Archiv der Kategorie: Allgemein

Musterbrief Fairparken Parkplatzabzocke

Musterschreiben an Fairparken etc. in der Parkplatzabzocke

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am … Post aus Ihrem Haus erhalten und wende mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Verantwortlicher für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Ich habe im Hinblick auf jüngste Veröffentlichungen zu sorglosem Umgang mit Kundendaten (vgl. die Angelegenheit Facebook & Cambridge Analytica) Anlass, Sie um Zugang zu meinen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu ersuchen.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie meine Anfrage binnen Monatsfrist zu beantworten haben, Art. 12 Abs. 3 DS-GVO. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werde ich sie mit einer Beschwerde an Ihren Landesdatenschutzbeauftragten weiterreichen.

Insbesondere bitte ich mich zu folgenden Sachverhalten zu unterweisen:

Bitte stellen Sie mir eine Kopie meiner persönlichen Daten zur Verfügung, die Sie haben oder verarbeiten.
Bitte teilen Sie mir darüber hinaus mit, welche Daten genau Sie von mir haben, aus welchen Quellen diese stammen, insbesondere so Sie zusätzlich personenbezogene Daten über mich aus anderen Quelle als mir selbst erheben, mich über diese vollständig zu informieren, Art. 14 DS-GVO.

Ob Sie meine persönlichen Daten auf externen Speichergeräten, CD, DVD etc. oder anderen Medien gesichert haben, wo sie gespeichert sind und wie diese gesichert sind, ob diese sich in Datenbanken befinden und, wenn ja, in welchen, in welchen Kategorien Sie meine persönlichen Daten verarbeiten, wie lange Sie diese speichern und in welchem Turnus welche Kategorie
personenbezogener Daten zur Löschung vorgesehen ist.

Bitte unterrichten Sie mich darüber, in welchen Ländern meine persönlichen Daten gespeichert sind oder von wo aus Sie darauf zugreifen können.

Sofern Sie Cloud Dienste nutzen, in denen meine Daten gespeichert sein könnten, teilen Sie mir umgehend mit, in welchen Ländern sich die Server befinden und wo meine Daten in den letzten 12 Monaten gespeichert waren.

Bitte teilen Sie mir mit, inwiefern Sie in den vergangenen 12 Monaten meine Daten erhoben, gespeichert, verändert, übermittelt oder in sonstiger Weise genutzt haben.

Bitte übersenden Sie mir eine Liste aller Dritten an, denen Sie meine persönlichen Daten übermittelt haben oder, können Sie diese nicht mit Sicherheit identifizieren, übermittelt haben könnten. Erläutern Sie hierbei die Rechtsgrundlage, welche Sie ermächtigt, meine persönlichen Daten Dritten zu übermitteln und diese so in den Stand zu versetzen, meine persönlichen Daten zu erheben, zu speichern oder an weitere Externe zu übermitteln.

Bitte informieren Sie mich, ob Sie sub. 1. – 5. auf der Grundlage geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) i.S.d. Art. 32 DS-GVO veranlasst haben oder veranlassen werden, und überlassen mir bitte eine Kopie Ihrer diesbezüglichen Dokumentation.

Wenn Sie Entscheidungen über mich treffen, die auf einer automatisierten Verarbeitung i.S.d Art. 22 DS-GVO einschließlich Profilerstellung beruhen, erörtern Sie mir bitte den Entscheidungsprozess und die Algorithmen solcher automatisierter Entscheidungen sowie das Ergebnis und die Folgen derartiger Verarbeitungsprozesse einschließlich gewonnenen Erkenntnisse.

Bitte informieren Sie mich über die Maßnahmen, die Sie ergriffen haben, um meine persönlichen Daten vor Verlust oder Diebstahl zu schützen. Schließlich ist für mich von Interesse, inwiefern meine persönlichen Daten in den letzten 12 Monaten versehentlich oder aufgrund einer Datenschutzverletzung von Ihrem Unternehmen veröffentlicht wurden und, falls ja, berichten Sie mir bitte detailliert über das konkrete Vorkommnis, insbesondere Datum und Uhrzeit des Verstoßes und wann Sie dieses genau entdeckt haben, wer für den Verstoß verantwortlich ist.

Welche meiner persönlichen Daten konkret betroffen waren-

Inwiefern mir ein materieller oder immaterieller Schaden infolge des Verstoßes entstanden ist oder noch droht.

Welche Maßnahmen Sie bereits getroffen haben oder zu treffen gedenken, um künftig eine rechtswidrige Offenlegung meiner persönlichen Daten auszuschließen.

Sofern Sie es nicht wissen, aber auch nicht ausschließen können, ob ein solcher Verstoß stattgefunden hat, erläutern Sie mir bitte, welche Maßnahmen Sie unter Verwendung welcher TOM ergriffen haben, einen unbefugten Zugriff auf meine Daten auszuschließen oder zu mildern, ob Sie über eine Technologie verfügen, mit der Sie mit hinreichender Sicherheit wissen können, ob meine persönlichen Daten offengelegt wurden (IDS, Firewall, ISÆN, sonstige Securitytools) und ob Sie ein System zur Datensparsamkeit und –minimierung installiert haben, meine persönlichen Daten ggf. verschlüsseln, anonymisieren oder pseudonymisieren.

Welche Maßnahmen Sie in Bezug auf Mitarbeiter oder externe Vertragspartner in Ihrem Haus ergriffen haben, um auszuschließen, dass diese personenbezogene Daten für Zwecke außerhalb Ihres Unternehmens auf externen Geräten speichern und/oder diese per E-Mail, mobile Messenger oder auf andere Weise weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen
DEME

Fairparken Frist ist abgelaufen

Behörden wurden heute informiert

Wir haben mit Fristablauf zum 15. Januar 2020 die Straßenverkehrsämter darüber informiert, dass diese keinerlei Adressen mehr an die Betreiber der Parkplätze, wie u.a. Fairparken, herauszugeben haben. Somit ist unser Vorhaben, diesen Parkplatzwächtern die Existenzgrundlage zu entziehen, ins Rollen gekommen.

Auf eine Stellungnahme seitens Fairparken (Einschreiben) haben wir bislang vergeblich gewartet.

Eine Halterabfrage darf in der Bundesrepublik Deutschland nur durch die Polizei oder das zuständige Straßenverkehrsamt erfolgen (§ 36 StVG). Grundsätzlich ist somit die Halterabfrage für Privatpersonen, Rechtsanwälte oder Firmen (egal aus welchen Gründen) nicht möglich, selbst für das jeweilige Straßenverkehrsamt bzw. der Polizei nur mit Genehmigung.

Nach den uns vorliegenden Unterlagen ist die GmbH Fairparken keine Verwaltungsbehörde gem. § 26 Abs. 1 StVG. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 24, 24 a bzw. 24 c StVG, sondern um reines Vertragsrecht. Demnach steht Fairparken eine Auskunft mit Hilfe der deutschen Straßenverkehrsämter nach unserem Kenntnisstand nicht zu.

Sofern die Straßenverkehrsämter Adressen der sog. Falschparker heraus gibt, sehen wir hier eine eklatante Verletzung gegen den Datenschutz. Ein Mißbrauch dieser Adressen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Straßenverkehrsämter werden dem Anschein nach als Erfüllungsgehilfe von den Firmen mißbraucht. Wir unterstellen diesen, über diesen Weg an Adressdaten von PKW Fahrern bzw. PKW Haltern zu gelangen, um hieraus womöglich kommerziellen Mißbrauch betreiben zu können. Zumindest kann dies nicht ausgeschlossen werden.

Über die EU – Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) herrscht jedoch ein verbindliches Datenschutzrecht für alle. Gestärkt werden sollen durch die europäische Datenschutzverordnung vor allem die Verbraucherrechte. Datenverarbeitende Stellen müssen mit strengeren Regulierungen rechnen, dazu gehören selbstverständlich auch die Straßenverkehrsämter.

Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft. Ab dem 25. Mai 2018 sind die hierin enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz verbindlich in den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden – auch ohne die separate Übertragung in nationales Recht.

Ein Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung kann das betreffende Unternehmen bis zu 20 Millionen Euro Geldbuße kosten – oder bis zu 4 % dessen weltweiter Umsätze, je nachdem, welcher Wert am Ende höher ausfällt.

Wie die Reaktion der Länder ausfallen, werden wir hier in Kürze posten. Auch die Straßenverkehrsämter werden nach und nach über diesen Mißstand informiert.

Schreiben in Papierform sind grundsätzlich zu unterschreiben

Bei einer Unterschrift ist der Name der/des abschließend
Zeichnenden lesbar unter die Unterschrift zu setzen.

Es unterschreibt die/der Zeichnungsberechtigte. Bei zu unterschreibenden
Reinschriften soll in der Regel kein Dienstsiegel angebracht werden.

(2)

An die Stelle der Unterschrift kann die Beglaubigung treten. Dies gilt nicht bei

– Schreiben, bei denen nach Art oder Inhalt eine Unterschrift geboten ist;

– Urkunden, Verträgen und sonstigen Schreiben, die zu
ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Unterschrift bedürfen;

– Schreiben auf Grund des Geschäftsgangsvermerks „zU”.

Beglaubigt wird, indem der Name derer/dessen, die/der die Verfügung
abschließend gezeichnet hat, unter das Schreiben gesetzt und hinzugefügt wird:

Beglaubigt

Unterschrift

Anstelle des Wortes „Beglaubigt“ ist das Wort „Bestätigt“ zu verwenden.

Quelle : Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO) – Punkt 3.4.5

No tags for this post.

Private Sicherheiten

Hier erhalten interessierte Leute Tipps und Tricks für die private Sicherheit zu den Themen Geld verdienen im Internet sowie sichere Wertanlagen bezüglich Edelmetalle wie Gold oder Silber.

No tags for this post.