Ein Verstoss gegen das Zitiergebot ( Art. 19 I 2 GG ) führt zur Nichtigkeit des Gesetzes. Bisheute haben weder der bundesdeutsche Gesetzgeber, noch die deutsche Finanzverwaltung, noch die deutsche Finanzrechtsprechung hier gehandelt, obwohl es …
Ein Verstoss gegen das Zitiergebot ( Art. 19 I 2 GG ) führt zur Nichtigkeit des Gesetzes. Bisheute haben weder der bundesdeutsche Gesetzgeber, noch die deutsche Finanzverwaltung, noch die deutsche Finanzrechtsprechung hier gehandelt, obwohl es …