Archiv für den Monat: Januar 2015

Schreiben in Papierform sind grundsätzlich zu unterschreiben.

Bei einer Unterschrift ist der Name der/des abschließend
Zeichnenden lesbar unter die Unterschrift zu setzen.

Es unterschreibt die/der Zeichnungsberechtigte. Bei zu unterschreibenden
Reinschriften soll in der Regel kein Dienstsiegel angebracht werden.

(2)

An die Stelle der Unterschrift kann die Beglaubigung treten. Dies gilt nicht bei

– Schreiben, bei denen nach Art oder Inhalt eine Unterschrift geboten ist;

– Urkunden, Verträgen und sonstigen Schreiben, die zu
ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Unterschrift bedürfen;

– Schreiben auf Grund des Geschäftsgangsvermerks „zU”.

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Beglaubigt wird, indem der Name derer/dessen, die/der die Verfügung
abschließend gezeichnet hat, unter das Schreiben gesetzt und hinzugefügt wird:

Beglaubigt

Unterschrift

Anstelle des Wortes „Beglaubigt“ ist das Wort „Bestätigt“ zu verwenden.

Quelle : Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO) – Punkt 3.4.5

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Behörden-Unart: Anschreiben ohne Unterschrift

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig. Wer diesen Satz auf einem Schreiben irgendeiner Behörde schon einmal zur Kenntnis genommen hat, wird sich die Frage gestellt haben: Dürfen die das überhaupt, und welche Konsequenzen hat das?

In der Regel war es das denn auch schon, ohne sich weitere Gedanken darüber zu machen. Handelt es sich aber um Steuerbescheide oder Geldforderungen anderer Art, sollte man überlegen, wen man denn verklagen kann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, sich niemand für ein derartiges Schreiben verantwortlich zeigt. Etwa die EDV der Behörde?

Was die Erhebung von Steuern angeht, sollte man wissen, dass in Bezug auf deren Rechtmäßigkeit etliche Klagen beim ICC (Internationaler Strafgerichtshof) eingereicht wurden, die noch zur Entscheidung anstehen, weil die bundesdeutsche Abgabenordnung nach Meinung der Kläger gegen das Zitier Gebot des Grundgesetzes verstößt. Sollte der ICC im Sinne der Kläger entscheiden, wären große Teile der Abgabenordnung verfassungswidrig! Hinzu kommt, dass die Staatshaftung bereits im Jahre 1982 abgeschafft wurde und demnach die Bediensteten nach BGB§839 und BGB§823 persönlich für ihr tun haften. Man könnte also auf den Gedanken kommen, dass hier versucht wird, sich aus der Verantwortung zu stehlen, was allerdings das Wissen der Bediensteten um die wahren Hintergründe voraussetzt.

Sie werden sich fragen: Wo steht denn geschrieben, dass eine Unterschrift und damit die Verantwortung des Unterzeichners dringend erforderlich ist? Schauen wir dazu einmal ins BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als hochrangiges Recht, hier ist zu lesen:

§ 126
Schriftform

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Die Frage, ob Schriftform vorgeschrieben ist, stellt sich nicht mehr, sobald man ein Schriftstück in Händen hält. Auch bezüglich eines Schriftstückes in elektronischer Form schreibt das BGB eine qualifizierte elektronische Signatur vor:
§ 126a
Elektronische Form

(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.

Wird den hier dargestellten gesetzlichen Vorschriften nicht Genüge getan, hat man es mit einem Formmangel zu tun, der Nichtigkeit zur Folge hat, auch hier spricht das BGB eine deutliche Sprache:
§ 125
Nichtigkeit wegen Formmangels

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

Im VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) findet man hierzu in §37 Abs.3 folgendes:

(2) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.

Durch den Abs.5 desselben Gesetzes entzieht sich der Absender seiner persönlichen Verantwortung, hier heißt es nämlich:

(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

Somit kollidiert Abs.5 des VwVfG mit dem BGB, das jedoch ranghöheres Recht darstellt. Es sei jedem empfohlen, amtliche Schreiben oder Steuerbescheide und sonstige Zahlungsaufforderungen sich vom zuständigen Amtsleiter unterschreiben zu lassen, um evtl. spätere Ansprüche geltend machen zu können, notfalls durch einen Antrag, der an die ausstellende Behörde zu richten ist. Es könnte durchaus sein, dass die Klagen beim ICC erfolgreich sein werden.

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Lebensversicherer stoppen Auszahlungen

Lebensversicherer stoppen Auszahlungen

Durch ein neues Gesetz dürfen Lebensversicherer bestimmte Reserven nicht auszahlen. Nach Informationen unserer Redaktion sind davon entgegen erster Erwartungen auch große Versicherer betroffen.

Zahlreiche Lebensversicherer müssen ihre Auszahlungen teilweise stoppen. Durch ein neues Gesetz sind die Unternehmen gezwungen, bestimmte Reserven nicht an ausscheidende Kunden auszuzahlen, wenn dadurch Zinsgarantien für die übrigen Kunden gefährdet würden.

Im Vorfeld hatten Experten erwartet, dass nur einige finanzschwächere Versicherer unter diese Schutzregel fallen. Nach Informationen der WirtschaftsWoche greift die Regel nun aber branchenweit und betrifft auch große Versicherer. So dürfen die Lebensversicherer R+V, AachenMünchener, Generali, Debeka, Cosmos, Ergo, Axa und Bayern-Versicherung keine von der Neuregelung betroffenen Reserven mehr ausschütten. Nur im Voraus zugesagte Beteiligungen fließen in Einzelfällen weiter an die Kunden. Allein diese Anbieter stehen für knapp ein Drittel der in Deutschland versicherten Summe.

Ausscheidenden Kunden entgehen damit im Vergleich zu früher vier- bis fünfstellige Summen. Andere Lebensversicherer, wie etwa Branchenprimus Allianz, konnten oder wollten auf Anfrage der WirtschaftsWoche den Ausschüttungsstopp weder dementieren noch bestätigen.

Ursache des Problems sind die niedrigen Zinsen auf sichere Anlagen, die es Versicherern immer schwerer machen, die den Kunden zugesagten Garantien zu finanzieren. „Vor allem für die Lebensversicherer ist die Lage schwierig“, sagte die Chefin der Aufsichtsbehörde BaFin, Elke König.

Seit August gilt in der Bundesrepublik das Lebensversicherungsreformgesetz. Es beendet einen jahrelangen Streit um die Beteiligung ausscheidender Kunden an nicht realisierten Kursgewinnen bei Anleihen, den sogenannten Bewertungsreserven. Ende 2013 machten diese Reserven 57,8 Milliarden Euro aus; mittlerweile sind sie noch deutlich größer, weil die Kurse alter, höher verzinster Anleihen durch den Zinsverfall gestiegen sind.

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Der IGH in Den Haag bestätigt die Staatssimulation Bundesrepublik Deutschland etc

Der IGH in Den Haag bestätigt die Staatssimulation Bundesrepublik Deutschland

Urteil Internationaler Gerichtshof 2012 02 03
Urteil IGH 2012 02 03

Die BRD ist Rechtsnachfolgerin des 3. Reichs

Rechtsstellung von “BRD”-“Richtern” und “BRD”- “Gerichten”
Weiterhin folgt aus dem Fehlen der Staatlichkeit der “BRD”, daß es im “BRD”-System logischerweise keine gesetzlichen Richter und keine Staatsgerichte gibt.
Sämtliche Gerichte im “BRD”-System sind deshalb “BRD”-Unterfirmen, beziehungsweise private Schiedsgerichte. Man könnte sie auch als Ausnahme- oder Sondergerichte, beziehungsweise als Standgerichte bezeichnen.
Dies haben die westlichen Besatzungsmächte bereits im Jahre 1950 ermöglicht, indem sie den §15 des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgehoben haben, worin es hieß,
Zitat:
“Alle Gerichte sind Staatsgerichte.”
(Nebenbei bemerkt wird dieser Satz zu Verschleierungszwecken in Gesetzessammlungen der BRD-GmbH nicht mehr zitiert. Es wird lediglich noch erwähnt, daß der §15 “weggefallen” sei).
Dabei hat man allerdings einige gesetzliche Regelungen wohl “vergessen” aufzuheben, nämlich den Grundgesetzartikel 101, der immer noch heißt:
Zitat
(1) “Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.”
(2) “Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Nun können Sie einmal einem “Richter” im “BRD”-System das Angebot machen, daß Sie sich seinem Recht unterwerfen, sofern er Ihnen im Gegenzug schriftlich eidesstattlich oder besser mit Eid versichert, daß er der für Sie zuständige, gesetzliche, staatliche Richter ist. Sollte doch kein Problem sein, oder?
Eine solche eidesstattliche Versicherung wird Ihnen ein “BRD”-Richter im Leben nicht geben, weil er sich Ihnen damit rechtlich ausliefert, da ja die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung, geschweige denn eines Eides, eine schwere Straftat darstellt, die selbst nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma “BRD” mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu bestrafen ist.
Da der “BRD”-Richter Ihnen diese eidesstattliche Versicherung nicht unterschreibt, können Sie ihn ablehnen. Das können Sie mit sämtlichen Richtern machen, und sofern die Bediensteten der Firma “BRD” sich an ihre eigenen Regeln halten, können Sie das durch alle Instanzen machen, und Sie sind hierdurch rechtlich praktisch nicht mehr greifbar.
Da die “Richter” im “BRD”-System die Rechtslage kennen, wissen sie auch, daß sie wegen “Täuschung im Rechtsverkehr” haftbar zu machen sind, wenn sie sich als “Richter” bezeichnen. Aber auch wegen der von Ihnen ausgesprochenen Zwangsmaßnahmen sind sie persönlich haftbar zu machen, sofern sie diese im Zusammenhang mit dem Tatbestand “Täuschung im Rechtsverkehr” verfügen.
Aus diesem Grunde tragen seit 1990 keine Schriftstücke, welche “BRD”-“Gerichte” verlassen, eine richterliche Unterschrift, da die Richter als Juristen natürlich genau wissen, daß sie für ihr Tun rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Damit sind die Haftbefehle, Beschlüsse und Urteile jedoch nur Entwürfe, beziehungsweise Scheindokumente, und selbst nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma “BRD” rechtsungültig.
Die Rechtsungültigkeit dieser Papiere selbst nach “BRD”-Recht ergibt sich aus dem § 126 BGB und den §§315 und 317 der ZPO (für zivilrechtliche gerichtliche Dokumente), dem§275 StPO für Strafurteile und dem § 34 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) für sonstige öffentliche Gerichtsurteile.
Dennoch werden die Inhalte dieser rechtsungültigen Schriftstücke von mutigen “Gerichtsvollziehern” und hierzu mißbrauchten “BRD”-“Polizisten” und “Justizvollzugsangestellen” gelegentlich noch durchgesetzt, womit sich diese Herrschaften vor richtigen Gerichten strafbar machen.
Eine weitere Kuriosität ist die Tatsache, daß in “BRD”-Gerichtsurteilen die “Richter” bezeichnet werden mit der Floskel “Richter am Amtsgericht”. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine geographische Bezeichnung, weshalb steht nicht “Richter des Amtsgerichtes”? Weil es keine Amtsgerichte mit Richtern gibt!
In der Regel findet sich unter Gerichtsbeschlüssen auch die Angabe “Mustermann, Max als Urkundsbeamter”. Die Formulierung „handelnd als“ besagt juristisch eindeutig, daß die- oder derjenige die Funktion nicht tatsächlich innehat. Dann müßte dort zwingend stehen, daß die- oder derjenige auch tatsächlich der Urkundsbeamte ist. Mustermann, Max spielt also offensichtlich nur einen Urkundsbeamten, er ist es jedoch nicht!!
Man kann also auch in dieser Hinsicht nicht behaupten, daß man betrogen wird. Man muß nur genau lesen, und die deutsche Sprache erweist sich einmal mehr als sehr präzise!
In einer ähnlichen Weise ist die Floskel “Im Namen des Volkes” zu interpretieren. Früher hieß es “Im Namen des Deutschen Volkes” – hierdurch wurde klar gestellt, daß das Staatsvolk des Deutschen Reiches gemeint war.
Da die “BRD” kein Staat ist und kein Staatsvolk hat, heißt es heute eben nur noch “Im Namen des Volkes”. Kein Mensch kann nun sagen, um welches Volk es sich dabei handeln soll, um das chinesische, das portugiesische, oder gar um ein Bienenvolk in den Anden, wer soll das wissen??
Darüber hinaus gibt es im Rechtssystem der Firma “BRD” eine weitere Kuriosität:
In vielen “Gerichts”-“Verfahren” wird nämlich ein Anwaltszwang postuliert.
Dies ist jedoch absolut unstatthaft, insbesondere nach der Allgemeinen Erklärung derMenschenrechte Artikel 6:
Zitat
“Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.”
Diese Aussage ist in Verbindung mit dem Artikel 25 des Grundgesetzes zu interpretieren in dem es heißt:
Zitat
Artikel 25 “GG”:
“Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets.”
Der durch die “BRD”-Justitz behauptete Anwaltszwang ist ein direkter Verstoß gegen Art. 6 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Die BRD aber hat für die Menschenrechte und deren Einhaltung unterschrieben.
Man kann es nicht oft genug wiederholen:
“BRD”-Gerichtsurteile sind selbst nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma “BRD” rechtsungültig !!
Nicht ohne Grund liegen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag 170.000 Strafanträge gegen Bedienstete der “BRD”-GmbH vor (Stand 06/12).
Gegenwärtig bestehen 9 Aktenzeichen beim IStGH gegen Bedienstete des “BRD”-Systems (Stand 06/12). Die meisten der dort vorliegenden Strafanträge werden gegenwärtig nicht bearbeitet, sie werden inhaltlich den bereits bestehenden Aktenzeichen zugeordnet, bis eine Grundsatzentscheidung in den neun Fällen getroffen ist.
Hierzu muß man wissen, daß ein Aktenzeichen dort erst vergeben wird, wenn ein Chefankläger den Strafantrag geprüft, und einem Gremium aus drei Richtern vorgelegt hat.
Erst wenn alle genannten Beteiligten eine rechtliche Verfolgung für erforderlich halten, und anerkennen, daß die gültige Rechtslage eine Strafverfolgung verlangt, wird beim IStGH in Den Haag ein Aktenzeichen überhaupt erst vergeben.
Die Existenz dieser neun Aktenzeichen belegt, daß die Richter beim IStGH die Rechtslage offenbar genau so beurteilen wie der Verfasser dieser Abhandlung.
Zum Abschluss
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 der Menschenrechtskonvention in der BRD festgestellt.
Dieses Urteil des EGMR Art. 36 Menschenrechtskonvention besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.
Die Bundesrepublik Deutschland hat zugegeben, daß Staatsaufbaumängel vorliegen.
Zum Thema Menschenrechte äußerte sich der ehemalige Botschafter Singapurs und brillanter Intellektueller Asiens, Professor Kishore Mahbubani im Spiegel 21/2008 Seite 62 wie folgt:
“die BRD – nicht Deutschland – hat all ihre moralische Glaubwürdigkeit verloren und sollte andere nicht über Menschenrechte belehren.”
In weiteren Ausführungen konnte der ansonsten im diplomatischen Umgang geübte Politiker dann nicht einmal mehr an sich halten und äußerte sich aufgebracht:
“BRD-ler, wenn es um Menschenrechte geht, dann müsst ihr das Maul halten!”
Dies wollen wir unkommentiert so stehen lassen.
Abschließend ist jedoch noch anzumerken, daß in einem künftigen Rechtsstaat auch Gerichte, Richter, Staatsanwälte und sonstige Mitarbeiter des Justizwesens selbstverständlich gebraucht werden. Diese Menschen leisten bereits heute eine wichtige Arbeit, weshalb es völlig falsch wäre, auf diese Menschen mit dem Finger zu weisen oder irgendwelche Schuldzuweisungen zu machen. Diese Menschen werden nur oft genug mißbraucht. Es zeigt, wie verantwortungslos die “BRD”-Oberen auch mit den Menschen dieser Berufsgruppen umgehen, indem sie diese Menschen ohne die vorherige Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen auf die Menschheit loslassen.

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