schäuble hat eine Reihe tüchtiger, richtiger Beschlüsse gefasst, und wenn Sie genau hingucken, ist von diesen Beschlüssen in Wirklichkeit, es ist vier Jahre her, heute, fast nichts verwirklicht worden, mit der ganz großen Ausnahme, dass alle Staaten Geld gedruckt haben… und die Investment Banken spielen wieder genau so verrückt, wie sie 2007 verrückt gespielt hatten…“ – „Eine der wichtigsten Lehren ist bis heute nicht vollzogen worden“, so Helmut Schmidt. „Mann könnte, wenn wir uns im Jahre 2007 / 2008 befänden, die Krise hinkriegen“. Wir befinden uns fast im Jahr 2015…, was heissen soll, dass es jetzt definitiv zu spät ist, diese Krise zu bewältigen. „Und nun sind wir einigermaßen verlassen“. Mehr Europabankrott geht nun wirklich nicht! Bereiten Sie sich auf den Europabankrott vor und decken sich, soweit Sie können, mit Edelmetallen ein. Mehr kann ich Ihnen wahrhaftig nicht auf den Weg geben. Insgesamt gesehen kann ich Herrn Dr. Schäuble zu dieser ehrlichen sowie genialen Rede nur beglückwünschen, er hat es auf eine extrem faszinierenden Art und Weise verstanden, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft innerhalb eines bzw. weniger Sätze zusammenzufassen und so zu formulieren, dass kaum jemand in der Lage ist, diesen Inhalt auch nur ansatzweise zu verstehen (an welche politische Person erinnert man sich hier nur?). Wer von Ihnen hat dies denn eigentlich nun wirklich verstanden? Schauen Sie sich diese Rede einige Male an, um wirklich zu verstehen, was gemeint ist.

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    Der Zusammenbruch Europs steht unmittelbar bevor

    Der Zusammenbruch Europs steht unmittelbar bevor. Wie Deutschland zugrunde geht, wird in diesem Video in aller Härte erklärt. Was Sie hier erfahren, darf in Deutschland niemand laut sagen. Die Tatsachen so offen anzusprechen, könnte von einigen bekannten Personen und Politikern als beleidigend und herabsetzend empfunden werden. Powered by DEME.info & Dr. Martin Weiss

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