§117VWGO
Argumentationshilfen für eigene Schreiben an Behörden: §117VWGO
Laut Ihrer eigenen Gesetze und Verordnungen der sog. „BRD“ der VWGO (§117 i.V.m. §275 StPO i.V.m. §375ZPO)darf eine Kopie, Ausfertigung sich nicht vom Original unterscheiden, sonst ist …