Staatsangehörigkeiten beantragen bei der Ausländerbehörde. Anträge sind herunterzuladen beim Bundesverwaltungsamt. Gemäß Art. 116, Abs. 1 GG darf sich jeder Mensch in der BRD darauf berufen. Wichtig: vor 1913 beantragen, da man Gefahr läuft, eine Staatsangehörigkeit …