Staatsangehörigkeiten beantragen bei der Ausländerbehörde. Anträge sind herunterzuladen beim Bundesverwaltungsamt. Gemäß Art. 116, Abs. 1 GG darf sich jeder Mensch in der BRD darauf berufen. Wichtig: vor 1913 beantragen, da man Gefahr läuft, eine Staatsangehörigkeit zum 3. Reich zu bekommen. Geburtsurkunde und Meldebescheinigung nicht vergessen! Bei 3.8 ein Kreuz machen, erworben durch Abstammung §4 Abs. 1 Rustag, Stand 1913. Weitere Staatsangehörigkeit: Bspw. „Preussen“, seit Geburt. Bei Schwierigkeiten: Die Kirchen besitzen diese Unterlagen (kanonisches Recht). Auf gar keinen Fall eine Postleitzahl in den Antrag schreiben (Geburtsort, Kreis, und bspw. BUNDESLAND „Preussen“, „Bayern“, „Thüringen“ etc.). Den Antrag mit dem Reisepass beantragen, keinesfalls mit dem Personalausweis. Bei Schwierigkeiten bestehen Sie auf eine justiziablen Erklärung unter Nennung der gültigen Gesetze. Das geben die nicht raus, da sie privat in die Verantwortung gezogen werden können (Fachaufsichtsbeschwerde).
Staatsangehörigkeit Anlage V
Staatsangehörigkeitantrag Antrag F
Infoblatt Staatsangehoerigkeit