Ein Berufskraftfahrer sollte wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten werden. Dieser war damit aber nicht so ganz einverstanden.
Der Betroffene berief sich darauf, kein Angehöriger der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu sein, was ja den Tatsachen entspricht, da die Fakten beweisen: die Bundesrepublik Deutschland ist seit Oktober des Jahres 1990 nicht mehr als Land existent.
Ebenfalls bewiesen: Die Bundesrepublik Deutschland war nie ein Staat. Darum existiert auch folgerichtig keine Staatsgründungsurkunde.
Wie also sollen für jemanden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten, wenn es gar keine Bundesrepublik Deutschland gibt?!
Er argumentierte zusätzlich damit, die UN-Resolution 56/83 aus dem Jahre 2002 und andere völkerrechtliche Regelungen in Anspruch zu nehmen.
Das Gericht in der südthüringischen Kreisstadt erkannte die vom Kläger vorgebrachten Gründe an und stellte das Verfahren ein.
Der Busfahrer hatte diesen juristischen Streit ohne Rechtsanwalt unter Mithilfe eines Freundes erfolgreich bestritten.