Beispielschreiben Finanzamt 2

Sehr geehrter Herr!

In Angelegenheit Steuergesetze hatte ich dargelegt, auf Grund welcher Rechtsgrundsätze eine grundgesetzkonforme Steuerfestsetzung nicht erfolgt. Die Fakten können wie folgt zusammengefaßt werden.

1. Das Grundgesetz ist die höchste bundesdeutsche Rechtsordnung.
2. Art. 139 GG bestimmt, daß alliierte Gesetze und von diesen gesetztes Recht auch heute noch gelten.
3. Die gegen das Volk angewandten Steuergesetze stammen aus der NS-Zeit, so z. B. das Einkommensteuergesetz, verkündet am 16.10.1934 und das Gewerbesteuergesetz, verkündet am 01.12.1936. Beide Gesetze wurden vom „Reichskanzler und Führer“ Adolf Hitler unterschrieben und verkündet.
4. Gesetz und Recht, was in der Zeit zwischen 1933 und 1945 verfügt worden ist, ist nicht „verfassungsgemäß“, auch nicht nach den Vorschriften der damals geltenden Weimarer Reichsverfassung (WRV) entstanden. Bereits insoweit erhebt die BRD Steuern ohne gültige, d. h. grundgesetzkonforme Rechtsgrundlage.
5. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Das bedeutet, daß Gesetze, die aus dem Deutschen Reich stammen nicht automatisch in der Bundesrepublik angewendet werden können, sondern nur dann, wenn diese Gesetze nach dem 07.09.1949, Tag an dem die BRD konstituiert worden ist, in einem gesonderten grundgesetzkonformen Gesetzgebungsverfahren vom Bundespräsidenten gegengezeichnet, ausgefertigt und verkündet worden sind. Dies ist weder beim EStG, dem GewStG, der AO, dem KStG, dem UStG etc. geschehen.
6. Damit ein Gesetz aus dem Deutschen Reich, aber nur dann, wenn es dort verfassungsgemäß zustande gekommen ist, in der BRD angewendet werden kann, muß es denjenigen Vorschriften entsprechen / genügen, die das GG seit dem 23.05.1949 bestimmt (Art. 123 Abs. 1 GG).
7. Das GG bestimmt:

a) Grundrechte dürfen grundgesetzlich nicht eingeschränkt werden.
b) Werden Grundrechte – ausnahmsweise als ultima ratio – eingeschränkt, dann muß der von dem Gesetz betroffene Rechtsanwender auf die Einschränkung der Grundrechte hingewiesen werden. Nachzulesen in Art. 19 Abs. 1 GG und für Verordnungen in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG.
c) Erfolgt dieser Hinweis im jeweiligen Gesetz / Verordnung nicht, dann hat das zur Folge, daß das jeweilige Gesetz ungültig ist. Daraus folgt, daß die darauf begründeten Rechtsakte jeder Art zu Lasten des Grundrechtsträgers ungültig sind.
7. Bezogen auf die Steuerforderung der BRD heißt dies, daß die Steuerbescheide, finanzgerichtliche Urteile etc. nichtig sind und die BRD niemals grundgesetzkonform Steuern und Abgaben zu erheben in der Lage gewesen ist. Es gibt danach auch keine gültigen Steuerstrafverfahren etc.
8. Die Finanzverwaltung beantragt häufig die Eröffnung von Insolvenzverfahren.
Der Eingriff durch eine Insolvenz in ein Unternehmen erfordert eine umfassende Einschränkung der Grundrechte. Die Insolvenzordnung zeigt diese Eingriffe nicht an. Die Insolvenzordnung ist ungültig.
9. Auch das Zwangsversteigerungsgesetz ist ungültig.
10. Hinzukommt nun, daß Giralgeld gesetzliches Zahlungsmittel nicht ist. Giralgeld oder auch Buchgeld wird von Banken „geschöpft“, eben ohne, daß es dafür eine gesetzliche Rechtfertigung gibt. Viele Kredite sind damit gar nicht rechtswirksam ausgezahlt worden, andererseits fordern die Kreditgläubiger die Tilgung der Kredit und die Zahlung von Zinsen mit leistungsverbundenem Geld.

Fazit: Die BRD handelt auf rechtlicher Grundlage willkürlich. Sie wendet Gesetz und Recht nach Belieben an und verwirft die allen Bürgern zu garantierenden Grundrechte. Diese sind als unmittelbar geltendes Recht anzuwenden.

Jeder Betroffene kann und hat sich gegen diese Grundrechtsverletzungen zu wehren. Das ist leichter gesagt als getan, ist dies doch auch mit hohen Kosten verbunden. Diese Kosten sind jedoch dann tragbar, wenn sich Gruppen bilden, die gemeinsam – also einen bestimmten Lebenssachverhalt darstellend – diesen der rechtlichen Würdigung zuführen. 10, 20, 100, 1000 Betroffene fordern die deklaratorische Bekanntgabe, daß bestimmte Gesetze ungültig sind, was zur Folge hat, daß die daraus belastenden Rechtsgrundlagen nichtig sind, mit der Folge, daß die Rechtsfolgen rückabgewickelt werden müssen. Auf der Ebene des Steuereinzugs besteht der konkrete Anspruch, daß als Steuern und auch Abgaben eingezogene und eingezahlte Beträge – „Täuschung im Rechtsverkehr“ – an den Geschädigten zurückzuzahlen sind, zuzüglich Zinsen und der Erstattung der Kosten, die entstanden sind, die scheingesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Es entstehen in der Sache:

a) Kosten der rechtlichen Bearbeitung / Vorbereitung
b) Kosten der Vervielfältigung
c) Zustellkosten und sonstige Verwaltungskosten
d) Kosten für die Durchführung von „Verhandlungen“ vor Gerichten und Behörden.

Kosten aus Gerichtsverfahren sind ggf. von der unterliegenden Partei zu ersetzen. Das heißt in der Sache, daß die Kläger zunächst lediglich in Vorlage gehen. Zurzeit arbeiten mehr und mehr Menschen an dem Durchbruch in der Sache. Der Tatbestand der Ungültigkeit der Gesetze wird immer intensiver von Betroffenen Personen beachtet. Andererseits versucht sich das System zu retten. Jedoch auch dort wird offensichtlich, daß Beamte und Richter systemisch mißbraucht worden sind. Nur dann, wenn diese sich berechtigten Forderungen der Grundrechtsträger widersetzen, werden Staatsorgane, Beamte und Richter zu Straftätern. Diese dürfen weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat ausführen, auch dann nicht, wenn dies ihnen befohlen wird.

Übrigens: Mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belastete Personen haben die gleichen Ansprüche, wie sonstig belastete Personen. Vorbereitend weise ich darauf hin, daß die Rentenfestsetzung und die Besteuerung der Renten ebenfalls grundgesetzwidrig zu Lasten des Volkes, der Betroffenen organsiert worden sind.

Interessanter Weise verjähren Ansprüche aus Grundrechtsverletzungen nicht. Es sind konkrete Menschenrechtsverletzungen. Betrachten Sie dass auch unter der Bewertung von Sorgfaltspflichten, die Staatsorgane, Behörden und Gerichte regelmäßig beim Grundrechtsträger erkennen und einfordern. ALLE MACHT, das Volk hat mindestens den gleichen Anspruch auf gewissenhaftes und sorgfältiges Arbeiten auf der Seite der von diesen bestellten „Sachwaltern“.

Wäre es nicht an der Zeit, die Grund- und Menschenrechte einzufordern, auf sie zu pochen und daran zu erinnern, daß nicht der Bürger staatlicher Gewalt zu beweisen verpflichtet ist, daß dessen Anspruch Unrecht ist; sondern ganz im Gegenteil der Staat dem Bürger gegenüber die Verpflichtung hat zu beweisen, daß der an den Bürger gestellte Anspruch mit (gültigem) Gesetz und Recht in Einklang steht.

Es gibt kein Recht im Unrecht. Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht.