Fragen beim Bundeszentralamt für Steuern

Stellen Sie doch einfach mal ein paar Fragen beim Bundeszentralamt für Steuern.

So wurde unter anderem beim Bundeszentralamt für Steuern nachgefragt. Die Antwort steht noch aus. Sobald diese eintrifft, wird eine Veröffentlichung stattfinden.

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn

Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhalte ein Schreiben von Ihnen, in dem Sie mir eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (AO) zuteilen.
Dazu habe ich folgende Grundsatzfrage:
Ist es möglich, die von Ihnen zugeteile Identifikationsnummer abzulehnen?
Nachdem ich Ihre Webseite aufgesucht habe, stelle ich fest, daß Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 259582878 besitzen.
Kann ich demnach davon ausgehen, daß Sie selbst eine Firma sind?
Nach Recherchen bei der UPIG habe ich einen Datensatz gefunden, der darauf hinweist, daß es sich auch bei Ihnen um eine Firma handeln könnte. Einen Vertrag zwischen Ihnen und mir gibt es derzeitig nicht.
Durch die vielen Beiträge und der vermeintlichen Aufklärung im Internet bin ich wirklich sehr verunsichert, was das Thema Steuern und deren Gesetzgebung sowie Ämter in der Bundesrepublik in Deutschland angeht. Vielleicht helfen Sie mir dabei, dieses mögliche Mißverständnis zu beseitigen.
Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf die gültige Fassung der AO77. Angeblich hat diese Abgabenordnung aus den verschiedensten Gründen keinen Geltungsbereich, der auch in der Ordnung selbst nicht definiert wird. Vielleicht darf ich dies in aller Kürze ausführen.
Angeblich ist die AO eine zitierpflichtige Ordnung im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Hier soll gegen das Zitiergebot verstoßen sollen sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 25.07.2012 die Geltung des Bundeswahlgesetzes für nichtig erklärt. Damit sollen sämtliche Wahlen seit 1956 ebenso ungültig sein wie die aus dieser Zeit stammenden Gesetze, so auch die AO aus 1977. Die Abgabenordnung in der jetzigen Fassung aus 1977 ist ein Ergebnis der Politik. Wie kann eine Ordnung wirksam sein, wenn die Grundlage für die Entstehung nicht vorhanden ist?
Ist es richtig, daß der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) die Bundesrepublik in Deutschland als sog. Staatssimulation erklärt hat?
Aus dem Artikel 120 des GG geht hervor, daß der Bund Aufwendungen für Besatzungskosten zu tragen hat. Kann ich daraus schlußfolgern, daß die Bundesrepublik in Deutschland kein souveräner Staat ist? Dürfen nicht souveräne Staaten zwangsweise Steuer erheben?
Ich habe den Versuch unternommen, die Herleitung über den 2+4 Vetrag zu verstehen. Jedoch ist mir hier u.a. aufgefallen, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 besagt, daß die Herstellung und Einheit Deutschland mit dem GG unvereibar sei (s. Anlage).
In verschiedenen youtube Videos sagt der derzeitige deutsche Vizekanzler auf dem SPD Parteitag in Dortmund: „Ich sage Euch, wir haben gar keine Bundesregierung. Wir haben… Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen nicht Regierungsorganisation in Deutschland. Das ist… das ist das was hier ist“. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=-PX8Jyp7cRk
Wie ist diese Aussage des Vize Kanzlers Gabriel zu deuten bzw. einzuordnen? Nicht Regierungsorganisation bedeutet für mein Verständnis, daß es gar keine Regierung gibt und keine Hoheitlichkeit, auch nicht einer für Ämter und Behörden.
Unter anderem möchte ich den derzeitigen Finanzminister zitieren: „Und wir in Deutschland sind seit dem 08. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen. Und deswegen ist der Versuch…“. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=vyApjTai5qk
Weiterhin zitiere ich Herrn Gregor Gysi in einem Interview mit dem TV Sender Phoenix „Also ich muß Ihnen mal ganz ernsthaft sagen, daß das Besatzungsstatut immer noch gilt. Wir haben nicht das Jahr 1945, wir haben das Jahr 2013. Könnte man das nicht mal aufheben und die Besatzung Deutschlands beenden? Also ich finde, es wird höchste Zeit…“ Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=06bitxbq0Q0
Da grundsätzlich lediglich Beamten das Recht haben, Steuerbescheide zu erlassen, es jedoch anscheinend in der Bundesrepublik in Deutschland keine Beamten mehr gibt, sondern lediglich Menschen mit einem sog. Beamtenstatus, frage ich, ob dies überhaupt erlaubt und hoheitlich ist. Ebenso habe ich festgestellt, daß der § 15 GVG nicht mehr existiert. Bedeutet dies, daß die BRiD u.a. keine Staatsgerichte mehr hat sondern lediglich Privat. bzw. Handelsgerichte mit eingetragenen Firmennummern?
Aufgrund dieser Aussagen stelle ich mir die Frage, in wie weit die Haager Landkriegsordnung zum tragen kommt und ob diese Landkriegsordnung anzuwenden ist? Ebenso frage ich, ob die Shaef Gesetze noch Gültigkeit haben?
Ich wäre Ihnen jedenfalls sehr dankbar, wenn Sie mir dabei helfen könnten, diese doch zunächst auf mich eindrucksvoll wirkenden Argumente zu entkräften oder mir mitzuteilen, daß dem doch so ist und ich es ausschließlich mit Firmen zu tun habe.
Vielleicht wäre es möglich, mir eine Kopie der Gründungsurkunde der Bundesrepublik in Deutschland als Beweisstück zukommen zu lassen, denn diese muß ja vorhanden sein, sofern die Wiedervereinigung in Kraft getreten ist.
Mal ganz unabhängig davon, kritisiere ich, wie mit diesen Steuergeldern umgegangen wird, ob es das Finanzieren von Waffen und Kriegen ist, Auslandseinsätze, die ich nicht unterstützen möchte, das Verschwenden von Steuergeldern in Projekte, die falsch kalkuliert wurden etc. Es gibt anscheinend kein Mitbestimmungsrecht seitens des Bürgers, was mit diesen Geldern tatsächlich passiert.
Ich hoffe nicht, daß Sie mich nun als sog. Reichsbürger sehen, der bin ich in keinster Weise. Muß man heute Angst haben, derlei Fragen zu stellen, ohne daß man auf eine „schwarze Liste“ kommt? Das Spektrum der Medienlandschaft und Schriftstücke in Form von Urteilen bzw. Beschlüssen ist so enorm groß, daß mir erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der AO gekommen sind. Einen Personalausweis habe ich nicht mehr, beantrage allerdings einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG, der, wie recherchiert, mir nicht nur die Vermutung testiert, daß es sich um „MAX MUSTERMANN“ handelt, sondern dies auch bestätigt. Ist dies sinnvoll?
Ihrer Begründung und Ausführung in den jeweils einzelnen Fragen sehe ich gerne entgegen und hinterlasse

freundliche Grüße