Archiv der Kategorie: Die Deutschland Lüge

ARD MOMA Dunja Hayali gibt FAKE news zu.

Auch wenn es vermeintlich sarkastisch interpretiert werden soll, endlich sagt Dunja Hayali im MOMA ARD – ZDF Frühstücksfernsehen mal die Wahrheit.

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„Ist `ne Fake Torte, das passt zu uns.“

Wir kennen dies von diversen Politik Darstellern, die, aufgrund solcher Aussagen ihr Gewissen erleichtern möchten bzw. später auch sagen können, habe ich doch gesagt, dass dies FAKE ist.

Dunja Hayali auf der AFD DEMO in Erfurt – Stimmen 2016:

Richterin rastest völlig aus auf die Frage ihrer Legimitation

Auf die Frage nach der Legimitation sowie der Frage hinsichtlich der Eigenschaft des Gerichtes rastet die Richterin völlig aus und verweist die Leute des Gerichtssaales. Das sind die typischen Verhaltensmerkmale der Richter und der soganennaten Amtspersonen. Sofern unangenehme Fragen gestellt werden, wird, wie üblich, nicht mehr geantwortet. Oftmals sind es heutzutage nicht einmal mehr Richter, welche derartige Verhandlungen führen, sondern Rechtspfleger. Dieser Zustand ist eine absolute Katastrophe und verstößt in jedem Fall gegen Artikel 101, Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Es findet keine konstruktive Verhandlung mehr statt. Die Frage nach dem Richter und dessen Dienstausweis ist nach alledem mehr als berechtigt. So „vorbildlich“ in ihrer Funktion einer Richerin sollte man dann schon sein, wenn es eng wird, natürlich im Sinne des sog. Staates der BRiD. Immer mehr Verhandlung enden auf genau dieser Art und Weise. Jetzt ist es also soweiut, daß sich die sog. Richter nicht einmal mehr an ihre eigene, höchte AGB halten, dem Grundgesetz. Dies ist leider kein Einzelfall, sondern mittlerweile Realität. Leider gibt es nicht allzu viele Videos dieses Formats, da ja Aufnahmen im Gerichtssaal aus gutem Grund verboten sind, wie man sieht. Die deutschen „Behörden“ haben dieses Video auf youtube sperren lassen, aus gutem Grund. Meinungsfreiheit und Wahrheiten passen nunmal nicht in das Bild der political correctness. Der neue US Präsident Donald Trump macht sicherlich nicht alles richtig, das kann er auch nicht aber er macht einen Anfang und geht mit der manipulierten Presse hart ins Gericht. Wir begrüßen das und hoffen, dass Herr Trup noch den einen oder anderen Meilenstein setzen wird. Im Übrigen stehen wir mit Herrn Trump hinsichtlich der Souveränität der BRiD und den Gesetzgebungen, wie bspw. der AO77 oder des EStG von 1934 in Korrespondenz. Wir sind gespannt, welche Maßnahmen hier gegenüber der BRiD in Kürze ergriffen werden.

Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes 2012 bzgl. des Wahlgesetzes

Am 25. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht das Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig und damit für nichtig befunden.
Damit steht fest, daß unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes seit 1956 noch nie der verfassungsmäßige Gesetzgeber am Werk war.

Der verfassungswidrig gewählte Bundestag ist somit als verfassungswidriges BRD Organ nicht befugt, einfach ein neues Wahlgesetz oder irgendein anderes Gesetz zu beschließen.
Jedes Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, ist wegen des verfassungswidrigen Zustandekommens dieses Gesetzes selbst verfassungswidrig und damit nichtig.

Steuersachen nach der AO77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze überhaupt vom verfassungsmäßigen Gesetzgeber erlassen wurden.
Es ist umfassend zu überprüfen, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, bzw. ob und welche Schadensersatz- / Rückforderungsansprüche gegen die BRiD geltend zu machen sind.

Aus der Karlsruher Entscheidung folgt, daß jedes Gericht in der BRiD bestehende Verfahren unverzüglich unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen muß.
Dies gilt für sämtliche Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden.

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Eine Zusammenfassung der Lügen und die Bestätigung des Hochverrats

Dutzende Beweise in Wort und Bild, warum die Bundesrepublik in Deutschland kein souveräner Staat ist, ein besetztes Land ist und Gerichte urteilen, wie sie wollen. Ausschnitte u.a. eines Richters im Gerichtssaal, des Vize Kanzlers Sigmar Gabriel, des Finanzministers Wolfgang Schäuble, des Spitzenpolitikers der Linken, Gregor Gysi, des Bayrischen Ministerpräsidenten, Horst Seehofer, Theo Weigel, der da sagt, daß das Deutsche Reich nicht untergegangen sei und daß selbst die Behörden auf Nachfrage von Frontal21 bzgl. der Souveränität keine Antworten geben, etc. Bewußte Manipulation der deutschen Bevölkerung durch Schweigen oder bewußter Falschmeldung der deutschen Medien. Wem gehören denn eigentlich die deutschen Medien? Wem gehört das Geld? Aus welchem Grund gibt es bis heute keinen Friedensvertrag und keine Verfassung für die BRiD? Der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag, wird jedoch als solcher bezeichnet. Bewußte Täuschung. Ist das Hochverrat? Mit welchen Konsequenzen haben diese vermeintlichen Lügner zu rechnen, wenn die kritische Masse erreicht ist? Wie geht es weiter mit der Europa Diktatur, insbesondere mit dem ESM? Viele Frage, auf die es nur eine Antwort gibt: Die Bürger der BRiD und die Exekutive müssen zusammenrücken und die Lügner sowie Hochverräter entlarfen und dies über den Mainstream endlich veröffentlichen! Wir stehen kurz vor einer Revolution 2016! Bereitet Euch darauf vor.

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verletzung des Art. 6 und 13 MRK festgestellt.

Zum Verfahren EGMR 75529/01 SÜRMELI / GERMANY: hat der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte die Verletzung des Art. 6 und 13 MRK festgestellt.

Selim Sürmeli:
Präsident des Zentralrats Europäischer Bürger www.zeb-org.de
Präsident der Kommission für die Wirksamkeit der Behörden www.kfdwdb.eu


Der europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verletzung des Art. 6 und 13 MRK festgestellt. Der Schaden beträgt in diesem Verfahren nach 25 Jahren 18.000.000,00 €.

Vielmehr besagt das Urteil des EGMR 75529/01 zu Art. 6 und 13 MRK im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten hart übersetzt bedeutet dies, daß die BRD kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion ist.

Da im laufenden Verfahren die Beschwerde vor dem EGMR eingereicht wurde, weil Menschenrechtsverletzungen wegen der Verfahrensdauer vorlagen, konnten die anderen Verstöße gegen die Menschenrechtsverletzungen nicht erhoben werden, weil sie nicht innerstaatlich abgeschlossen waren. Denn die überlange Verfahrensdauer ist nur die Spitze des Eisberges von Menschenrechtsverletzungen. Das Verfahren befand sich damals im 1. Rechtszug bis zum 31.10.2005. Nun ist das OLG-Celle als 2. Instanz zuständig.

Nach Art. 25 GG iVm. Art 41 MRK gilt Völkerrecht vor Bundesrecht. Die Entscheidungen des EGMR müssen umgesetzt werden. Die Richter des OLG-Celle haben daher kein Wahl- oder Umdeutungsrecht das Urteil umzusetzen. Dennoch wird dagegen verstoßen.

Es läßt sich bei Geltung von Fakten, Denkgesetzen, Recht, Gesetz, Verfassung und Völkerrecht nicht bestreiten, daß Gerichtsverfahren ohne ihre Voraussetzung der Zulässigkeit im Namen des Volkes nicht mehr betrieben werden kann.

Die Unabhängigkeit, -so der allgemein fatale Gedanke in der Justiz-, stelle, einen elementaren Grundsatz der Verfassungsordnung dar, der aber niemals als selbstverständlich betrachtet werden könne, wenn sich die Rechtspraxis ändert. Die Anerkennung einer Haftung des Staates für Rechtsprechungsakte könnte diese Unabhängigkeit in Frage stellen. Und gelegentliche Fehlentscheidungen und Fehlgriffe nationaler Behörden können in der Regel daher nicht korrigiert werden, könnten und müßten von den Opfern so hingenommen werden.
Diese Rechtspraxis ist grundrechtswidrig, wie der Europäische Gerichtshof über Amts- und Staatshaftung in EuGH, Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 feststellt und erklärt hat!

Die Rechtsstellung von BRD Richtern und BRD Gerichten

Die Rechtsstellung von BRD Richtern und BRD Gerichten in der Analyse modifiziert:

Abhandlung:

Aus dem Fehlen der Staatlichkeit der „BRD“ folgt, daß es im „BRD“-System logischerweise keine gesetzlichen Richter und keine Staatsgerichte gibt.
Sämtliche Gerichte im „BRD“-System sind deshalb „BRD“-Unterfirmen, beziehungsweise private Schiedsgerichte. Man könnte sie auch als Ausnahme- oder Sondergerichte, beziehungsweise als Standgerichte bezeichnen.
Dies haben die westlichen Besatzungsmächte bereits im Jahre 1950 ermöglicht, indem sie den §15 des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgehoben haben, worin es hieß:

Zitat: „Alle Gerichte sind Staatsgerichte.“

(Nebenher bemerkt wird dieser Satz zu Verschleierungszwecken in Gesetzessammlungen der BRD-GmbH nicht mehr zitiert. Es wird lediglich noch erwähnt, daß der §15 „weggefallen“ sei).

Dabei hat man allerdings einige gesetzliche Regelungen wohl „vergessen“ aufzuheben, nämlich den Grundgesetzartikel 101, der immer noch heißt:

Zitat:

(1) „Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“

(2) „Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Nun können Sie einmal einem „Richter“ im „BRD“-System das Angebot machen, daß Sie sich seinem Recht unterwerfen, sofern er Ihnen im Gegenzug schriftlich eidesstattlich oder besser mit Eid versichert, daß er der für Sie zuständige, gesetzliche, staatliche Richter ist. Sollte doch kein Problem sein, oder?

Eine solche eidesstattliche Versicherung wird Ihnen ein „BRD“-Richter im Leben nicht geben, weil er sich Ihnen damit rechtlich ausliefert, da ja die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung, geschweige denn eines Eides, eine schwere Straftat darstellt, die selbst nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „BRD“ mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu bestrafen ist.

Da der „BRD“-Richter Ihnen diese eidesstattliche Versicherung nicht unterschreibt, können Sie ihn ablehnen. Das können Sie mit sämtlichen Richtern machen, und sofern die Bediensteten der Firma „BRD“ sich an ihre eigenen Regeln halten, können Sie das durch alle Instanzen machen, und Sie sind hierdurch rechtlich praktisch nicht mehr greifbar.

Da die „Richter“ im „BRD“-System die Rechtslage kennen, wissen sie auch, daß sie wegen „Täuschung im Rechtsverkehr“ haftbar zu machen sind, wenn sie sich als „Richter“ bezeichnen. Aber auch wegen der von Ihnen ausgesprochenen Zwangsmaßnahmen sind sie persönlich haftbar zu machen, sofern sie diese im Zusammenhang mit dem Tatbestand „Täuschung im Rechtsverkehr“ verfügen.

Aus diesem Grunde tragen seit 1990 keine Schriftstücke, welche „BRD“-„Gerichte“ verlassen, eine richterliche Unterschrift, da die Richter als Juristen natürlich genau wissen, daß sie für ihr Tun rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Damit sind die Haftbefehle, Beschlüsse und Urteile jedoch nur Entwürfe, beziehungsweise Scheindokumente, und selbst nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „BRD“ rechtsungültig.

Die Rechtsungültigkeit dieser Papiere selbst nach „BRD“-Recht ergibt sich aus dem § 126 BGB und den §§315 und 317 der ZPO (für zivilrechtliche gerichtliche Dokumente), dem §275 StPO für Strafurteile und dem § 34 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) für sonstige öffentliche Gerichtsurteile.

Dennoch werden die Inhalte dieser rechtsungültigen Schriftstücke von mutigen „Gerichtsvollziehern“ und hierzu mißbrauchten „BRD“-„Polizisten“ und „Justizvollzugsangestellen“ gelegentlich noch durchgesetzt, womit sich diese Herrschaften vor richtigen Gerichten strafbar machen.

Eine weitere Kuriosität ist die Tatsache, daß in „BRD“-Gerichtsurteilen die „Richter“ bezeichnet werden mit der Floskel „Richter am Amtsgericht“. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine geographische Bezeichnung, weshalb steht nicht „Richter des Amtsgerichtes“? Weil es keine Amtsgerichte mit Richtern gibt!

In der Regel findet sich unter Gerichtsbeschlüssen auch die Angabe „Mustermann, Max als Urkundsbeamter“. Die Formulierung „handelnd als“ besagt juristisch eindeutig, daß die- oder derjenige die Funktion nicht tatsächlich innehat. Dann müßte dort zwingend stehen, daß die- oder derjenige auch tatsächlich der Urkundsbeamte ist. Mustermann, Max spielt also offensichtlich nur einen Urkundsbeamten, er ist es jedoch nicht!!

Man kann also auch in dieser Hinsicht nicht behaupten, daß man betrogen wird. Man muß nur genau lesen, und die deutsche Sprache erweist sich einmal mehr als sehr präzise!

In einer ähnlichen Weise ist die Floskel „Im Namen des Volkes“ zu interpretieren. Früher hieß es „Im Namen des Deutschen Volkes“ – hierdurch wurde klar gestellt, daß das Staatsvolk des Deutschen Reiches gemeint war.

Da die „BRD“ kein Staat ist und kein Staatsvolk hat, heißt es heute eben nur noch „Im Namen des Volkes“. Kein Mensch kann nun sagen, um welches Volk es sich dabei handeln soll, um das chinesische, das portugiesische, oder gar um ein Bienenvolk in den Anden, wer soll das wissen??

Darüber hinaus gibt es im Rechtssystem der Firma „BRD“ eine weitere Kuriosität:

In vielen „Gerichts“-„Verfahren“ wird nämlich ein Anwaltszwang postuliert.

Dies ist jedoch absolut unstatthaft, insbesondere nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Artikel 6:

Zitat

„Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.“

Diese Aussage ist in Verbindung mit dem Artikel 25 des Grundgesetzes zu interpretieren in dem es heißt:

Zitat

Artikel 25 „GG“:

„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets.“

Der durch die „BRD“-Justitz behauptete Anwaltszwang ist ein direkter Verstoß gegen Art. 6 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Die BRD aber hat für die Menschenrechte und deren Einhaltung unterschrieben.

Man kann es nicht oft genug wiederholen:

„BRD“-Gerichtsurteile sind selbst nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „BRD“ rechtsungültig !!

Nicht ohne Grund liegen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag 170.000 Strafanträge gegen Bedienstete der „BRD“-GmbH vor (Stand 06/12).

Gegenwärtig bestehen 9 Aktenzeichen beim IStGH gegen Bedienstete des „BRD“-Systems (Stand 06/12). Die meisten der dort vorliegenden Strafanträge werden gegenwärtig nicht bearbeitet, sie werden inhaltlich den bereits bestehenden Aktenzeichen zugeordnet, bis eine Grundsatzentscheidung in den neun Fällen getroffen ist.

Hierzu muß man wissen, daß ein Aktenzeichen dort erst vergeben wird, wenn ein Chefankläger den Strafantrag geprüft, und einem Gremium aus drei Richtern vorgelegt hat.

Erst wenn alle genannten Beteiligten eine rechtliche Verfolgung für erforderlich halten, und anerkennen, daß die gültige Rechtslage eine Strafverfolgung verlangt, wird beim IStGH in Den Haag ein Aktenzeichen überhaupt erst vergeben.

Die Existenz dieser neun Aktenzeichen belegt, daß die Richter beim IStGH die Rechtslage offenbar genau so beurteilen wie der Verfasser dieser Abhandlung.

Zum Abschluss

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 der Menschenrechtskonvention in der BRD festgestellt.

Dieses Urteil des EGMR Art. 36 Menschenrechtskonvention besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.

Die Bundesrepublik Deutschland hat zugegeben, daß Staatsaufbaumängel vorliegen.

Zum Thema Menschenrechte äußerte sich der ehemalige Botschafter Singapurs und brillanter Intellektueller Asiens, Professor Kishore Mahbubani im Spiegel 21/2008 Seite 62 wie folgt:

„die BRD – nicht Deutschland – hat all ihre moralische Glaubwürdigkeit verloren und sollte andere nicht über Menschenrechte belehren.“

In weiteren Ausführungen konnte der ansonsten im diplomatischen Umgang geübte Politiker dann nicht einmal mehr an sich halten und äußerte sich aufgebracht:

„BRD-ler, wenn es um Menschenrechte geht, dann müsst ihr das Maul halten!“

Dies wollen wir unkommentiert so stehen lassen.

Abschließend ist jedoch noch anzumerken, daß in einem künftigen Rechtsstaat auch Gerichte, Richter, Staatsanwälte und sonstige Mitarbeiter des Justizwesens selbstverständlich gebraucht werden. Diese Menschen leisten bereits heute eine wichtige Arbeit, weshalb es völlig falsch wäre, auf diese Menschen mit dem Finger zu weisen oder irgendwelche Schuldzuweisungen zu machen. Diese Menschen werden nur oft genug mißbraucht. Es zeigt, wie verantwortungslos die „BRD“-Oberen auch mit den Menschen dieser Berufsgruppen umgehen, indem sie diese Menschen ohne die vorherige Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen auf die Menschheit loslassen.

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Besteht das Deutsche Reich weiterhin fort?

Besteht das Deutsche Reich weiterhin fort?
Laut Bverf GE2, 266(277), 3,288 (319f), 5,85 (126), 6, 309 (336, 363), besitzt anscheinend nach wie vor Rechtsfähigkeit, Verantwortunf für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Siegermächte (BverfGE1, 361, (362f, 367)).
rechtsgrundlagen brd erloschen

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Unverfälschte Zitate einflußreicher Politiker

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