Die Rechtsstellung von BRD Richtern und BRD Gerichten in der Analyse modifiziert:
Abhandlung:
Aus dem Fehlen der Staatlichkeit der „BRD“ folgt, daß es im „BRD“-System logischerweise keine gesetzlichen Richter und keine Staatsgerichte gibt.
Sämtliche Gerichte im „BRD“-System sind deshalb „BRD“-Unterfirmen, beziehungsweise private Schiedsgerichte. Man könnte sie auch als Ausnahme- oder Sondergerichte, beziehungsweise als Standgerichte bezeichnen.
Dies haben die westlichen Besatzungsmächte bereits im Jahre 1950 ermöglicht, indem sie den §15 des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgehoben haben, worin es hieß:
Zitat: „Alle Gerichte sind Staatsgerichte.“
(Nebenher bemerkt wird dieser Satz zu Verschleierungszwecken in Gesetzessammlungen der BRD-GmbH nicht mehr zitiert. Es wird lediglich noch erwähnt, daß der §15 „weggefallen“ sei).
Dabei hat man allerdings einige gesetzliche Regelungen wohl „vergessen“ aufzuheben, nämlich den Grundgesetzartikel 101, der immer noch heißt:
Zitat:
(1) „Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“
(2) „Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
Nun können Sie einmal einem „Richter“ im „BRD“-System das Angebot machen, daß Sie sich seinem Recht unterwerfen, sofern er Ihnen im Gegenzug schriftlich eidesstattlich oder besser mit Eid versichert, daß er der für Sie zuständige, gesetzliche, staatliche Richter ist. Sollte doch kein Problem sein, oder?
Eine solche eidesstattliche Versicherung wird Ihnen ein „BRD“-Richter im Leben nicht geben, weil er sich Ihnen damit rechtlich ausliefert, da ja die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung, geschweige denn eines Eides, eine schwere Straftat darstellt, die selbst nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „BRD“ mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu bestrafen ist.
Da der „BRD“-Richter Ihnen diese eidesstattliche Versicherung nicht unterschreibt, können Sie ihn ablehnen. Das können Sie mit sämtlichen Richtern machen, und sofern die Bediensteten der Firma „BRD“ sich an ihre eigenen Regeln halten, können Sie das durch alle Instanzen machen, und Sie sind hierdurch rechtlich praktisch nicht mehr greifbar.
Da die „Richter“ im „BRD“-System die Rechtslage kennen, wissen sie auch, daß sie wegen „Täuschung im Rechtsverkehr“ haftbar zu machen sind, wenn sie sich als „Richter“ bezeichnen. Aber auch wegen der von Ihnen ausgesprochenen Zwangsmaßnahmen sind sie persönlich haftbar zu machen, sofern sie diese im Zusammenhang mit dem Tatbestand „Täuschung im Rechtsverkehr“ verfügen.
Aus diesem Grunde tragen seit 1990 keine Schriftstücke, welche „BRD“-„Gerichte“ verlassen, eine richterliche Unterschrift, da die Richter als Juristen natürlich genau wissen, daß sie für ihr Tun rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Damit sind die Haftbefehle, Beschlüsse und Urteile jedoch nur Entwürfe, beziehungsweise Scheindokumente, und selbst nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „BRD“ rechtsungültig.
Die Rechtsungültigkeit dieser Papiere selbst nach „BRD“-Recht ergibt sich aus dem § 126 BGB und den §§315 und 317 der ZPO (für zivilrechtliche gerichtliche Dokumente), dem §275 StPO für Strafurteile und dem § 34 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) für sonstige öffentliche Gerichtsurteile.
Dennoch werden die Inhalte dieser rechtsungültigen Schriftstücke von mutigen „Gerichtsvollziehern“ und hierzu mißbrauchten „BRD“-„Polizisten“ und „Justizvollzugsangestellen“ gelegentlich noch durchgesetzt, womit sich diese Herrschaften vor richtigen Gerichten strafbar machen.
Eine weitere Kuriosität ist die Tatsache, daß in „BRD“-Gerichtsurteilen die „Richter“ bezeichnet werden mit der Floskel „Richter am Amtsgericht“. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine geographische Bezeichnung, weshalb steht nicht „Richter des Amtsgerichtes“? Weil es keine Amtsgerichte mit Richtern gibt!
In der Regel findet sich unter Gerichtsbeschlüssen auch die Angabe „Mustermann, Max als Urkundsbeamter“. Die Formulierung „handelnd als“ besagt juristisch eindeutig, daß die- oder derjenige die Funktion nicht tatsächlich innehat. Dann müßte dort zwingend stehen, daß die- oder derjenige auch tatsächlich der Urkundsbeamte ist. Mustermann, Max spielt also offensichtlich nur einen Urkundsbeamten, er ist es jedoch nicht!!
Man kann also auch in dieser Hinsicht nicht behaupten, daß man betrogen wird. Man muß nur genau lesen, und die deutsche Sprache erweist sich einmal mehr als sehr präzise!
In einer ähnlichen Weise ist die Floskel „Im Namen des Volkes“ zu interpretieren. Früher hieß es „Im Namen des Deutschen Volkes“ – hierdurch wurde klar gestellt, daß das Staatsvolk des Deutschen Reiches gemeint war.
Da die „BRD“ kein Staat ist und kein Staatsvolk hat, heißt es heute eben nur noch „Im Namen des Volkes“. Kein Mensch kann nun sagen, um welches Volk es sich dabei handeln soll, um das chinesische, das portugiesische, oder gar um ein Bienenvolk in den Anden, wer soll das wissen??
Darüber hinaus gibt es im Rechtssystem der Firma „BRD“ eine weitere Kuriosität:
In vielen „Gerichts“-„Verfahren“ wird nämlich ein Anwaltszwang postuliert.
Dies ist jedoch absolut unstatthaft, insbesondere nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Artikel 6:
Zitat
„Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.“
Diese Aussage ist in Verbindung mit dem Artikel 25 des Grundgesetzes zu interpretieren in dem es heißt:
Zitat
Artikel 25 „GG“:
„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets.“
Der durch die „BRD“-Justitz behauptete Anwaltszwang ist ein direkter Verstoß gegen Art. 6 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Die BRD aber hat für die Menschenrechte und deren Einhaltung unterschrieben.
Man kann es nicht oft genug wiederholen:
„BRD“-Gerichtsurteile sind selbst nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „BRD“ rechtsungültig !!
Nicht ohne Grund liegen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag 170.000 Strafanträge gegen Bedienstete der „BRD“-GmbH vor (Stand 06/12).
Gegenwärtig bestehen 9 Aktenzeichen beim IStGH gegen Bedienstete des „BRD“-Systems (Stand 06/12). Die meisten der dort vorliegenden Strafanträge werden gegenwärtig nicht bearbeitet, sie werden inhaltlich den bereits bestehenden Aktenzeichen zugeordnet, bis eine Grundsatzentscheidung in den neun Fällen getroffen ist.
Hierzu muß man wissen, daß ein Aktenzeichen dort erst vergeben wird, wenn ein Chefankläger den Strafantrag geprüft, und einem Gremium aus drei Richtern vorgelegt hat.
Erst wenn alle genannten Beteiligten eine rechtliche Verfolgung für erforderlich halten, und anerkennen, daß die gültige Rechtslage eine Strafverfolgung verlangt, wird beim IStGH in Den Haag ein Aktenzeichen überhaupt erst vergeben.
Die Existenz dieser neun Aktenzeichen belegt, daß die Richter beim IStGH die Rechtslage offenbar genau so beurteilen wie der Verfasser dieser Abhandlung.
Zum Abschluss
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 der Menschenrechtskonvention in der BRD festgestellt.
Dieses Urteil des EGMR Art. 36 Menschenrechtskonvention besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.
Die Bundesrepublik Deutschland hat zugegeben, daß Staatsaufbaumängel vorliegen.
Zum Thema Menschenrechte äußerte sich der ehemalige Botschafter Singapurs und brillanter Intellektueller Asiens, Professor Kishore Mahbubani im Spiegel 21/2008 Seite 62 wie folgt:
„die BRD – nicht Deutschland – hat all ihre moralische Glaubwürdigkeit verloren und sollte andere nicht über Menschenrechte belehren.“
In weiteren Ausführungen konnte der ansonsten im diplomatischen Umgang geübte Politiker dann nicht einmal mehr an sich halten und äußerte sich aufgebracht:
„BRD-ler, wenn es um Menschenrechte geht, dann müsst ihr das Maul halten!“
Dies wollen wir unkommentiert so stehen lassen.
Abschließend ist jedoch noch anzumerken, daß in einem künftigen Rechtsstaat auch Gerichte, Richter, Staatsanwälte und sonstige Mitarbeiter des Justizwesens selbstverständlich gebraucht werden. Diese Menschen leisten bereits heute eine wichtige Arbeit, weshalb es völlig falsch wäre, auf diese Menschen mit dem Finger zu weisen oder irgendwelche Schuldzuweisungen zu machen. Diese Menschen werden nur oft genug mißbraucht. Es zeigt, wie verantwortungslos die „BRD“-Oberen auch mit den Menschen dieser Berufsgruppen umgehen, indem sie diese Menschen ohne die vorherige Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen auf die Menschheit loslassen.
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