Sämtliche Wahlen sind seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform.
Den Bürgern oder besser formuliert „Insassen“ der BRD scheint es wenig bis gar nicht zu interessieren, von wem sie regiert werden. Da ist natürlich das Aufdecken dieser Tatsachen schon fast unnötig, denn Aufklärung ist anscheinend nicht erwünscht. Auf diesem Blog wird auch weiterhin Aufklärung betrieben. Nachstehend die inhaltliche Information hinsichtlich der unzulässigen Wahlen mit den daraus folgenden Konsequenzen, obgleich die realen Konsequenzen kaum darstellbar und erfaßt werden können.
Das Bundesverfassungsgericht hat in höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Aktenzeichen 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 geurteilt, daß jegliche Wahlen seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform vom verfassungsgemäßen Gesetzgeber durchgeführt wurden. Bereits am 03.07.2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht unter Aktenzeichen 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07 das bisherige Wahlverfahren für „widersinnig“, „willkürlich“ und daher „verfassungswidrig“.
Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes missachtet, bis zum 30. Juni 2011 ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz zu schaffen.
Auf Grund dieser Tatsache wird die Durchführung der Bundestagswahl am 22.09.2013 gemäß §143 BGB als angefochten erklärt. Nach § 142 BGB ist diese gesamte Wahl sowie alle bis zum 07. Mai 1956 zurückliegenden Wahlen einschließlich der Durchführung als von Anfang an ungültig und nichtig. Auf den sich durch die hier erklärte Anfechtung ergebenden Suspensiveffekt wird explizit verwiesen.
Die Bundesregierung, das Parlament etc. sind auf Grundlage der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht befähigt und auch nicht berechtigt, ein neues Wahlgesetz zu schaffen. Dieses Recht steht ausschließlich dem verfassungsgemäßen Gesetzgeber, dem Souverän, zu. Der Souverän ist nach Staatsrecht das Volk. Keine Vertreter von Parteien etc. haben das Recht, den verfassungsgemäßen Gesetzgeber zu ersetzen.
Alle nach 1956 gewählten Bundestage und Bundesregierungen sind und waren nicht legitimiert und alle sich daraus ergebenden Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. sind ebenso ungültig und nichtig, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war, Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat und hatte auch nie eine Befugnis um einen verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist.
„Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist.“…. (BVerfGE 55, 100)
Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam. BVerfG – 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951
Eine Neufassung zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage ist unmöglich, da der derzeitige Gesetzgeber nicht legitimiert ist.
Das vermeintliche Problem bei dieser ganzen Angelegenheit ist, dass das Grundgesetz einen fehlenden Geltungsbereich hat und anscheinend überhaupt nicht anzuwenden ist.
Damit holen sich diese sog. „Regierenden“ ihre Legitimation. Dies könnte der Grund sein, dass sich diese diktaturähnlichen Zustände unentwegt fortsetzen. Jedoch alles hat seine Zeit und auch ein Ende. Wir stehen am Anfang einer Revolution; einige bekommen es mit – die meisten verschlafen es und werden erst dann wach, wenn es unmittelbat soweit ist.
Wir haben Handelsrecht (kantonisches Recht) und sollten auch danach handeln. Nur: wie werden wir in Deutschland diese Politiker- und Bank Parasiten wieder los? Letztlich kann dies nur aus dem Volk kommen, das sich eine eigene Verfassung geben und den Staat wieder zu einer Souveränität verhelfen kann. Wenn auch das GG keinen Geltungsbereich hat, steht zumindest im Art 146 GG „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Die DDR wurde gestützt und die BRD sollte so schnell wie möglich mit all ihren Funktionären, Lügnern und Manipulatoren ebenso gestürzt werden. Die Flucht in die EU hinein ist kein Ausweg, sondern macht die ganze Angelegenheit, wegen der komplexen Rückabwicklung, noch komplizierter. Der Krieg in der EU ist ja längst da. Deutschland ist vom Hochlohnland von vor 20 Jahren zum Billiglohnland geworden und drückt, aufgrund der extrem niedrigen Lohnkosten, sämtliche sog. europäischen Partner bzgl. des Exports schichtweg an die Wand. Frankreich hat sich genau an die Verträge gehalten; die BRD natürlich nicht und aus diesem Grund wird es auch nicht mehr allzu lange dauern, bis die anderen EU Länder den Austritt – oder besser „Rauswurf“ Deutschlands fordern. Denn dieser Rauswurf wäre ausnahmsweise legitim, da sich ein Land in die EU eingeschlichen hat, welches gar nicht dazu berechtigt gewesen ist, denn die Entscheidungsträger waren dazu gar nicht legitimiert.
So etwas ist im Übrigen auch Hochverrat. Das Problem ist, wer soll gegen diese Verbrecher denn ermitteln, denn die Ermittlungsbehörden (Verfassungs-, Staatsschutz etc.) gehören ja nun selbst diesem Korruptionsystem an und der Kurs der BRD ist, wie Frau Dr. Merkel anmerkt, alternativlos. Es ist natürlich ein schwieriges Unterfangen, wenn der Staatsschutz gegen sich und seinem Arbeit- / Auftraggeber selbst ermitteln muß. Wir werden in Kürze über digitale Unterschriften eine Klage gegen Frau Dr. Merkel anstreben, da sie gegen die Maastricht Verträge hinsichtlich der Griechenland Finanzierung verstoßen und ebenso Hochverrat begangen hat und im Übrigen weiß sie das auch, ebenso wie sämtliche Regierungspolitiker auch (zumindest die sog. „Spitzenpolitiker“, die eher in die Kategorie „Spitzenbetrüger“ passen). Insoweit kann wahrscheinlich nur das Volk diesen Umsturz herbeiführen. Sobald 50.000 digitale Unterschriften vorhanden sind, wird die Staatsanwaltschaft darüber informiert werden und über den bereits verfaßten Strafantrag gegen Frau Dr. Merkel ermitteln müssen.
Ein Formular hinsichtlich der Strafanzeige wird in Kürze hier online gestellt.
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